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   FG Köln, 05.02.2009 - 9 K 3686/07   

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https://dejure.org/2009,7464
FG Köln, 05.02.2009 - 9 K 3686/07 (https://dejure.org/2009,7464)
FG Köln, Entscheidung vom 05.02.2009 - 9 K 3686/07 (https://dejure.org/2009,7464)
FG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 9 K 3686/07 (https://dejure.org/2009,7464)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass der auf die Kommanditbeteiligung des Erblassers entfallenden Erbschaftsteuer; Übermaßverbot bezüglich steuerlicher Belastungswirkung; Besteuerung eines rein buchmäßig vorhandenen Vermögenswerts als Eingriff in die Eigentumsspähre und Vermögenssphäre der Erben

  • Judicialis

    AO § 5; ; AO § 163 Abs. 1; ; AO § 227 Abs. 1; ; BewG § 97 Abs. 1; ; BewG § 97 Abs. 1a; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 163 Abs. 1 Satz 1; AO § 227 Abs. 1; FGO § 102
    Steuerfestsetzung und Erlass der Steuer; Neubescheidung durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Steuerfestsetzung und Erlass der Steuer; Neubescheidung durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erlass von Erbschaftsteuer für überschuldete Kommanditanteile

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1116
  • EFG 2009, 1523
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.03.1998 - II R 41/96

    Steuerklasse für Verlobte

    Auszug aus FG Köln, 05.02.2009 - 9 K 3686/07
    Ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit ist daher nur insoweit durch die Ermächtigungsnormen des § 227 AO gedeckt, wie angenommen werden kann, der Gesetzgeber würde die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage, hätte er sie geregelt, im Sinne des vorgesehenen Erlasses entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 1998 II R 41/96, BStBl II 1998, 396).

    Zur Wahrung der Grundrechte kann jedoch bei generalisierenden und typisierenden Steuertatbeständen ein Billigkeitserlass wegen sachlicher Härte geboten sein, wenn die Regelungen nur deshalb einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten, weil im Einzelfall oder in Gruppen von Einzelfällen die Möglichkeit besteht, auftretende Härten durch Billigkeitsmaßnahmen Rechnung zu tragen (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 1998, II R 41/96, a.a.O.).

  • BFH, 13.05.1998 - II R 98/97

    Niedrigere Festsetzung der Steuer nach dem Ermessen der Behörde, wenn die

    Auszug aus FG Köln, 05.02.2009 - 9 K 3686/07
    Dies ist anzunehmen, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers davon ausgegangen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage, hätte er sie geregelt, im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. z.B. Urteil vom 13. Mai 1998 II R 98/97, BFH/NV 1998, 1376).
  • BFH, 23.11.1994 - X R 124/92

    Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen, soweit Steuer vor Inkrafttreten der

    Auszug aus FG Köln, 05.02.2009 - 9 K 3686/07
    Dies kann aber nur in den dafür vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden und rechtfertigt keinen Billigkeitserlass (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 1994, X R 124/92, BStBl II 1995, 824).
  • BFH, 29.09.2004 - II R 57/02

    Bewertung eines Erbbaurechts: Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes und

    Auszug aus FG Köln, 05.02.2009 - 9 K 3686/07
    Grundsätzlich ist das Übermaßverbot verletzt, wenn die Folgen einer schematisierenden Belastung extrem über das Normale hinausgehen, das der Schematisierung zugrunde liegt oder - anders ausgedrückt - die Folgen auch unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellungen durch den gebotenen Anlass nicht mehr gerechtfertigt sind (vgl. BFH-Urteile vom 5. Mai 2004 II R 45/01; vom 2. Juli 2004 II R 9/02 sowie vom 29. September 2004 II R 57/02, BStBl II 2004, 1036, 1039 sowie 1041).
  • BFH, 02.07.2004 - II R 9/02

    Bewertung des Sachleistungsanspruchs eines Vermächtnisnehmers auf Übertragung

    Auszug aus FG Köln, 05.02.2009 - 9 K 3686/07
    Grundsätzlich ist das Übermaßverbot verletzt, wenn die Folgen einer schematisierenden Belastung extrem über das Normale hinausgehen, das der Schematisierung zugrunde liegt oder - anders ausgedrückt - die Folgen auch unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellungen durch den gebotenen Anlass nicht mehr gerechtfertigt sind (vgl. BFH-Urteile vom 5. Mai 2004 II R 45/01; vom 2. Juli 2004 II R 9/02 sowie vom 29. September 2004 II R 57/02, BStBl II 2004, 1036, 1039 sowie 1041).
  • BFH, 05.05.2004 - II R 45/01

    Bedarfsbewertung bei einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück

    Auszug aus FG Köln, 05.02.2009 - 9 K 3686/07
    Grundsätzlich ist das Übermaßverbot verletzt, wenn die Folgen einer schematisierenden Belastung extrem über das Normale hinausgehen, das der Schematisierung zugrunde liegt oder - anders ausgedrückt - die Folgen auch unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellungen durch den gebotenen Anlass nicht mehr gerechtfertigt sind (vgl. BFH-Urteile vom 5. Mai 2004 II R 45/01; vom 2. Juli 2004 II R 9/02 sowie vom 29. September 2004 II R 57/02, BStBl II 2004, 1036, 1039 sowie 1041).
  • BFH, 30.05.2001 - II R 4/99

    Erwerb von Vermögensgegenständen in der "DDR"

    Auszug aus FG Köln, 05.02.2009 - 9 K 3686/07
    Anderenfalls verletzt sie bei Steuergesetzen, die am Grundgesetz zu messen sind, die Eigentums- und Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als tragendes Element des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 II R 4/99, BStBl II 2001, 606).
  • FG Münster, 19.03.2015 - 3 K 735/14

    Wertfeststellung eines bereits von der Erblasserin gekündigten Kommanditanteils,

    Zur Begründung werde auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 05.02.2009 9 K 3686/07 (EFG 2009, 1523) verwiesen.

    In diesen Einzelfällen muss kraft Verfassungsrechts auf dem Wege eines Billigkeitserlasses die verfassungswidrige Übermaßbesteuerung korrigiert werden (FG Köln, Urteil vom 05.02.2009 9 K 3686/07, EFG 2009, 1523 m. w. N.; vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2010 4 K 3000/09 Erb, EFG 2010, 847, mit Anm. Loose, EFG 2010, 848).

    Der vom FG Köln (in EFG 2009, 1523) entschiedene Fall weist Besonderheiten auf, die ihn mit dem vorliegenden nicht vergleichbar machen, worauf der Beklagte in der Einspruchsentscheidung auch zutreffend hingewiesen hat.

  • FG Düsseldorf, 20.10.2017 - 4 K 3022/16

    Erbschaftsteuer: Keine Verrechnung des positiven Kapitalkontos des Erblassers mit

    Insbesondere ist hiernach eine Bereinigung des dem betreffenden Gesellschafter zuzurechnenden positiven Kapitalkontos mit etwaigen negativen Kapitalkonten anderer Gesellschafter nicht vorgesehen (vgl. in diesem Sinne auch Wälzholz in Viskorf/Knobel/Schuck/Wälzholz, BewG, 4. Aufl., § 97 Randnr. 36 Beispiel 5 sowie - nichttragend - Finanzgericht Köln, Urteil vom 5. Februar 2009 9 K 3686/07, EFG 2009, 1523).
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