Rechtsprechung
| FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 74 Abs 2 EStG 2002, § 104 SGB 10, AsylbLG, Art 2 Abs 1 Buchst d KV/UVEuVorlAbk, § 67 S 2 EStG
Zulässigkeit der Klage eines Sozialleistungsträgers bei fehlender Hinzuziehung zum Einspruchsverfahren des beigeladenen Kindergeldberechtigten - Kindergeldberechtigung eines in einem Wohnheim untergebrachten türkischen Asylbewerbers: Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts auch bei Nutzung einer Gemeinschaftsunterkunft, Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers gegenüber der Familienkasse - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
EStG § 62 Abs. 2; EStG § 62 Abs. 1; AO § 9; AO § 8; AsylVfG § 47 Abs. 1; AsylVfG § 48; SGB I § 30 Abs. 3
D (A), Kindergeld, Türken, Asylbewerber, Vorläufiges Europäisches Sozialabkommen, Wohnen, gewöhnlicher Aufenthalt, Gemeinschaftsunterkünfte
- fluechtlingsinfo-berlin.de
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kindergeld; Asylbewerber; Gemeinschaftsunterkunft; Türkei
Verfahrensgang
- FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03
- BFH - III R 87/08 (anhängig)
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2009, 674
Wird zitiert von ... (3)
- FG Bremen, 02.06.2010 - 4 K 102/09
Kein Kindergeldanspruch einer ausländerrechtlich nur geduldeten türkischen …
b) Nach Auffassung des Hessischen FG sind dem Begriff des Wohnens sowohl der "Wohnsitz" gemäß § 8 AO als auch der "gewöhnliche Aufenthalt" gemäß § 9 AO zuzuordnen (Hessisches FG Urteil v. 07.11.2008 3 K 2236/03, EFG 2009, 674: gewöhnlicher Aufenthalt nach Ablauf von sechs Monaten und Kindergeldanspruch eines in Gemeinschaftsunterkunft lebenden türkischen Asylbewerbers für die Dauer des Anerkennungsverfahrens).Danach wohnt eine Person "allgemein ... an dem Ort, an dem sie sich gewöhnlich aufhält und sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen befindet, an dem sie sich also nicht lediglich besuchsweise aufhält." Wie bei § 9 AO ist die Prüfung nach dieser Auffassung allein anhand tatsächlicher Gegebenheiten vorzunehmen (FG Düsseldorf Urteil v. 31.07.2008 14 K 2206/06 Kg, EFG 2009, 135 , InfAuslR 2008, 460, und Hessisches FG Urteil v. 07.11.2008 3 K 2236/03, EFG 2009, 674;… Tipke/Kruse, AO/FGO, 16. Aufl., Tz 2 zu § 9 AO ).
Im Übrigen muss das Wohnen "im Gebiet des letzteren Vertragschließenden" eine persönliche, für alle Vertragstaaten einheitlich geregelte Voraussetzung der in dem Abkommen gewährleisteten Gleichstellung, die seinen Anwendungsbereich erst eröffnet; es kann daher nicht - entgegen der Auffassung des Hessischen FG (Urteil v. 07.11.2008 3 K 2236/03, EFG 2009, 674 - zugleich Gegenstand der auf Gleichstellung zielenden Rechtsfolgen des Abkommens sein.
- FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/06
Kindergeldberechtigung von Asylbewerbern, die in Gemeinschaftsunterkünften …
Dieses Klageverfahren hat das Aktenzeichen 3 K 2236/03 erhalten.Die beiden unter den Az. 3 K 2236/03 und 3 K 4396/04 anhängigen Verfahren hat der 3. Senat des Hessischen Finanzgericht durch Beschluss vom 29.07.2008 verbunden und unter dem Az. 3 K 2236/03 weitergeführt.
Der Kläger beantragt im Schriftsatz vom 17.06.2003 (3 K 2236/03), .
- FG Münster, 18.02.2010 - 6 K 390/08
Erstattungsanspruch bei nachträglich festgesetztem Kindergeld
Gegen eine Anwendung der skizzierten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes auf den Streitfall spricht schließlich, dass eine Gleichartigkeit von Kindergeld einerseits und Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. ähnlichen Geldleistungen nach dem BSHG andererseits im Rahmen der (bisherigen) Rechtsprechung der Finanzgerichte prinzipiell anerkannt war und auch noch anerkannt wird (…vgl. etwa BFH, Urteile v. 14.05.2002, VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156;… Urteil v. 07.12.2004, VIII R 59/04, BFH/NV 2005, 864; FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.10.2002, 3 K 1503/02, juris; FG Niedersachsen, Urteile v. 04.08.2005, 10 K 293/03, EFG 2006, 988; v. 16.10.2007, 15 K 647/04, juris; FG München, Urteil v. 11.09.2007, 12 K 1275/05, EFG 2008, 1135; FG Hessen, Urteile v. 07.09.2006, 13 K 3592/04, ZFSH/SGB 2007, 494; v. 07.11.2008, 3 K 2236/03, EFG 2009, 674; v. 09.11.2009, 13 K 1931/06, juris, letztere unter ausdrücklichem Rekurs auf § 104 Abs. 2 SGB X).
Für Blogger: