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   FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 8 K 4063/08 Verk   

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https://dejure.org/2009,6302
FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 8 K 4063/08 Verk (https://dejure.org/2009,6302)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.04.2009 - 8 K 4063/08 Verk (https://dejure.org/2009,6302)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. April 2009 - 8 K 4063/08 Verk (https://dejure.org/2009,6302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Gebrauchsbestimmung eines Kfz anhand seiner objektiven Beschaffenheit unter Berücksichtigung aller Merkmale; Einordnung eines Pick-Up als PKW i.R.d. Abführung der Kraftfahrzeugsteuer

  • Judicialis

    KraftStG 1994 § 8; ; KraftStG 1994 § 12 Abs. 2; ; PBefG § 4 Abs. 4; ; StVO § 18 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kraftfahrzeugsteuer-Beurteilung der Gebrauchsbestimmung eines Kfz anhand seiner objektiven Beschaffenheit unter Berücksichtigung aller Merkmale

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beurteilung der Gebrauchsbestimmung eines Kfz anhand seiner objektiven Beschaffenheit unter Berücksichtigung aller Merkmale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Pick-up in der Kraftfahrzeugsteuer

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Steuer: Ist Pick-up ein LKW oder PKW?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zur kraftfahrzeugsteuerlichen Einstufung eines Pick-up

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Steuer für "Pick-up"

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Einstufung eines Pick-up

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pick-Up mit fünf vollwertig ausgestatteten Sitzplätzen ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich als PKW zu behandeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1859
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.11.2006 - VII B 79/06

    Kfz-steuerrechtliche Einstufung eines Pick-up Ford Ranger

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 8 K 4063/08
    Im Übrigen habe der Bundesfinanzhof (BFH) im Beschluss vom 07. November 2006 VII B 79/06 einen baugleichen Pick-up als Pkw eingestuft.

    Dabei kann kein Merkmal von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs als von vornherein allein entscheidend angesehen werden, mag auch einzelnen Merkmalen ein besonderes Gewicht zukommen und eine Zuordnung als Pkw oder anderes Fahrzeug besonders nahe legen (BFH-Beschluss vom 07. November 2006 VII B 79/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2007, 778, unter II.1.b der Gründe).

    Zwar kommt der Größe der Ladefläche neben der verkehrsrechtlich zulässigen Zuladung eine besondere Bedeutung zu, allerdings ist sie nicht allein ausschlaggebend (BFH-Beschluss vom 07. November 2006 VII B 79/06, BFH/NV 2007, 778, unter II.3. der Gründe).

  • OLG Karlsruhe, 25.08.2004 - 2 Ss 80/04

    Ordnungswidrige Überschreitung der Autobahnhöchstgeschwindigkeit für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 8 K 4063/08
    Mangels eigener Definition des Begriffes Pkw in der Straßenverkehrs-Ordnung greift die Rechtsprechung auch hier auf die in § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG enthaltene Definition des Pkw zurück, wonach es sich - wie oben dargelegt - um ein Kfz handelt, das nach seiner Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschl. Fahrer) geeignet und bestimmt ist (Oberlandesgericht OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 2004 2 Ss 80/04, Deutsches Autorecht DAR 2004, 715, unter II.b der Gründe m.w.N.).

    Auf die Eintragung der Fahrzeugart im Fahrzeugbrief oder im Fahrzeugschein kommt es - wie im Kraftfahrzeugsteuerrecht - nicht an; es ist auch hier auf die konkrete Bauart und Einrichtung abzustellen (OLG Karlsruhe in DAR 2004, 715, unter II.b der Gründe).

  • BFH, 01.10.2008 - II R 63/07

    Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 8 K 4063/08
    Für das Kraftfahrzeugsteuergesetz ist der kraftfahrzeugsteuerrechtliche Begriff des Pkw, wie er sich nach dem historischen Willen des Gesetzgebers ergibt und wie er in § 4 Abs. 4 Nr. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) enthalten ist, maßgebend (BFH-Urteil vom 01. Oktober 2008 II R 63/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2009, 20, unter III.1. der Gründe).

    Als für die Einstufung relevante Merkmale zu berücksichtigen sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung z.B. die Zahl der Sitzplätze, die Größe der Ladefläche, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (BFH in BStBl II 2009, 20, unter III.1. der Gründe m.w.N.).

  • BFH, 09.12.2005 - VII B 26/05

    Kfz-Steuer - Abgrenzung Pkw/Lkw

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 8 K 4063/08
    Eine umgekehrte Typisierung, dass ein - wie der Pick-up des Klägers - gleichermaßen für den Personentransport wie für den Lastentransport konzipiertes Fahrzeug, dessen Ladefläche oder Laderaum mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht, als Lkw einzuordnen ist, hat der BFH hingegen abgelehnt (BFH-Beschluss vom 09. Dezember 2005 VII B 26/05, BFH/NV 2006, 826).
  • BFH, 09.04.2008 - II R 62/07

    Besteuerung von Geländefahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 8 K 4063/08
    Dies gilt nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit Wirkung ab dem 01. Mai 2005 auch für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2, 8 t (BFH-Urteil vom 09. April 2008 II R 62/07, BStBl II 2008, 691, unter II.2.b der Gründe).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 8 K 4063/08
    Der BFH hat es lediglich für gerechtfertigt erachtet, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge mit einer Ladefläche von weniger als der Hälfte der gesamten Nutzfläche (jedenfalls) als Pkw zu beurteilen sind, da sie nicht vorwiegend der Lastenbeforderung zu dienen geeignet und bestimmt sind (BFH-Urteil vom 01. August 2000 VII R 26/99, BStBl II 2001, 72, unter 4. der Gründe).
  • BFH, 21.08.2006 - VII B 333/05

    Keine Änderung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 8 K 4063/08
    Die Einstufung des Fahrzeugs durch die Verkehrsbehörde hat dagegen kraftfahrzeugsteuerrechtlich keine Bindungswirkung (BFH-Beschluss vom 21. August 2006 VII B 333/05, BStBl II 2006, 721, unter II.1.a der Gründe).
  • FG München, 24.06.2015 - 4 K 1478/13

    KraftSt, Abgrenzung zwischen einem PKW und einem LKW bei Pickup-Fahrzeugen (Dodge

    Auch in diesem Fall wäre das Fahrzeug als nicht vorwiegend für die Lastenbeförderung bestimmt anzusehen (vgl. auch FG Düsseldorf Urteil vom 24. April 2009 8 K 4063/08 Verk, EFG 2009, 1859).
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