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   FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1297/03 B   

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https://dejure.org/2008,6416
FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1297/03 B (https://dejure.org/2008,6416)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.07.2008 - 11 K 1297/03 B (https://dejure.org/2008,6416)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 11 K 1297/03 B (https://dejure.org/2008,6416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der zutreffenden Bemessungsgrundlage eines der Grunderwerbsteuer unterfallenden Erwerbsvorganges; Bestehen eines objektiven engen sachlichen Zusammenhangs zwischen dem Vertrag über den Grundstückserwerb und dem zur Errichtung des Gebäudes abgeschlossenen ...

  • Judicialis

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 7; ; GrEStG § 8 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunderwerbsteuer; Erwerb des Grundstücks in seinem zukünftigen bebauten Zustand bei objektivem Zusammenhang zwischen Kaufvertrag und Generalübernehmervertrag; GbR als eigenständigs Rechtssubjekt; Erwerb auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuer - Erwerb des Grundstücks in seinem zukünftigen bebauten Zustand bei objektivem Zusammenhang zwischen Kaufvertrag und Generalübernehmervertrag - GbR als eigenständigs Rechtssubjekt - Erwerb auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 362
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 15.03.2000 - II R 34/98

    GrESt; Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Vertrag über

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1297/03
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des Abschlusses des maßgeblichen Rechtsgeschäfts gegenüber dem Veräußerer in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung nicht mehr frei war (BFH, Urteil vom 27. Oktober 1999, II R 17/99, BStBl. II 2000, 34; Urteil vom 15. März 2000, II R 34/98, BFH/NV 2000, 1240).

    Ein objektiver enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Vertrag über den Grundstückserwerb und dem zur Errichtung des Gebäudes abgeschlossenen Vertrag besteht aber auch dann, wenn dem Erwerber aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann (vgl. BFH, Urteil vom 15. März 2000, a.a.O.).

    Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand "bebautes Grundstück" kann auch dann vorliegen, wenn zunächst das maßgebliche Rechtsgeschäft (Abtretung der Rechte aus einem Grundstückskaufvertrag) und erst später der Bauvertrag geschlossen werden (vgl. auch BFH, Urteil vom 15. März 2000, a.a.O.).

  • BFH, 04.10.2005 - II B 29/05

    GrESt; einheitlicher Erwerbsgegenstand; AdV

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1297/03
    Maßgebend ist der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt (BFH, Beschluss vom 4. Oktober 2005, II B 29/05, BFH/NV 2006, 123).

    Für die Annahme eines gesellschaftsvertraglichen Erwerbsvorganges spricht schließlich, dass der BFH in seinem den Erwerb der als X.1 bezeichneten Flurstücke betreffenden Beschluss den betreffenden Rechtsvorgang als Verschmelzungsvorgang bezeichnet hat (siehe Beschluss vom 4. Oktober 2005, II B 29/05, Seite 14 u.ö.).

  • FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06

    EuGH-Vorlagefrage nach Vorliegen eines Verstoßes gegen das europäische

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1297/03
    Die Klägerin beruft sich ferner auf das Vorabentscheidungsersuchen des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02. April 2008 (7 K 333/06) und hält eine Aussetzung des Verfahrens für geboten.
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1182/04

    Rechtsbehelf gegen einen verbösernden, auf einen "anderen" Lebenssachverhalt

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1297/03
    Die B - AG hatte - wie gerichtsbekannt ist (siehe den Tatbestand des den Beteiligten bekannten Urteils des Senats vom 23. April 2008 in dem Verfahren 11 K 1182/04 B) - laut notarieller Urkunde vom .
  • BFH, 28.07.1993 - II R 50/90

    Überprüfungsberechtigung und Entscheidungsbefugnis des Finanzamts (FA) im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1297/03
    August 1998 enthält mit der Abtretung einen Vorgang, der der Grunderwerbsteuer unterliegt (vgl. auch BFH, Urteil vom 28. Juli 1993, II R 50/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1993, 712; Urteil vom 19. Januar 1994, II R 32/90, BFH/NV 1994, 758).
  • BFH, 02.03.2006 - II R 47/04

