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   FG Niedersachsen, 21.01.2009 - 3 K 12371/07   

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https://dejure.org/2009,4175
FG Niedersachsen, 21.01.2009 - 3 K 12371/07 (https://dejure.org/2009,4175)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.01.2009 - 3 K 12371/07 (https://dejure.org/2009,4175)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 3 K 12371/07 (https://dejure.org/2009,4175)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Berechnung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 Abs. 1 S. 1 HGB; § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst.b EStG
    Berechnung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nach § 249 Abs. 1 S. 1 Handelsgesetzbuch (HGB)

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Berechnung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

  • Judicialis

    HGB § 249 Abs. 1; ; EStG § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückstellung; Aufbewahrung; Geschäftsunterlagen - Zur Berechnung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Zur Berechnung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bemessung der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Bilanz - Rückstellung für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

  • IWW (Kurzinformation)

    Bilanz - Rückstellung für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sind zu bilden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 1959
  • EFG 2009, 1004
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 30/01

    Rückstellung für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.01.2009 - 3 K 12371/07
    Der BFH habe in seinem Urteil vom 19.08.2002, BStBl II 2003, 131, festgestellt, dass die Rückstellung für 10 Jahre mit den Vollkosten zu bilden sei.

    Den künftigen Auswirkungen der Aufbewahrung kommt nur eine untergeordnete Bedeutung zu (Urteil des BFH vom 19. August 2002 VIII R 30/01, BStBl II 2003, 131).

    Da eine Sachleistungsverpflichtung vorliegt, sind die vollen Einzelkosten anzusetzen, eine Abzinsung kommt jedoch nicht in Betracht (Urteil des BFH vom 19. August 2002 VIII R 30/01, BStBl II 2003, 131).

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.01.2009 - 3 K 12371/07
    Voraussetzung hierfür ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH eine betriebliche Veranlassung und eine wirtschaftliche Verursachung in der Vergangenheit (Urteil des BFH vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BStBl II 2006, 371 m.w.N.).

    Lediglich wertaufhellende Umstände können berücksichtigt werden (Urteil des BFH vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BStBl II 2006, 371).

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.08.2007 - 6 K 8269/04

    Bildung einer Rückstellung wegen Aufbewahrungsverpflichtung: Bilanzberichtigung,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.01.2009 - 3 K 12371/07
    In der Rechtsprechung war die Frage bislang noch nicht zu entscheiden (auch nicht im Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 21. August 2007 6 K 8269/04 B, EFG 2008, 195).
  • BFH, 25.08.1989 - III R 95/87

    1. Abgrenzung zwischen Verpflichtungsrückstellung und Aufwandsrückstellung - 2.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.01.2009 - 3 K 12371/07
    Das Entstehen einer künftigen Verbindlichkeit ist nur noch von wirtschaftlich unwesentlichen Tatbestandsmerkmalen abhängig, d.h. der Entstehenstatbestand im Wesentlichen verwirklicht (u.a. Urteil des BFH vom 25. August 1989 III R 95/87, BStBl II 1989, 893).
  • BFH, 18.01.2011 - X R 14/09

    Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen müssen voraussichtlich

    Das Finanzgericht (FG) hat mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1004 veröffentlichten Urteil ausgeführt, der Raumbedarf für die zum Bilanzstichtag aufzubewahrenden Akten vermindere sich pro Jahr um ein Zehntel, da nach Ablauf des Bilanzstichtages jeweils ein Jahrgang auszusortieren sei.
  • FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 501/08

    Höhe der Rückstellung für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von

    Ergänzend verweist sie auf weitere Entscheidungen, in denen davon ausgegangen werde, dass Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen mit den Vollkosten zu bewerten seien (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.8.2007 6 K 8269/04 B, EFG 2008, 195, bestätigt durch BFH-Urteil vom 16.12.2008 I R 54/08, BFH/NV 2009, 746; FG Niedersachsen, Urteil vom 21.1.2009 3 K 12371/07, EFG 2009, 1004, inzwischen bestätigt durch BFH-Urteil vom 18.1.2011 X R 14/09, DStR 2011, 662).
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