Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 12 K 8367/05 B |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerliche Berücksichtigung von bestehenden Verlustvorträgen bei einer Körperschaft; Anforderungen an das Merkmal der "Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens"; Zuführung von Anlagevermögen an die Gesellschaft von dritter Seite
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verlustabzug beim Wechsel der Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft; wirtschaftlichen Identität der Kapitalgesellschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verlustabzug beim Wechsel der Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft - wirtschaftlichen Identität der Kapitalgesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 12 K 8367/05 B
- BFH, 01.07.2009 - I R 101/08
Papierfundstellen
- DB 2009, 596
- EFG 2009, 216
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.06.2007 - I R 9/06
Verlust der wirtschaftlichen Identität nach § 8 Abs. 4 KStG 1996 a.F. - Mit einer …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 12 K 8367/05
Der BFH hat dies bislang nur unter der Voraussetzung angenommen, dass gleichzeitig ein Branchenwechsel vorliegt ( BFH-Urteil vom 05. Juni 2007 - I R 9/06, BFH/NV 2008, 166).Der BFH hat seine Auffassung, dass ein Verlust der wirtschaftlichen Identität der Gesellschaft eingetreten sei, damit begründet, dass derartige Betriebsvermögensänderungen bzw. -erhöhungen für das Unternehmen prägend sein könnten (BFH in BFH/NV 2008, 166, unter II.2.b)bb)bbb) der Gründe).
- FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 12 K 8403/04
Verlust der wirtschaftlichen Identität i.S. des § 8 Abs. 4 KStG 2002 bei Erhöhung …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 12 K 8367/05
Diese Erwägung greift nicht, wenn die Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb, wie hier, innerhalb derselben Branche fortsetzt, denn dann kommt eine abweichende Prägung des Betriebsvermögens durch Veränderungen des Umlaufvermögens nicht in Betracht (Senatsurteil vom 16. Januar 2008 - 12 K 8403/04 B, EFG 2008, 723). - BFH, 05.06.2007 - I R 106/05
Strenge Beurteilung der wirtschaftlichen Identität beim sog. Mantelkauf
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 12 K 8367/05
Darin liegt selbst dann keine für die Anwendbarkeit des § 8 Abs. 4 KStG maßgebliche Erhöhung des Betriebsvermögens, wenn man die Erhöhung des Anspruchs als eine durch die Prämienzahlung innenfinanzierte Anschaffung ansehen wollte und der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, nach der auch innenfinanzierte Anschaffungen von Anlagevermögen neues Betriebsvermögen i.S.d. § 8 Abs. 4 KStG darstellen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 05. Juni 2007 - I R 106/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 2200), folgen wollte.
- BFH, 01.07.2009 - I R 101/08
Ausschluss des Verlustabzugs gem. § 8 Abs. 4 KStG a.F. - Kein Verlust der …
Die anschließende Klage führte zur Änderung dieser Bescheide unter Anerkennung eines vortragsfähigen Verlusts (Finanzgericht --FG-- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Oktober 2008 12 K 8367/05 B, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 216). - FG Köln, 12.02.2009 - 13 K 787/05
Beruhen der Erhöhung des Aktivvermögens einer Kapitalgesellschaft auf einer …
Die parallele Erhöhung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und des Jahresüberschusses aufgrund dieser Vertriebstätigkeit erweist sich damit als eine Veränderung im Betriebsvermögen der Gesellschaft, die die Fortführung des Geschäftsbetriebs in seiner bisherigen Form nicht berührte (so für den Fall der innenfinanzierten Erhöhung des Umlaufvermögens ohne Branchenwechsel auch Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 15. Oktober 2008 12 K 8367/05 B, EFG 2009, 216). - FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - 12 K 12197/08
Verlustabzug gem. § 8 Abs. 4 KStG: kein neues Betriebsvermögen bei bloßer …
Entscheidend ist, dass Betriebsvermögensänderungen bzw. -erhöhungen in Form von selbst erwirtschaftetem Umlaufvermögen regelmäßig für ein Unternehmen nicht prägend sind (vgl. Senatsurteile vom 16. Januar 2008 - 12 K 8403/04 B, EFG 2008, 723; vom 15. Oktober 2008 - 12 K 8367/05 B, EFG 2009, 216, Rev. BFH I R 101/08).