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   FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07   

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FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07 (https://dejure.org/2008,6772)
FG Köln, Entscheidung vom 21.04.2008 - 15 K 3899/07 (https://dejure.org/2008,6772)
FG Köln, Entscheidung vom 21. April 2008 - 15 K 3899/07 (https://dejure.org/2008,6772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtheranziehung eines eingereichten Fahrtenbuches i.R.d. Einkommensteuerfestsetzung als Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Möglichkeit zur Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung nach unterbliebener Beanstandung eines für einen vorhergehenden Veranlagungszeitraum ...

  • Judicialis

    AO § 88; ; AO § 164 Abs. 1; ; AO § 164 Abs. 2; ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; ; EStG § 8 Abs. 2 S. 2; ; EStG § 8 Abs. 2 S. 3; ; EStG § 8 Abs. 2 S. 4; ; EStG § 42d Abs. 3 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Privatnutzung des Dienstwagens eines Behördenleiters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: - Privatnutzung des Dienstwagens eines Behördenleiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 120
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form

    Auszug aus FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07
    Aus dem Wortlaut und aus dem Sinn und Zweck der Regelung folgt allerdings, dass die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils (Privatfahrten einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein müssen (BFH-Urteil vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408).

    Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstand vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (BFH-Urteil vom 9. November 2005 a.a.O.).

  • BFH, 17.05.1985 - VI R 137/82

    Ermessensentscheidung - Inanspruchnahme des Arbeitnehmers -

    Auszug aus FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07
    Hieraus folgt, dass sowohl die erstmalige Einkommensteuerfestsetzung als auch der Erlass eines Einkommensteueränderungsbescheids - auch eines Arbeitnehmers - nicht im Ermessen des Finanzamts stehen (BFH-Urteil vom 17. Mai 1985 VI R 137/82, BFHE 144, 217, BStBl II 1985, 660).

    Aus § 42d Abs. 3 Satz 4 EStG ergibt sich daher auch nicht, dass das Wohnsitz-Finanzamt im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahren Ermessenserwägungen bezüglich der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers anstellen muss (BFH-Urteil vom 17. Mai 1985 a.a.O. ; vgl. BFH-Beschluss vom 8. Juli 2004 VII B 257/03, BFH/NV 2004, 1513).

  • BFH, 28.08.2002 - V B 71/02

    Vorbehalt der Nachprüfung; Änderung einer Steuerfestsetzung

    Auszug aus FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07
    Weder eine Außenprüfung noch eine unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehende Steuerfestsetzung schaffen insoweit einen Vertrauenstatbestand, da es sich bei diesen Maßnahmen lediglich um vorläufige Beurteilungen der Finanzverwaltung handelt, die einer späteren abweichenden Beurteilung nicht entgegenstehen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1997 XI R 27/95, BFH/NV 1997, 816; BFH-Beschlüsse vom 26. November 2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551; vom 28. August 2002 V B 71/02, BFH/NV 2003, 4).

    Insoweit wirkt der Vorbehalt der Nachprüfung gerade dem Entstehen eines Vertrauenstatbestandes entgegen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. August 2002 V B 71/02, BFH/NV 2003, 4).

  • BFH, 08.07.2004 - VII B 257/03

    Verhältnis Steuerschuldner - Haftungsschuldner

    Auszug aus FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07
    Aus § 42d Abs. 3 Satz 4 EStG ergibt sich daher auch nicht, dass das Wohnsitz-Finanzamt im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahren Ermessenserwägungen bezüglich der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers anstellen muss (BFH-Urteil vom 17. Mai 1985 a.a.O. ; vgl. BFH-Beschluss vom 8. Juli 2004 VII B 257/03, BFH/NV 2004, 1513).
  • BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04

    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07
    Weisen die Fahrtenbücher inhaltliche Unregelmäßigkeiten auf, kann dies die materielle Richtigkeit der Kilometerangaben in Frage stellen (BFH-Urteil vom 16. März 2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625).
  • BFH, 28.11.2006 - VI B 32/06

    NZB: Fahrtenbuch, grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07
    Es genügt dann die Aufzeichnung des am Ende der gesamten Reise eingereichten Kfz-Gesamtkilometerstandes, wenn zugleich die einzelnen Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden, in der sie aufgesucht worden sind (BFH-Beschluss vom 28. November 2006 VI B 32/06, BFH/NV 2007, 439 m.w.N.).
  • BFH, 28.08.1991 - I R 3/89

    Nach einer dem Arbeitgeber erteilten Anrufungsauskunft ist das FA nicht daran

    Auszug aus FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07
    Durch die Formulierung in § 42 d Abs. 3 Satz 4 EStG wird nicht der Grundsatz eingeschränkt, demzufolge der Arbeitnehmer Schuldner der Steuer ist (BFH-Urteil vom 28 August 1991 I R 3/89, BFHE 165, 404 , BStBl II 1992, 107).
  • BFH, 12.10.1990 - VI R 165/87

