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   FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 5969/03   

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FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 5969/03 (https://dejure.org/2008,10658)
FG Köln, Entscheidung vom 20.02.2008 - 7 K 5969/03 (https://dejure.org/2008,10658)
FG Köln, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 7 K 5969/03 (https://dejure.org/2008,10658)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlage einer Fahrzeugrechnung als hinreichender Nachweis der Ausfuhr eines PKW; Nachweispflichten bezüglich einer behaupteten Warenausfuhr als materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung; Infragestellen der ...

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 1b; ; UStG § 6a Abs. 1; ; UStG § 6a Abs. 3; ; UStDV § 17a Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 889
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 5969/03
    Denn die Nachweispflichten sind keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung (BFH-Urteil vom 06.12.2007 V R 59/03, BFH-homepage).

    Hieraus hat der EuGH abgeleitet, dass die Mehrwertsteuerbefreiung gewährt wird, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt sind, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Anforderungen nicht genügt hat (EuGH in BFH/NV Beilage 2008, 34; so auch BFH-Urteil vom 06.12.2007 V R 59/03, BFH-homepage).

  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog.

    Auszug aus FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 5969/03
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch die Vorlage der Fahrzeugrechnung für den Belegnachweis ausreichend sein kann (BFH-Urteil vom 07.12.2006 V R 52/03, BStBl II 2007, 420).

    Soweit der Beklagte darauf abstellt, dass eine Erwerbsbesteuerung in Belgien nicht stattgefunden hat, ist dies vorliegend ohne Bedeutung (hierzu BFH-Urteil vom 07.12.2006 V R 52/03, BStBl II 2007, 420).

  • EuGH, 03.03.2004 - C-395/02

    Transport Service

    Auszug aus FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 5969/03
    Maßgeblich ist damit, dass für eine Lieferung keine Mehrwertsteuer geschuldet wird, wenn sie die Voraussetzungen des Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 der Sechsten Richtlinie erfüllt (EuGH-Beschluss vom 03.03.2004 C-395/02, UR 2005, 107).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

    Auszug aus FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 5969/03
    Daraus folgt, dass eine nationale Maßnahme, die das Recht auf Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Wesentlichen von der Einhaltung formeller Pflichten abhängig macht, ohne die materiellen Anforderungen zu berücksichtigen und insbesondere ohne in Betracht zu ziehen, ob diese erfüllt sind, über das hinausgeht, was erforderlich ist, um eine genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen, weil die Umsätze unter Berücksichtigung ihrer objektiven Merkmale zu besteuern sind (EuGH-Urteil vom 12.01.2006 C-354/03, C-355/03, C-484/03, BFH/NV Beilage 2006, 144).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Auszug aus FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 5969/03
    Denn die Einstufung einer innergemeinschaftlichen Lieferung hat anhand objektiver Kriterien wie dem Vorliegen einer physischen Bewegung der betreffenden Gegenstände zwischen Mitgliedstaaten zu erfolgen (EuGH-Urteil vom 27.09.2007 C-409/04, BFH/NV Beilage 2008, 25 ).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-355/03

    Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerlichen Karussellgeschäften

    Auszug aus FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 5969/03
    Daraus folgt, dass eine nationale Maßnahme, die das Recht auf Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Wesentlichen von der Einhaltung formeller Pflichten abhängig macht, ohne die materiellen Anforderungen zu berücksichtigen und insbesondere ohne in Betracht zu ziehen, ob diese erfüllt sind, über das hinausgeht, was erforderlich ist, um eine genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen, weil die Umsätze unter Berücksichtigung ihrer objektiven Merkmale zu besteuern sind (EuGH-Urteil vom 12.01.2006 C-354/03, C-355/03, C-484/03, BFH/NV Beilage 2006, 144).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-484/03

    Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerlichen Karussellgeschäften

    Auszug aus FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 5969/03
    Daraus folgt, dass eine nationale Maßnahme, die das Recht auf Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Wesentlichen von der Einhaltung formeller Pflichten abhängig macht, ohne die materiellen Anforderungen zu berücksichtigen und insbesondere ohne in Betracht zu ziehen, ob diese erfüllt sind, über das hinausgeht, was erforderlich ist, um eine genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen, weil die Umsätze unter Berücksichtigung ihrer objektiven Merkmale zu besteuern sind (EuGH-Urteil vom 12.01.2006 C-354/03, C-355/03, C-484/03, BFH/NV Beilage 2006, 144).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 5969/03
    Denn unter gemeinschaftsrechtlichen Aspekten ist zu beachten, dass die nationalen Formvorschriften nicht so eingesetzt werden dürfen, dass sie die Neutralität der Mehrwertsteuer in Frage stellen, die ein Grundprinzip des durch das einschlägige Gemeinschaftsrecht geschaffenen gemeinsamen Mehrwertsteuersystems ist (EuGH-Urteil vom 27.09.2007 C-146/05, BFH/NV Beilage 2008, 34 ).
  • FG Köln, 17.04.2008 - 10 K 4864/07

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

    42, 70;vom 27. September 2007 Rs. C-184/05, Twoh, UR 2007, 782, BFH/NV Beilage 2008, 39 Randnr. 23; BFH-Urteile vom 8. November 2007 V R 72/05, V R 71/05, V R 26/05, allesamt Homepage des BFH; ferner BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 59/03, BFH/NV 2008, 515, DStR 2008, 297; FG Köln, Urteil vom 20. Februar 2008 7 K 5969/03, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Letztlich handelt es sich bei den Bescheinigungen über das beabsichtigte Verbringen des Pkw nach Ungarn um bloße Absichtserklärungen mit einem allenfalls begrenzten Beweiswert (FG Köln, Urteil vom 20. Februar 2008 7 K 5969/03, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 1 V 4305/08

    Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen trotz unzutreffender

    Dass diese Lieferungen durch die Steuerfahndung festgestellt und nicht durch die Antragstellerin nachgewiesen wurden, ist unerheblich, weil die Frage, ob eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt, nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 27.9. 2007, C-184/05, Teleos u.a., DStRE 2008, 109) grundsätzlich anhand objektiver Kriterien zu erfolgen hat (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27. November 2008, 6 K 1463/08 - [...] - und FG Köln, Urt. v. 20. Februar 2008, 7 K 5969/03, EFG 2008, 889).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08

    Zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

    Ausschlaggebend ist somit allein, dass der Erwerbsvorgang in Spanien der Umsatzbesteuerung unterliegt (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 20. Februar 2008 - 7 K 5969/03, in juris).
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