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   FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07   

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https://dejure.org/2008,6539
FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07 (https://dejure.org/2008,6539)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.01.2008 - 3 V 119/07 (https://dejure.org/2008,6539)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 3 V 119/07 (https://dejure.org/2008,6539)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Einordnung von Kombinationskraftwagen bei der Kfz-Steuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung einer Kraftfahrzeugsteuerbescheidänderung im Zusammenhang mit dem Wegfall des § 23 Abs. 6a Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) wegen Änderung der Bemessungsgrundlage; Berücksichtigung eines Kfz als PKW nach Hubraum, Schadstoff- und ...

  • Judicialis

    StVZO § 23 Abs. 6a; ; KraftStG 2002 § 2 Abs. 2 S. 1; ; KraftStG 2002 § 12 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung der Änderung einer Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzung der Änderung einer Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 728
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 31.03.1998 - VII R 116/97

    Kombinationskraftwagen als Lkw

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07
    Vielmehr ist nach Auffassung des Senats zu berücksichtigen, dass nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung bis zum Wegfall des § 23 Abs. 6 a StVZO so genannte Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2, 8 t ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild nicht als PKW zu besteuern sondern der Gewichtsbesteuerung zu unterwerfen waren (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 1998, VII R 116/97, BFHE 185, 511, BStBl II 1998, 487).

    Bis zum Wegfall des § 23 Abs. 6 a StVZO waren so genannte Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2, 8 t ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild nicht als PKW zu besteuern sondern wurden wie ein LKW nach Gewicht besteuert (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 1998, a.a.O.).

  • BFH, 14.11.1989 - VII B 124/89

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftersuchens und Vorlageersuchens

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07
    Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (BFH/NV 1990, 279, 280; 670m.w.N.).
  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07
    Weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Gericht sind nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH/NV 1995, 116).
  • BFH, 25.10.2006 - VII B 263/06

    Kfz-steuerrechtliche Einstufung von Fahrzeugen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07
    Das Kfz ist anhand von Bauart und Einrichtung unter Berücksichtigung der Gesamtheit aller Merkmale seiner objektiven Beschaffenheit zu beurteilen, also z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2006, VII B 263/06, BFH/NV 2007, 766).
  • BFH, 07.11.2006 - VII B 79/06

    Kfz-steuerrechtliche Einstufung eines Pick-up Ford Ranger

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07
    Mit Aufhebung des § 23 Abs. 6 a StVZO sind nunmehr auch Kombinationskraftwagen nach Bauart und Einrichtung zu beurteilen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. November 2006, VII B 79/06, BFH/NV 2007, 778).
  • BFH, 25.03.1999 - VII B 294/98

    KraftStG; rückwirkende Neufestsetzung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07
    Geklärt ist nach ständiger Rechtsprechung, dass in Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG nicht lediglich die Neufestsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum nach Ergehen des betreffenden Festsetzungsbescheides erlaubt ist sondern ggf. auch rückwirkend von dem Zeitpunkt an, in dem sich die Bemessungsgrundlagen oder der einschlägige Steuersatz geändert haben (BFH-Beschluss vom 25. März 1999 VII B 294/98, BFH/NV 1999, 1252;vom 8. März 2006, VII B 2/02, BFH/NV 2006, 1354).
  • BFH, 22.06.1983 - II R 64/82

    Wohnmobil - Hubraum - Gesamtgewicht

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07
    Denn Wohnmobile bis 2, 8 t waren nach der Rechtsprechung des BFH als PKW zu besteuern (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1983, II R 64/82, BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747).
  • BFH, 01.02.1984 - II R 144/81

    Kfz-Steuer - Kfz mit fest eingebauter Wohneinrichtung - Gesamtgewicht - Wohnmobil

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07
    Nur Wohnmobile über 2, 8 t waren nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ähnlich Kombinationskraftfahrzeugen der Gewichtsbesteuerung zu unterwerfen (vgl. BFH-Urteil vom 1. Februar 1984, II R 144/81, BFHE 140, 474, BStBl II 1984, 462; Strodthoff, KraftStG, Stand Sep. 2007, § 8 Rd. 18i).
  • FG Hamburg, 30.03.2007 - 7 K 22/06

    Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung eines Toyota Landcruiser ab Mai 2005

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07
    Teils wird vertreten, die Vorschrift beziehe sich nur auf eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse der Besteuerungsgrundlagen bzw. des Steuersatzes durch Gesetz selbst (vgl. FG Hamburg Urteil vom 30. März 2007, 7 K 22/06, EFG 2007, 406).
  • BFH, 08.03.2006 - VII B 2/06

