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   FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08   

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FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08 (https://dejure.org/2009,6503)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.04.2009 - 3 K 3441/08 (https://dejure.org/2009,6503)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. April 2009 - 3 K 3441/08 (https://dejure.org/2009,6503)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eigenheimzulage für eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union belegene Zweitwohnung eines Antragstellers mit Erstwohnsitz im Inland

  • Judicialis

    EGV Art. 18; ; EGV Art. 39; ; EGV Art. 43; ; EigZulG § 2 Abs. 1; ; EigZulG § 3; ; EigZulG § 6 Abs. 1; ; EStG § 26

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenheimzulage für in EU-Mitgliedstaat belegene Zweitwohnung eines unbeschränkt Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage für in EU-Mitgliedstaat belegene Zweitwohnung eines unbeschränkt Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eigenheimzulage für eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegene Zweitwohnung; Voraussetzungen der Beanspruchung der Eigenheimzulage für insgesamt zwei Objekte; Vorliegen eines Verstoßes der BRD gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 18 Vertrag zur ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Eigenheimzulage - Anspruch auf Eigenheimzulage für Zweitwohnung im EU-Ausland

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1279
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 17.01.2008 - C-152/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08
    Zur Begründung führte er aus, dass nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 17. Januar 2008 Rs. C-152/05, Kommission/Deutschland (BFH/NV 2008, Beilage 2, 90) auch für Wohnungen in anderen Mitgliedstaaten Eigenheimzulage zu gewähren sei.

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 17. Januar 2008 C-152/05 (BFH/NV 2008, Beilage 2, 90) zu § 2 Abs. 1 EigZulG entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG verstoßen hat, dass sie in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Eigenheimzulagengesetzes in seiner 1997 bekannt gemachten (und durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geänderten Fassung) die Gewährung der Eigenheimzulage an unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige für in einem anderen Mitgliedstaat belegene Wohnungen ausgeschlossen hat.

  • BFH, 27.08.2003 - I B 186/02

    Dividendenstripping

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08
    Indes kann einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommen, wenn die Finanzverwaltung bei einem gleichen Sachverhalt nicht nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen verfährt (z.B. BFH-Beschluss vom 27. August 2003 I B 186/02, BFH/NV 2003, 1581, m.w.N., zur Abweichung von BFH-Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-269/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08
    Zudem könnten sich aus einem BFH-Urteil Anhaltspunkte für die Auslegung des § 92a Abs. 1 Satz 2 EStG ergeben (vgl. dazu auch Schlussanträge des Generalanwalts Mazak vom 31. März 2009 in der Rechtssache C-269/07, Kommission/Deutschland, http://curia.europa.eu, Randnr. 68 ff., 100 f.).
  • BFH, 04.11.2008 - IX B 146/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung von Rechtssachen zur Eigenheimzulage

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08
    Da es sich bei der Eigenheimzulage um auslaufendes Recht handelt ( § 19 Abs. 9 des EigZulG) ist außerdem nur dann ausnahmsweise von grundsätzlicher Bedeutung auszugehen, wenn die relevante Rechtsfrage sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. November 2008 IX B 146/08, BFH/NV 2009, 129).
  • EuGH, 18.01.2007 - C-104/06

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08
    Da jedoch schon die Bestimmungen des EG-Vertrags über die Freizügigkeit der streitigen Regelung entgegenstehen, braucht diese nicht gesondert anhand des Artikels 56 Absatz 1 EG geprüft zu werden (vgl. EuGH-Urteile vom 26. Oktober 2006 C-345/05, Kommission/Portugal, Slg. 2006, I-10633, BFH/NV 2007, Beilage 1, 43, Randnr. 45; vom 18. Januar 2007 C-104/06, Kommission/Schweden, Slg 2007, I-671, HFR 2007, 405, Randnr. 37).
  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08
    Das Recht auf Freizügigkeit, das in Art. 18 EG in allgemeiner Form niedergelegt ist und in Art. 39 EG hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und in Art. 43 EG hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit nur eine besondere Ausprägung erfahren hat (vgl. EuGH-Urteil vom 11. September 2007 C-318/05, Kommission/Deutschland, BFH/NV 2008, Beilage 1, 14, Randnr. 35), umfasst nicht nur ein "Recht auf Wegzug" (vgl. dazu z.B. EuGH-Urteil vom 11. März 2004 C- 9/02, Hughes de Lasteyrie du Saillant, Slg. 2004, I-2409), sondern das Recht eines jeden Bürgers der Europäischen Union, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.
  • EuGH, 16.10.2008 - C-527/06

    BEI DER BERECHNUNG DES STEUERPFLICHTIGEN EINKOMMENS IM

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08
    a) Dem FA ist dabei im Ausgangspunkt zuzugeben, dass sich die Situation bei Gebietsansässigen (wie dem Kläger), die im Inland einen Wohnsitz haben, und Gebietsfremden, die im Inland keinen Wohnsitz haben, unterscheidet: Im Streitfall geht es nämlich nicht darum, die Diskriminierung eines Gebietsfremden gegenüber Gebietsansässigen im Immobilienbereich zu verhindern (vgl. zu einer solchen Situation z.B. auch EuGH-Urteil vom 16. Oktober 2008 C-527/06, Renneberg, IStR 2008, 805), weil der Kläger Gebietsansässiger ist.
  • EuGH, 26.10.2006 - C-345/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08
    Da jedoch schon die Bestimmungen des EG-Vertrags über die Freizügigkeit der streitigen Regelung entgegenstehen, braucht diese nicht gesondert anhand des Artikels 56 Absatz 1 EG geprüft zu werden (vgl. EuGH-Urteile vom 26. Oktober 2006 C-345/05, Kommission/Portugal, Slg. 2006, I-10633, BFH/NV 2007, Beilage 1, 43, Randnr. 45; vom 18. Januar 2007 C-104/06, Kommission/Schweden, Slg 2007, I-671, HFR 2007, 405, Randnr. 37).
  • BFH, 01.09.2005 - IX B 196/04