    Kraftfahrzeugkosten für Umwegstrecke aus beruflichem Anlaß als Werbungskosten

    Auszug aus FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07
    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden jedoch nicht dadurch zu einer Dienstreise, dass der Arbeitnehmer auf dem Weg nach Hause oder ins Büro berufliche Arbeiten erledigt (BFH-Urteil v. 12.10.90, BStBl II 1991, S. 134).
  • BFH, 01.10.1993 - III R 58/92

    Wird nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige nicht erklärte Einkünfte aus

    Auszug aus FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07
    Unter Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 AO ist alles zu verstehen, was Merkmal oder Teilstück eines steuergesetzlichen Tatbestandes sein kann (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1993 III R 58/92, BStBl II 1994, 346).
  • BFH, 11.10.1984 - VI R 69/83

    In Berufsausbildung i. S. des § 32 ABs. 6 Nr. 1 1975 ff. befindet sich nicht, wer

    Auszug aus FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07
    Kenntnisse eines Außenprüfers sind im Rahmen von § 173 AO unbeachtlich (Urteil des BFH vom 9. November 1984 VI R 157/83, BStBl II 1985, 91).
  • BFH, 09.11.1984 - VI R 157/83

    Bei Aufhebung der Anordnung einer LSt-Außenprüfung besteht kein Verwertungsverbot

  • BFH, 26.11.2001 - V B 88/00

    Anforderungen für den Nachweis einer Ausfuhrlieferung; Vertrauenstatbestand -

  • BFH, 29.01.1997 - XI R 27/95

    Gewährung von Zinsvorteilen durch eine Bank als Einnahmen aus Vermietung und

  • BFH, 14.03.2007 - XI R 59/04

    Anspruch auf Anwendung der Deckelungsregelung zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

  • BFH, 22.08.2007 - VIII B 220/06

    Änderung bestandskräftiger Verwaltungsakte wegen nachträglich bekannt gewordener

  • BFH, 27.09.1996 - VI R 84/95

    Die Fahrergestellung bei einer Dienstwagenüberlassung zu Fahrten zwischen Wohnung

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 09.11.2006 - V R 43/04

    Vorsteuerabzug beim sog. Sparkassenmodell oder Bankenmodell - Änderung der

  • BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00

    Neue Tatsachen und Verletzung der Ermittlungspflicht

  • BFH, 12.07.2006 - IV B 9/05

    NZB: Abschnittsbesteuerung - keine Bindung des FA an frühere Rechtsauffassung

  • BFH, 24.01.2002 - XI R 2/01

    Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen

  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

  • BFH, 28.01.1997 - IX R 88/94

    Die Aufteilung der Nutzungslassung in einen entgeltlichen und einen

  • BFH, 26.02.2003 - IX B 221/02

    Verböserung

  • BFH, 28.06.2007 - VI B 112/06

    Fahrtenbuch; Ministerialbeamter

  • BFH, 15.12.1994 - V R 135/93

    Änderung einer Steuerfestsetzung nach einer Außenprüfung

  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/03

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19

    Anerkennen der vorgelegten Fahrtenbücher als ordnungsgemäß für die Berechnung des

    Eine Änderung der bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide 2014 bis 2016 konnte daher auf Grundlage des § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung -AO- nicht durchgeführt werden, denn es fehlen neue (steuererhöhende) Tatsachen, die eine solche Änderung rechtfertigen könnten (vgl. FG Köln, Urteil vom 21. April 2008 15 K 3899/07, EFG 2009, 120).
  • BFH, 25.04.2018 - VI R 34/16

    Schadensersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung kein Arbeitslohn

    Im Übrigen wies das Finanzgericht (FG) die Klage mit Urteil vom 21. April 2008 15 K 3899/07 ab.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 120 veröffentlicht.

  • FG Köln, 29.10.2015 - 15 K 1581/11

    Rechtmäßigkeit einer erhöhten Einkommensteuerfestsetzung aufgrund eines nicht

    Das Finanzgericht Köln gelangte im Jahr 2008 für die Jahre 2002 bis 2005 zu der Auffassung, es sei kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gegeben (Urteil 15 K 3899/07 vom 21. April 2008).

    Es werde auf das Urteil des FG Köln 15 K 3899/07 vom 21. April 2008 verwiesen.

  • FG Münster, 20.01.2016 - 11 K 2168/14

    Änderung von Einkommen- und Gewerbesteuermessbescheiden hinsichtlich

    Die Tatsache, die vorliegend zu einer höheren Steuer führt, liegt darin, dass der Kläger kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt hat (vgl. z.B. auch in einem ähnlich gelagerten Fall: FG Köln, Urteil vom 21.4.2008, 15 K 3899/07, EFG 2009, 120).
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