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   FG München, 27.02.2008 - 10 K 1237/07   

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FG München, 27.02.2008 - 10 K 1237/07 (https://dejure.org/2008,9176)
FG München, Entscheidung vom 27.02.2008 - 10 K 1237/07 (https://dejure.org/2008,9176)
FG München, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 10 K 1237/07 (https://dejure.org/2008,9176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückständen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für künftige Betreuungsleistungen aufgrund bestehender Versicherungsverträge seitens eines selbstständigen Versicherungsvertreters; Möglichkeit einer Ausweisung von Ansprüchen und Verbindlichkeiten ...

  • Judicialis

    EStG § 5 Abs. 1; ; HGB § 249 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs. 1; HGB § 249 Abs. 1
    Rückstellung wegen Erfüllungsrückständen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1107
  • EFG 2008, 931
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

    Auszug aus FG München, 27.02.2008 - 10 K 1237/07
    Ein Bilanzausweis ist u.a. aber dann geboten, wenn das Gleichgewicht der Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners gestört ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juni 1997 GrS 2/93, BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735, m.w.N.).

    Schwebende Geschäfte sind gegenseitige Verträge i.S. der §§ 320 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die von der zur Sach- oder Dienstleistung verpflichteten Partei --abgesehen von unwesentlichen Nebenpflichten-- noch nicht voll erfüllt sind (BFH, Großer Senat in BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735 m.w.N.).

    Wann eine vertragliche Verpflichtung erfüllt ist, bestimmt sich seither auch bei Dauerschuldverhältnissen nicht mehr entscheidend nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, sondern nach dem wirtschaftlichen Gehalt der geschuldeten (Sach-) Leistung (BFH, Großer Senat in BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735 m.w.N.).

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

    Auszug aus FG München, 27.02.2008 - 10 K 1237/07
    Erfüllungsrückstand setzt nicht die Fälligkeit der vertraglich noch geschuldeten Leistung zum Bi5 lanzstichtag voraus (BFH-Urteil vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866 m.w.N.).

    Anders als in dem vom BFH in BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866 entschiedenen Fall hat der Vertreter im vorliegenden Fall für die Leistungen im Bereich Betreuung und Erhaltung seines Versicherungsbestandes Anspruch auf Folgeprovision.

  • BFH, 06.12.2006 - X R 34/04

    Leibrente gegen Einmalbetrag; Kreditvermittlungsgebühren

    Auszug aus FG München, 27.02.2008 - 10 K 1237/07
    Insbesondere ist auch davon auszugehen, dass diese Provisionsregelung das Ergebnis des Ausgleichs der gegenteiligen Interessen der Vertragspartner darstellt (s. hierzu BFH Urteil vom 06. Dezember 2006 X R 34/04, BFH/NV 2007, 682).
  • BFH, 12.12.1990 - I R 153/86

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung einer bedingt rückzahlbaren "Einlage" bei

    Auszug aus FG München, 27.02.2008 - 10 K 1237/07
    Eine konkrete Entgeltsbeziehung (s. hierzu BFH-Urteil vom 12. Dezember 1990 I R 153/86, BFHE 163, 146, BStBl II 1991, 479) zwischen der Abschlussprovision und noch zu erbringenden individuellen Kundenbetreuungs- und Bestandspflegeleistungen des Versicherungsvertreters folgt aus einem wirtschaftlichen Ungleichgewicht zwischen Verwaltungsaufwand und Folgeprovision nicht.
  • FG Münster, 08.09.2010 - 6 K 1533/07

    Erfüllungsrückstand in Bezug auf Betreuung bereits abgeschlossener

    Auch die Finanzgerichte haben sich der skizzierten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes in einer Vielzahl von Fällen im Grundsatz angeschlossen, auch wenn die Judikate naturgemäß unterschiedliche Ausführungen zum Nachweis und zum Umfang der Betreuungspflichten im jeweiligen Einzelfall enthalten (vgl. etwa FG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 09.02.2007, 2 V 233/06, juris; FG Münster, Beschluss v. 01.06.2007, 11 V 1382/07 E, juris; FG Münster, Urteil v. 13.09.2007, 12 K 6087/04 E, EFG 2007, 1931; FG Niedersachsen, Beschluss v. 21.12.2007, 9 V 309/06, juris; FG München, Urteil v. 27.02.2008, 10 K 1237/07, EFG 2008, 931; FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 09.05.2008, 8 V 1535/08, EFG 2008, 1543; FG Niedersachsen, Beschluss v. 24.07.2008, 15 V 43/08, juris; FG Münster, Urteil v. 02.12.2008, 9 K 4216/07 K, EFG 2009, 454; FG München, Urteil v. 16.12.2008, 10 K 1954/07, EFG 2009, 562; FG Hessen, Urteil v. 12.02.2009, 1 K 24/08, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.02.2010, 6 K 1570/07, juris).

    d) Der erkennende Senat setzt sich mit seiner Entscheidung - soweit ersichtlich - nicht in Widerspruch zu solchen Judikaten, die die Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsaufwandes in der Vergangenheit abgelehnt haben (vgl. etwa BFH, Urteil v. 09.12.2009, X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; FG München, Urteil v. 27.02.2008, 10 K 1237/07, EFG 2008, 931; FG Niedersachsen, Beschluss v. 24.07.2008, 15 V 43/08, juris; FG Hessen, Urteil v. 12.02.2009, 1 K 24/08, juris).