    Eigenheimzulage - Objektverbrauch

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08
    Zudem ist der Antrag des Klägers vom 18. April 2008 bei verständiger Würdigung des Antrags-, Einspruchs- und Klagebegehrens --in Übereinstimmung mit der identischen Auslegung durch das FA-- als Antrag auf Förderung eines Zweitobjekts auszulegen (zur Bedeutung und zu den Rechtsfolgen der Auslegung des Antrags auf Förderung als Zweitobjekt siehe BFH-Beschluss vom 1. September 2005 IX B 196/04, BFH/NV 2006, 258; BFH-Urteil vom 12. Juli 2006 IX R 62/04, BFHE 213, 288, BStBl II 2006, 796), da der Kläger für 2003 bis 2007 Eigenheimzulage für das Objekt in S neben der festgesetzten (und ausgezahlten) Eigenheimzulage für das Objekt in F beantragt.
  • BFH, 20.09.2006 - I R 113/03

    Sonderausgaben: Verbot des Abzugs von Steuerberatungskosten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08
    § 2 EigZulG ist wegen des Anwendungsvorrangs des EG-Rechts normerhaltend i.S. des EuGH-Urteils in BFH/NV 2008, Beilage 2, 90 gemeinschaftsrechtskonform auszulegen (vgl. zu dieser Auslegungsmethode allgemein BFH-Urteile vom 20. September 2006 I R 113/03, BFH/NV 2007, 220; vom 17. Juli 2008 X R 62/04, BFHE 222, 428, BStBl II 2008, 976; vom 22. Juli 2008 VIII R 101/02, BFHE 222, 453, BFH/NV 2008, 1747; zur Beschränkung der Freizügigkeit z.B. EuGH-Urteil vom 26. Januar 1999 C- 18/95, Terhoeve, Slg 1999, I-345, Randnr. 56 f.).
  • BFH, 22.07.2008 - VIII R 101/02

    Übungsleiterfreibetrag auch für Tätigkeit in anderen EU-Staaten

  • BFH, 17.07.2008 - X R 62/04

    (Begrenzter) Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats

  • BFH, 29.11.2000 - X R 13/99

    Nachholung von Grundförderbeträgen nach § 10 e EStG

  • BFH, 07.07.2005 - IX R 74/03

    Bei der Eigenheimzulage kein Verzicht auf die weitere Förderung des ersten

  • BFH, 12.07.2006 - IX R 62/04

    Folgeobjekt ist kein Zweitobjekt

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

  • BFH, 20.10.2010 - IX R 20/09

    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Kapitalverkehrsfreiheit -

    Nachdem der Kläger die Klage für das Jahr 2002 wegen Festsetzungsverjährung zurückgenommen und seinen Antrag dahin präzisiert hatte, dass er Kinderzulage erst ab dem Jahr 2008 begehre, gab das Finanzgericht (FG) der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 1279 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 01.10.2009 - IX B 124/09

    Eigenheimzulage für Zweitwohnung auf Gran Canaria?

    Das FG Baden-Württemberg hält in seinem Urteil vom 23. April 2009 3 K 3441/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1279; Revision eingelegt - Az. des BFH: IX R 20/09) die Begrenzung auf im Inland belegene Objekte von unbeschränkt Steuerpflichtigen i.S. des § 1 Abs. 1 EStG ebenso für gemeinschaftswidrig.

    Das FG folgt insoweit der Auffassung der Kommission, die in einem --im FG-Urteil in EFG 2009, 1279 wiedergegebenen-- Schreiben vom 19. August 2008 mitgeteilt hat, dass nach ihrer Lesart des EuGH-Urteils in BStBl II 2008, 326 Eigenheimzulage auch für eine Zweitwohnung in einem anderen Mitgliedstaat gewährt werden müsse, wenn für die inländische Zweitwohnung ebenfalls eine Eigenheimzulage gewährt worden wäre.

  • FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09

    Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage für eine im EU-Ausland belegene und

    Dagegen hält das FG Baden-Württemberg im Urteil vom 23. April 2009 (3 K 3441/08, EFG 2009, 1279, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 20/09) die Begrenzung auf im Inland belegene Objekte für unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 1 EStG ebenso für gemeinschaftswidrig (ebenso Brandenburg, BB 2008, 864).

    Das FG stützt sich dabei auf die Auffassung der Europäischen Kommission, die in einem - in EFG 2009, 1279 wiedergegebenen - Schreiben vom 19. August 2008 mitgeteilt hat, dass nach ihrer Lesart des EuGH-Urteil Eigenheimzulage auch für eine Zweitwohnung in einem anderen Mitgliedstaat gewährt werden müsse, wenn für die inländische Zweitwohnung ebenfalls eine Eigenheimzulage gewährt worden wäre.

  • FG Düsseldorf, 19.11.2009 - 8 K 1384/09

    Voraussetzungen für die Gewährung von Eigenheimzulage für ein in den Niederlanden

    Grundsätzlich liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Eigenheimzulage für das in den Niederlanden belegene Einfamilienhaus vor, da § 2 EigZulG wegen des Anwendungsvorrangs des EG-Rechts normerhaltend i.S. des Urteils des EuGH vom 17.01.2008 (a.a.O.) dahingehend gemeinschaftsrechtskonform auszulegen ist, dass das europarechtswidrige Tatbestandsmerkmal "im Inland belegene" in § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG bei der Rechtsanwendung nicht zu beachten ist (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg 3 K 3441/08, EFG 2009, 1279).
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