    GrESt: einheitlicher Erwerbsgegenstand

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1297/03
    Davon abgesehen ist das Kriterium des für den Erwerber objektiv erkennbaren abgestimmten Verhaltens auf der Veräußererseite wegen der engen gesellschaftsrechtlichen Verbindung zwischen B - AG, F - GbR und der Klägerin nicht entscheidungserheblich (vgl. Boruttau, a.a.O., § 9 Tz. 165; siehe auch BFH, Urteil vom 2. März 2006, II R 47/04, BFH/NV 2006, 1509).
  • BFH, 27.10.1999 - II R 17/99

    Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1297/03
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des Abschlusses des maßgeblichen Rechtsgeschäfts gegenüber dem Veräußerer in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung nicht mehr frei war (BFH, Urteil vom 27. Oktober 1999, II R 17/99, BStBl. II 2000, 34; Urteil vom 15. März 2000, II R 34/98, BFH/NV 2000, 1240).
  • BFH, 23.11.1994 - II R 53/94

    Grunderwerbsteuer für nachträglich errichtetes Gebäude?

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1297/03
    Bei mehreren Verträgen ist ein Grundstück in bebautem Zustand Erwerbsgegenstand, wenn die Verträge nach dem Willen der Parteien in ihrem Bestand rechtlich miteinander verknüpft sind, aber auch dann, wenn zwischen den Verträgen ein so enger sachlicher Zusammenhang besteht, dass der Erwerber bei objektiver Betrachtung ein bebautes Grundstück erhält (BFH, Urteil vom 23. November 1994, II R 53/94, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1995, 331).
  • BFH, 28.10.1998 - II R 36/96

    GrESt; Grundstück mit noch errichtendem Gebäude

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1297/03
    Ist das die Abtretung eines Übereignungsanspruches enthaltene Rechtsgeschäft in ein Vertragsgeflecht mit mehreren Vertragspartnern einbezogen, so kann das Grundstück auch dann mit noch zu errichtendem Gebäude Erwerbsgegenstand sein, wenn der Bauunternehmer, der das Gebäude tatsächlich errichtet, in die Abstimmung auf der Anbieterseite nicht eingebunden und der eigentliche Bauvertrag nicht Teil des auf Erschaffung eines bebauten Grundstückes gerichteten und nur einheitlich annehmbaren Vertragsgeflecht ist (vgl. BFH, Urteil vom 28. Oktober 1998, II R 36/96, BFH/NV 1999, 667).
  • BFH, 06.12.1989 - II R 113/87

    Grunderwerbsteuerrechtlicher Begriff des Gegenstands des Erwerbsvorgangs -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1297/03
    Auch wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitswillen erkennen lässt und die andere Partei ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt, kann ein einheitliches Vertragswerk vorliegen (vgl. BFH, Urteil vom 6. Dezember 1999, II R 113/87, BFH/NV 1991, 342).
  • BFH, 19.01.1994 - II R 32/90

    Abgabenordnung; Überprüfung der Sache anläßlich der Einspruchsentscheidung

  • BFH, 16.02.2011 - II R 48/08

    Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage - Vollbeendigung einer

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Finanzgericht (FG) der hiergegen erhobenen Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 362 veröffentlichtem Urteil teilweise statt.
  • BFH, 16.02.2011 - II R 49/08

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 02. 2011 II R 48/08 - Erwerbsvorgang auf

    Zur Begründung verwies es im Wesentlichen auf seine Ausführungen in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 362 veröffentlichten Urteil vom 16. Juli 2008  11 K 1297/03 B, welches mit der Revision im Verfahren II R 48/08 angefochten wird.
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1298/03

    Grunderwerbsteuerliche Bemessung eines im August 1998 erfolgten Erwerbsvorgangs

    Wegen der ausführlichen Begründung der hier dargestellten Ergebnisse verweist der Senat auf das Urteil vom 16. Juli 2008 in dem Parallelverfahren zum Az.: 11 K 1297/03 B. Dabei kommt es allerdings auf die Frage, ob vor dem ... August 1998 geschlossene Bau- und Dienstleistungsverträge eine Bedeutung zukommt, im Streitfall nicht an, weil es an derartigen Vereinbarungen fehlt.
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