    Kfz-Steuer: rückwirkende Erhöhung zum 1.1.2005

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07
    Geklärt ist nach ständiger Rechtsprechung, dass in Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG nicht lediglich die Neufestsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum nach Ergehen des betreffenden Festsetzungsbescheides erlaubt ist sondern ggf. auch rückwirkend von dem Zeitpunkt an, in dem sich die Bemessungsgrundlagen oder der einschlägige Steuersatz geändert haben (BFH-Beschluss vom 25. März 1999 VII B 294/98, BFH/NV 1999, 1252;vom 8. März 2006, VII B 2/02, BFH/NV 2006, 1354).
  • BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10

    Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß

    a) Wie der Bundesfinanzhof nachvollziehbar und in Einklang mit der herrschenden Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung ausführt (vgl. Zens, NWB Fach 8, S. 1551 ; Strodthoff, KraftSt, § 8 Rn. 18l ; Johannes/Roth, UVR 2008, S. 278 ; Bruschke, UVR 2007, S. 51 ; Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 7. November 2007 - 2 V 1447/07 -, StE 2007, S. 776; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 3 V 119/07 -, EFG 2008, S. 728), stellt die Neuregelung für Wohnmobile eine begünstigende Regelung dar.
  • FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 277/08

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine rückwirkende Neuregelung der

    Eine Änderung der Bemessungsgrundlage liegt demnach auch dann vor, wenn sich die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung des Fahrzeugs ändert, wobei die Änderung auf einer Veränderung der für die Einordnung eines Fahrzeugs maßgebenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruhen kann (BFH- Beschluss vom 3. April 2008 II B 22/08, BFH-NV 2008, 1364; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Beschluss vom 23. Januar 2008 3 V 119/07, [...]).
  • FG Niedersachsen, 20.11.2008 - 14 K 209/07

    Rückwirkende Kraftfahrzeugbesteuerung von sog. "echten" Wohnmobilen; Definition

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsauffassung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts im Beschluss vom 23. Januar 2008 3 V 119/07, [...], weil der Wortlaut des § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG eine Einschränkung auf Veränderungen tatsächlicher Art nicht erkennen lässt.
  • FG Niedersachsen, 10.08.2009 - 14 K 206/08

    Rückwirkende Besteuerung eines Wohnmobils bei einer Änderung der

    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsauffassung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts im Beschluss vom 23. Januar 2008 3 V 119/07, [...], weil der Wortlaut des § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG eine Einschränkung auf Veränderungen tatsächlicher Art nicht erkennen lässt.
  • FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 163/09

    Verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung der Neuregelung der

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsauffassung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts im Beschluss vom 23. Januar 2008 3 V 119/07, [...], weil der Wortlaut des § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG eine Einschränkung auf Veränderungen tatsächlicher Art nicht erkennen lässt.
  • FG Niedersachsen, 21.07.2009 - 14 K 324/08

    Verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung der Neuregelung der

    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsauffassung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts im Beschluss vom 23.01.2008 3 V 119/07, [...], weil der Wortlaut des § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG eine Einschränkung auf Veränderungen tatsächlicher Art nicht erkennen lässt.
  • FG Niedersachsen, 29.06.2009 - 14 K 383/07

    Richtige Besteuerung eines Fahrzeugs der Marke VW T3 bei Antrieb mittels eines

    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsauffassung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts in dem Beschluss vom 23. Januar 2008 3 V 119/07, Juris, weil der Wortlaut des § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG eine Einschränkung auf Veränderungen tatsächlicher Art nicht erkennen lässt.
  • FG Niedersachsen, 05.06.2008 - 14 K 240/05

    Bestimmung der kraftfahrzeugsteuerlichen Einordnung eines Fahrzeugs als

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsauffassung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts im Beschluss vom 23. Januar 2008 3 V 119/07, [...], weil der Wortlaut des § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG eine Einschränkung auf Veränderungen tatsächlicher Art nicht erkennen lässt.
  • FG Niedersachsen, 10.08.2009 - 14 K 114/09

    Kraftfahrzeugbesteuerung eines Wohnmobils mit einem zulässigen Gesamtgewicht über

    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsauffassung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts im Beschluss vom 23. Januar 2008 3 V 119/07, juris, weil der Wortlaut des § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG eine Einschränkung auf Veränderungen tatsächlicher Art nicht erkennen lässt.
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