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   FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/2007   

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FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/2007 (https://dejure.org/2008,7289)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 11.12.2008 - 4 K 1394/2007 (https://dejure.org/2008,7289)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 4 K 1394/2007 (https://dejure.org/2008,7289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ertragsteuern auf Tätigkeit des Insolvenzschuldners, die ohne Wissen des Insolvenzverwalters ausgeübt wird keine Masseverbindlichkeit - Neuerwerb im Sinne des § 35 Abs. 1 InsO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter bei einer neuen gewerblichen Tätigkeit des Insolvenzschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Begründung einer Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung ...

  • Judicialis

    InsO § 55 Abs. 1; ; InsO § 80 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 35 Abs. 1; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
    Ertragsteuern auf Tätigkeit des Insolvenzschuldners, die ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter ausgeübt wird und deren Erträge nicht zur Masse gelangt sind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ertragsteuern auf Tätigkeit des Insolvenzschuldners, die ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter ausgeübt wird und deren Erträge nicht zur Masse gelangt sind.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1176
  • EFG 2009, 867
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/07
    Aus dem zum Umsatzsteuerrecht ergangenen BFH-Urteil vom 07.04.2005 (Az. V R 5/04, BStBl. II 2005, 848) könnten für die Einkommensteuer keine Rückschlüsse gezogen werden, da es bei der Umsatzsteuer gleichgültig sei, ob die Entgelte in die Masse fallen.

    Teils wird das Entstehen einer Masseverbindlichkeit bejaht (vgl. BFH-Urteil vom 07.04.2005 V R 5/04, BStBl II 2005, 848 zur Umsatzsteuer), wobei dies teilweise unter der Voraussetzung steht, dass der Neuerwerb zur Masse gelangt (vgl. FK -InsO/Schumacher § 55 Rz. 20).

    Dem widerspricht auch nicht das zum Umsatzsteuerrecht ergangene BFH-Urteil vom 07.04.2005 (Az. V R 5/04, BStBl. II 2005, 848).

    In den von der Rechtsprechung zur Umsatzsteuer entschiedenen Sachverhalten, bei denen eine Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse angenommen wurde, war die weitere gewerbliche Betätigung des Insolvenzschuldners anders als im Streitfall von den Gläubigern bzw. dem Insolvenzverwalter genehmigt worden (vgl. BFH-Urteil vom 07.04.2005 V R 5/04, BStBl. II 2005, 848; Urteil des Finanzgerichts München vom 29.05.2008 14 K 3613/06, EFG 2008, 1483).

  • BFH, 29.03.1984 - IV R 271/83

    Konkursverwalter - Veräußerungsgewinne - Einkommensteuerschuld

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/07
    Nach dem zum Einkommensteuerrecht ergangenen Urteil des BFH vom 29.03.1984 (IV R 271/83, BStBl. II 1984, 602) könne die Einkommensteuer nur insoweit die Qualität eines Masseanspruchs erlangen, als das Steuerobjekt auch tatsächlich zur Masse gelangt sei.

    Auch das vom Prozessbevollmächtigten angeführte BFH-Urteil vom 29.03.1984 (IV R 271/83, BStBl. II 1984, 602) könne im Streitfall nicht angewendet werden, da die Entscheidung des BFH unter Geltung der Vorschriften der Konkursordnung ergangen und daher für die Auslegung der §§ 35, 55 InsO nicht maßgeblich sei.

    Unter Geltung der Konkursordnung hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Einkommensteuerforderungen aus nach der Konkurseröffnung erzielten Gewinnen dann als Massekosten anzusehen sind, wenn die den Gewinnen entsprechenden Vermögensmehrungen zur Konkursmasse gelangt sind (vgl. BFH-Urteile vom 05.03.2008 X R 60/04, BStBl II 2008, 787; vom 29.03.1984 IV R 271/83, BStBl II 1984, 602; und vom 09.11.1994 I R 5/94, BStBl II 1995, 255).

  • LG Erfurt, 30.10.2002 - 3 O 2992/01

    Keine Aufrechnung durch einen Steuergläubiger, der etwas zur Insolvenzmasse

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/07
    Jedoch ergebe sich aus § 80 Abs. 1 InsO und der Systematik des Gesetzes, dass nur der Verwalter Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründen könne, denn ansonsten könnte der Insolvenzschuldner die Masse willkürlich schmälern und so letztendlich die Tätigkeit des Insolvenzverwalters unterminieren (vgl. Urteil des Landgerichts Erfurt vom 30.10.2002 3 O 2992/01, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2002, 2325).

    Dies wird teilweise abgelehnt mit der Begründung, dass hierfür das insolvenzfreie Vermögen des Insolvenzschuldners zur Verfügung stehen müsse (so Braun/Bäuerle, InsO 2004 § 55 Rz. 12 m.w.N.; Uhlenbruck/Berscheid, InsO § 55 Rz. 27; MünchKomm InsO/Hefermehl, § 55 Rz. 69; Urteil des Landgerichts Erfurt vom 30.10.2002 3 O 2992/01, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2002, 2325).