  • BFH, 08.11.2011 - X B 221/10

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands

    Von diesen Grundsätzen geht ersichtlich auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung aus (Finanzgericht --FG-- München, Urteil vom 27. Februar 2008  10 K 1237/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 931, und Hessisches FG, Urteil vom 12. Februar 2009 1 K 24/08, nicht veröffentlicht, juris; vgl. auch Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 30. Aufl., § 5 Rz 550, Stichwort Bestandspflege).
  • FG Hessen, 12.02.2009 - 1 K 24/08

    Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen

    Erhält ein Versicherungsvertreter außer den Abschlussprovisionen gesonderte und laufende Provisionen für die Pflege des Bestandes an Versicherungsverträgen, kann er eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes selbst dann nicht bilden, wenn die Bestandspflegeprovisionen nicht kostendeckend sind (Anschluss an Urteil des FG München vom 27.02.2008 10 K 1237/07 , EFG 2008, 931).

    Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ist aber - wie bereits ausgeführt - die Bildung einer Rückstellung durch § 5 Abs. 4a EStG ausdrücklich ausgeschlossen (ebenso Beschluss des FG Münster vom 01.06.2007 11 V 1382/07 E, Juris, und Urteil des FG München vom 27.02.2008 10 K 1237/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 931, mit Anm. von Valentin in EFG 2008, 1107).

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1571/07

    Rückstellung für Nachbetreuungsaufwand bei Versicherungsverträgen, für die keine

    Bei dieser Beurteilung kommt es ausschließlich auf die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen an; eine evtl. wirtschaftliche Unausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung ist irrelevant (Valentin in Anm. zum Urteil des FG München vom 27.02.2008 - 10 K 1237/07, EFG 2008, 1107).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1570/07

    Rückstellung für Nachbetreuungsaufwand bei Versicherungsverträgen, für die keine

    Bei dieser Beurteilung kommt es ausschließlich auf die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen an; eine evtl. wirtschaftliche Unausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung ist irrelevant (Valentin in Anm. zum Urteil des FG München vom 27.02.2008 - 10 K 1237/07, EFG 2008, 1107).
  • FG Hessen, 30.10.2012 - 1 K 1264/07

    Rückstellungen wegen Erfüllungsrückständen aus Versicherungs- und

    Da es bei der Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand um das Vorliegen eines Verpflichtungsüberhangs geht, kann die erlangte Abschlussprovision zudem nicht allein mit der Begründung als Vorleistung für die zu erbringende Betreuung bzw. Bestandspflege angesehen werden, die vertraglich vereinbarten Provisionen seien nicht kostendeckend (BFH-Urt. vom 9.12.2009 X R 41/07, a.a.O.; BFH-Urt. vom 19.7.2011 X R 26/10, a.a.O; BFH-Beschl. vom 8.11.2011 X B 221/10, a.a.O.; vgl. auch FG München, Urteil vom 27.2.2008 10 K 1137/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 931 sowie Urteil des Senats vom 12.2.2009 1 K 24/08, Juris).
  • FG München, 16.12.2008 - 10 K 1954/07

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes bei Versicherungsvertreter aufgrund

    Insoweit kann sich das FA auch nicht auf die Entscheidungsgründe des Urteils des erkennenden Senats vom 27. Februar 2008 (10 K 1237/07, EFG 2008, 931) berufen.
  • FG Hessen, 30.10.2012 - 1 K 1264/09

    Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen; Rückstellungen für

    Da es bei der Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand um das Vorliegen eines Verpflichtungsüberhangs geht, kann die erlangte Abschlussprovision zudem nicht allein mit der Begründung als Vorleistung für die zu erbringende Betreuung bzw. Bestandspflege angesehen werden, die vertraglich vereinbarten Provisionen seien nicht kostendeckend (BFH-Urt. vom 9.12.2009 X R 41/07, a.a.O.; BFH-Urt. vom 19.7.2011 X R 26/10, a.a.O; BFH-Beschl. vom 8.11.2011 X B 221/10, a.a.O.; vgl. auch FG München, Urteil vom 27.2.2008 10 K 1137/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 931 sowie Urteil des Senats vom 12.2.2009 1 K 24/08, Juris).
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