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   FG Nürnberg, 30.07.2009 - 6 K 1286/2008   

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https://dejure.org/2009,7491
FG Nürnberg, 30.07.2009 - 6 K 1286/2008 (https://dejure.org/2009,7491)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 30.07.2009 - 6 K 1286/2008 (https://dejure.org/2009,7491)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 6 K 1286/2008 (https://dejure.org/2009,7491)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aufforderung zur Datenträgerüberlassung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer anlässlich einer bei einem Steuerberater stattfindenden Betriebsprüfung angeordneten Aufforderung zur Datenträgerüberlassung für elektronisch geführte Buchführungsunterlagen; Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Übertragung von elektronisch geführten ...

  • Judicialis

    AO § 125 Abs. 2; ; AO § 147 Abs. 6; ; AO § 200 Abs. 1; ; StGB § 203 Abs. 1; ; BDSG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 147 Abs. 6 Satz 1
    Aufforderung zur Datenträgerüberlassung rechtmäßig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufforderung zur Datenträgerüberlassung rechtmäßig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Datenträgerüberlassung im Rahmen einer Außenprüfung beim Steuerberater

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1991
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 2167/04

    Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung; Bestimmung des

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2009 - 6 K 1286/08
    Er verkennt hier offensichtlich, dass es seine Aufgabe ist, die Datenbestände so zu organisieren, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme in die steuerlich relevanten Datenbestände keine geschützten Bereiche tangiert werden können (vgl. m.w.N. Dumke, in Schwarz AO Kommentar, § 102 Rz 8, Stand 4/2008; Schuster, in Hübschmann Hepp Spitaler AO/FGO Kommentar, § 102 AO Rz 48, Stand Aug. 2006; Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 20.01.2005 4 K 2167/04, EFG 2006, 1634; Schmitz, Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf DV-gestützte Buchführungssysteme, Die steuerliche Betriebsprüfung 2002, 189 ff., 197, 224).

    Wenn der Kläger diesbezüglich seine "Hausaufgaben" nicht gemacht hat (vergl. BT-Drucksache 14/3366 Bl. 125 f), kann er hiermit zulässige Prüfungshandlungen nicht blockieren (so auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 20.01.2005 4 K 2167/04, EFG 2006, 1634; Schmitz, Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf DV-gestützte Buchführungssysteme, Die steuerliche Betriebsprüfung 2002, 189 ff., 197).

  • BFH, 14.07.2008 - VII B 92/08

    Korruption und Steuerrecht (Weiterleitung von erlangten Erkenntnissen zu

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2009 - 6 K 1286/08
    Außerdem müsse das Finanzamt Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten, wenn ihm Anhaltspunkte für Steuerstraftaten bekannt würden, vgl. BFH-Beschluss vom 14.07.2008 VII B 92/08.
  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2009 - 6 K 1286/08
    Die aktuelle Kommentierung des "Tröndle/Fischer" (52. Aufl.) verweise jedoch auf das Urteil des BGH vom 10.07.1991 VIII ZR 296/90, BGHZ 115, 123.
  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2009 - 6 K 1286/08
    Um das Anfechtungserfordernis im Interesse der Rechtssicherheit nicht zu beeinträchtigen, hat die Rechtsprechung einen besonders schwerwiegenden Fehler nur angenommen, wenn er die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so hohen Maße verletzt, dass von niemandem erwartet werden kann, den ergangenen Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (BFH-Urteil vom 20.12.2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381 m.z.N.).
  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 61/06

    Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2009 - 6 K 1286/08
    Zudem werde das Recht auf Einsichtnahme durch das Auskunftsverweigerungsrecht der zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Person nach § 102 AO begrenzt, vgl. BFH-Urteil vom 08.08.2008 VIII R 61/06.
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2009 - 6 K 1286/08
    Schließlich beruft sich der Kläger ohne Erfolg darauf, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Zugriff auf Daten bei Berufsgeheimnisträgern besonderen verfassungsrechtlichen Grenzen unterworfen hat (BVerfG-Beschluss vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, Neue Juristische Wochenschrift -NJW-2005, 1917).
  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - 4 K 4819/08

    Pflicht eines der ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden Steuerpflichtigen zur

    Nimmt ein zur Verschwiegenheit gegenüber Patienten verpflichteter Steuerpflichtiger in seiner Datenverarbeitung die für die Erfüllung beider genannten Verpflichtungen erforderliche Trennung seiner Daten nicht vor, hindert das die Finanzbehörde nicht, den Zugriff auf die Daten im vorliegenden Bestand zu verlangen (ebenso: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991).

    Das Verlangen des Finanzamts nach Herausgabe der angeforderten Daten auf einem Datenträger (§ 147 Abs. 6 AO) ist eine Ermessensentscheidung (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; Thüringer FG, Beschluss vom 20. April 2005 III 46/05 V, EFG 2005, 1406; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/08, Juris).

    Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit kann deshalb nicht dem Bekl angelastet werden, und zwar weder über die Annahme einer Nichtigkeit seines Herausgabeverlangens gemäß § 125 Abs. 2 Nr. 3 AO i.V.m. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. hierzu oben: I./A.b. der Entscheidungsgründe), noch im Wege der Annahme einer Ermessenswidrigkeit des streitgegenständlichen Bescheids (vgl. hierzu FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/08, Juris, Rn. 46 ff; Revision beim BFH anhängig unter Az. VIII R 44/09).

  • FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12

    Aufforderung zur Datenträgerüberlassung

    Im Übrigen hat der Kl die Möglichkeit, Daten, die dem Datenschutz unterliegen, getrennt von den vorlagepflichtigen Daten zu archivieren oder aufzubereiten (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991).

    Denn es ist seine Aufgabe, die Datenbestände so zu organisieren, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme in die steuerlich relevanten Datenbestände keine geschützten Bereiche tangiert werden können (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991).

    Die Anforderung der Überlassung eines Datenträgers gemäß § 147 Abs. 6 AO verletzt nicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Thüringer FG, Beschluss vom 20. April 2005 III 46/05 V, EFG 2005, 1406; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991), auch wenn der Kl zu Recht davon ausgeht, dass das durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht gerade im Blick auf moderne Entwicklungen und den mit ihnen verbundenen neuen Gefährdungen der menschlichen Persönlichkeit Bedeutung gewinnen kann (so BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 65, 1).

  • BFH, 07.06.2021 - VIII R 24/18

    Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach "GDPdU" zur Betriebsprüfung

    Ob ein solcher Einwand eines Berufsgeheimnisträgers möglicherweise generell unerheblich sein könnte, weil von ihm verlangt werden kann, seine Datenbestände so zu organisieren, dass bei einer Einsichtnahme des FA in die steuerlich relevanten Datenbestände keine geschützten Bereiche tangiert werden können (s. in diesem Sinne Urteile des FG Baden-Württemberg vom 16.11.2011 - 4 K 4819/08, EFG 2012, 577, und vom 07.11.2012 - 14 K 554/12, EFG 2013, 268, nachgehend aus anderen Gründen durch das Senatsurteil in BFHE 250, 1 aufgehoben, und Urteil des FG Nürnberg vom 30.07.2009 - 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991; zu anderen Steuerpflichtigen als Berufsgeheimnisträgern s. BFH-Beschluss vom 26.09.2007 - I B 53, 54/07, BFHE 219, 19, BStBl II 2008, 415, unter II.4.; gleicher Ansicht BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 1450, Rz 172, 177), ist im Streitfall aus diesem Grund ebenfalls nicht entscheidungserheblich und nicht abschließend zu beurteilen.
  • FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 357/10

    Betriebsprüfung: Zugriff des Prüfers auf das DMS-System

    Vor diesem Hintergrund ist der Datenzugriff nach allgemeiner Auffassung nicht deshalb ermessenswidrig, weil bei dem Steuerpflichtigen eine Trennung zwischen steuerlich relevanten und nicht relevanten Daten nicht möglich ist (vgl. BFH, Beschluss v. 26.09.2007, I B 53 u. 54/07, BStBl. II 2008, 415; FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.01.2005, 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; FG Düsseldorf, Beschluss v. 05.02.2007, 16 V 3454/06 AO, EFG 2007, 892; FG Münster, Urteil v. 16.05.2008, 6 K 879/07, EFG 2008, 1592; FG Nürnberg, Urteil v. 30.07.2009, 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991; Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 147 AO Tz. 71 ff.).

    Denn ansonsten könnten Steuerpflichtige, die eine nicht den allgemeinen Anforderungen entsprechende Hard- und Software-Ausstattung benutzen, eine praktisch wirksame Außenprüfung (willkürlich) verhindern (zutreffend FG Nürnberg, Urteil v. 30.07.2009, 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991).

  • FG Hamburg, 23.03.2023 - 2 K 172/19

    Reichweite des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung im Rahmen einer

    Vor diesem Hintergrund ist der Datenzugriff nach allgemeiner Auffassung nicht deshalb ermessenswidrig, weil bei dem Steuerpflichtigen eine Trennung zwischen steuerlich relevanten und nicht relevanten Daten nicht möglich ist (vgl. BFH, Beschluss vom 26. September 2007, I B 53 u. 54/07, BStBl. II 2008, 415; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005, 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; FG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2007, 16 V 3454/06 A(AO), EFG 2007, 892; FG Münster, Urteil vom 16. Mai 2008, 6 K 879/07, EFG 2008, 1592; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009, 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991).
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