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   FG Düsseldorf, 10.10.2008 - 1 K 1779/06 U   

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FG Düsseldorf, 10.10.2008 - 1 K 1779/06 U (https://dejure.org/2008,11729)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.2008 - 1 K 1779/06 U (https://dejure.org/2008,11729)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 2008 - 1 K 1779/06 U (https://dejure.org/2008,11729)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ort der Leistung eines andere Unternehmen bei der Besetzung von Führungspositionen beratenden Unternehmens; Unterstützung anderer Unternehmen bei der Besetzung von Führungspositionen als Beratungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 4 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; ; UStG § 3a Abs. 1; ; UStG § 3a Abs. 3 S. 1; ; UStG § 3a Abs. 4 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuer; Ort der Leistung; Personalberatung; Führungsposition; Personalvermittlung; Nicht steuerbare Beratungsleistung - Unterstützung anderer Unternehmen bei der Besetzung von Führungspositionen als Beratungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unterstützung anderer Unternehmen bei der Besetzung von Führungspositionen als Beratungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 54
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG München, 13.06.2007 - 3 K 4881/03

    Leistungsort für die Tätigkeit eines Personalberaters (hier: Erbringung von sog.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.10.2008 - 1 K 1779/06
    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des FG Hamburg, dass diese einzelnen Arbeitsschritte ebenso wie die auch noch nach erfolgter Entscheidung für einen bestimmten Bewerber von der Klägerin erbrachten Leistungselemente (Unterstützung beim Vertragsabschluss und Beratung bei der Integration in das neue Unternehmen) Bestandteile eines einheitlichen Beratungsprozesses darstellen (FG Hamburg, Urteil vom 21. August 2007 6 K 253/05, EFG 2008, 80; zustimmend Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 3a Rn. 273; a. A. FG München, Urteil vom 13. Juni 2007 3 K 4881/03, EFG 2007, 1991).

    Angesichts der divergierenden Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte zu ähnlich gelagerten Sachverhalten (wie hier: FG Hamburg, Urteil vom 21. August 2007 6 K 253/05, EFG 2008, 80; a. A. FG München, Urteil vom 13. Juni 2007 3 K 4881/03, EFG 2007, 1991) und im Hinblick auf die gegen das Urteil des FG München eingelegte Revision (Az. des BFH V R 57/07) war die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.

  • FG Hamburg, 21.08.2007 - 6 K 253/05

    Umsatzsteuer: Ort der sonstigen Leistungen von Personalberatern

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.10.2008 - 1 K 1779/06
    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des FG Hamburg, dass diese einzelnen Arbeitsschritte ebenso wie die auch noch nach erfolgter Entscheidung für einen bestimmten Bewerber von der Klägerin erbrachten Leistungselemente (Unterstützung beim Vertragsabschluss und Beratung bei der Integration in das neue Unternehmen) Bestandteile eines einheitlichen Beratungsprozesses darstellen (FG Hamburg, Urteil vom 21. August 2007 6 K 253/05, EFG 2008, 80; zustimmend Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 3a Rn. 273; a. A. FG München, Urteil vom 13. Juni 2007 3 K 4881/03, EFG 2007, 1991).

    Angesichts der divergierenden Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte zu ähnlich gelagerten Sachverhalten (wie hier: FG Hamburg, Urteil vom 21. August 2007 6 K 253/05, EFG 2008, 80; a. A. FG München, Urteil vom 13. Juni 2007 3 K 4881/03, EFG 2007, 1991) und im Hinblick auf die gegen das Urteil des FG München eingelegte Revision (Az. des BFH V R 57/07) war die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.

  • LG Memmingen, 05.05.1999 - 1 S 105/99
    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.10.2008 - 1 K 1779/06
    Dies ist auch interessengerecht, da es letztlich allein von der Entscheidung des jeweiligen Auftraggebers abhängt, ob er einen von der Klägerin vorgeschlagenen Bewerber tatsächlich einstellt (zur zivilrechtlichen Einordnung vergleichbarer Verträge als Dienstvertrag vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 05. Juli 1996 4 U 27/95, BB 1996, 1889 und LG Memmingen, Urteil vom 05. Mai 1999 1 S 105/99, NJW-RR 2000, 870).
  • BFH, 05.06.2003 - V R 25/02

    Ort der sonstigen Leistung bei Testamentsvollstreckern

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.10.2008 - 1 K 1779/06
    Nicht ausreichend ist, dass die streitigen Leistungen eines Unternehmers auch Beratungsleistungen umfassen; diese müssen vielmehr die Hauptleistungen sein (BFH-Urteile vom 3. April 2008 V R 62/05, UR 2008, 727 und vom 5. Juni 2003 V R 25/02, BFHE 202, 191, BStBl II 2003, 734 m. w. N.).
  • EuGH, 16.09.1997 - C-145/96

    von Hoffmann

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.10.2008 - 1 K 1779/06
    Vielmehr verwendet der Gemeinschaftsgesetzgeber die in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e 3. Gedankenstrich der 6. EG-Richtlinie angeführten Berufe lediglich dazu, um die in dieser Norm angesprochenen Arten von Leistungen zu definieren (EuGH-Urteile vom 16. September 1997 Rs. C-145/96 - von Hoffmann -, UR 1998, 17; vom 27. Oktober 2005 Rs. C-41/04 - Levob -, UR 2006, 20).
  • BFH, 18.06.2009 - V R 57/07

    Einstufung einer beratenden Unterstützung bei der Suche und Auswahl eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.10.2008 - 1 K 1779/06
    Angesichts der divergierenden Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte zu ähnlich gelagerten Sachverhalten (wie hier: FG Hamburg, Urteil vom 21. August 2007 6 K 253/05, EFG 2008, 80; a. A. FG München, Urteil vom 13. Juni 2007 3 K 4881/03, EFG 2007, 1991) und im Hinblick auf die gegen das Urteil des FG München eingelegte Revision (Az. des BFH V R 57/07) war die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.
  • OLG Köln, 05.07.1996 - 4 U 27/95

    Umsatzsteuer: Leistungsort bei der Tätigkeit eines Steuerberaters als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.10.2008 - 1 K 1779/06
    Dies ist auch interessengerecht, da es letztlich allein von der Entscheidung des jeweiligen Auftraggebers abhängt, ob er einen von der Klägerin vorgeschlagenen Bewerber tatsächlich einstellt (zur zivilrechtlichen Einordnung vergleichbarer Verträge als Dienstvertrag vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 05. Juli 1996 4 U 27/95, BB 1996, 1889 und LG Memmingen, Urteil vom 05. Mai 1999 1 S 105/99, NJW-RR 2000, 870).
  • BFH, 03.04.2008 - V R 62/05

    Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2,

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.10.2008 - 1 K 1779/06
    Nicht ausreichend ist, dass die streitigen Leistungen eines Unternehmers auch Beratungsleistungen umfassen; diese müssen vielmehr die Hauptleistungen sein (BFH-Urteile vom 3. April 2008 V R 62/05, UR 2008, 727 und vom 5. Juni 2003 V R 25/02, BFHE 202, 191, BStBl II 2003, 734 m. w. N.).
  • EuGH, 27.10.2005 - C-41/04
    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.10.2008 - 1 K 1779/06
    Vielmehr verwendet der Gemeinschaftsgesetzgeber die in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e 3. Gedankenstrich der 6. EG-Richtlinie angeführten Berufe lediglich dazu, um die in dieser Norm angesprochenen Arten von Leistungen zu definieren (EuGH-Urteile vom 16. September 1997 Rs. C-145/96 - von Hoffmann -, UR 1998, 17; vom 27. Oktober 2005 Rs. C-41/04 - Levob -, UR 2006, 20).
  • BFH, 18.06.2009 - V R 57/07

    Personalberatung als Beratungsleistung im Sinne des UStG

    Dem steht --anders als das FG meint-- nicht entgegen, dass dabei letztlich eine Personenauswahl präsentiert wird (zutreffend FG Hamburg in EFG 2008, 80, FG Düsseldorf, Urteil vom 10. Oktober 2008 1 K 1779/06, EFG 2009, 54).
  • BFH, 18.06.2009 - V R 34/08

    Personalberatung als Beratungsleistung im Sinne des UStG

    Das Urteil ist in EFG 2009, 54 veröffentlicht.
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