  • BFH, 05.03.2008 - X R 60/04

    Geltendmachung von Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/07
    Unter Geltung der Konkursordnung hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Einkommensteuerforderungen aus nach der Konkurseröffnung erzielten Gewinnen dann als Massekosten anzusehen sind, wenn die den Gewinnen entsprechenden Vermögensmehrungen zur Konkursmasse gelangt sind (vgl. BFH-Urteile vom 05.03.2008 X R 60/04, BStBl II 2008, 787; vom 29.03.1984 IV R 271/83, BStBl II 1984, 602; und vom 09.11.1994 I R 5/94, BStBl II 1995, 255).
  • BFH, 11.11.1993 - XI R 73/92

    Einkommensteuerforderungen gegen den Gemeinschuldner im Konkurs als

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/07
    Ebenso ist der Einkommensteuerbescheid für 2001 vom 01.04.2005 mit Wirkung gegenüber dem Kläger aufzuheben, weil auch für 2001 keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgesetzt werden können, die vom Insolvenzschuldner erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, selbst wenn sie der Masse zuzuordnen wären, den Grundfreibetrag von 14.093 DM nicht erreichen und die von der mit dem Insolvenzschuldner zusammenveranlagten Ehefrau erzielten Einkünfte nicht gegenüber dem Kläger festgesetzt werden können, sondern nur der Ehefrau und dem Insolvenzschuldner gegenüber (vgl. BFH-Urteile vom 14.02.1978 VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356 (357 Zif. 1b); vom 11.11.1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477; und vom 25.07.1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117).
  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 28/73

    Konkursverfahren - Zwangsversteigerung - Einkommensteuer - Massekosten -

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/07
    Ebenso ist der Einkommensteuerbescheid für 2001 vom 01.04.2005 mit Wirkung gegenüber dem Kläger aufzuheben, weil auch für 2001 keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgesetzt werden können, die vom Insolvenzschuldner erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, selbst wenn sie der Masse zuzuordnen wären, den Grundfreibetrag von 14.093 DM nicht erreichen und die von der mit dem Insolvenzschuldner zusammenveranlagten Ehefrau erzielten Einkünfte nicht gegenüber dem Kläger festgesetzt werden können, sondern nur der Ehefrau und dem Insolvenzschuldner gegenüber (vgl. BFH-Urteile vom 14.02.1978 VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356 (357 Zif. 1b); vom 11.11.1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477; und vom 25.07.1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117).
  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 61/94

    Entstehung und Berechnung von Steuerverbindlichkeiten im Fall eines eröffneten

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/07
    Ebenso ist der Einkommensteuerbescheid für 2001 vom 01.04.2005 mit Wirkung gegenüber dem Kläger aufzuheben, weil auch für 2001 keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgesetzt werden können, die vom Insolvenzschuldner erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, selbst wenn sie der Masse zuzuordnen wären, den Grundfreibetrag von 14.093 DM nicht erreichen und die von der mit dem Insolvenzschuldner zusammenveranlagten Ehefrau erzielten Einkünfte nicht gegenüber dem Kläger festgesetzt werden können, sondern nur der Ehefrau und dem Insolvenzschuldner gegenüber (vgl. BFH-Urteile vom 14.02.1978 VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356 (357 Zif. 1b); vom 11.11.1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477; und vom 25.07.1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117).
  • BFH, 09.11.1994 - I R 5/94

    1. Gläubiger der von einer KG bezogenen Kapitalerträge sind die Mitunternehmer (§

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/07
    Unter Geltung der Konkursordnung hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Einkommensteuerforderungen aus nach der Konkurseröffnung erzielten Gewinnen dann als Massekosten anzusehen sind, wenn die den Gewinnen entsprechenden Vermögensmehrungen zur Konkursmasse gelangt sind (vgl. BFH-Urteile vom 05.03.2008 X R 60/04, BStBl II 2008, 787; vom 29.03.1984 IV R 271/83, BStBl II 1984, 602; und vom 09.11.1994 I R 5/94, BStBl II 1995, 255).
  • FG München, 29.05.2008 - 14 K 3613/06

    Umsatzsteuer aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit nach Eröffnung des

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/07
    In den von der Rechtsprechung zur Umsatzsteuer entschiedenen Sachverhalten, bei denen eine Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse angenommen wurde, war die weitere gewerbliche Betätigung des Insolvenzschuldners anders als im Streitfall von den Gläubigern bzw. dem Insolvenzverwalter genehmigt worden (vgl. BFH-Urteil vom 07.04.2005 V R 5/04, BStBl. II 2005, 848; Urteil des Finanzgerichts München vom 29.05.2008 14 K 3613/06, EFG 2008, 1483).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 2 K 1231/08

    Einkommensteuerfestsetzung im Insolvenzverfahren

    Das Finanzgericht Nürnberg (vgl. das Urteil vom 11. Dezember 2008, 4 K 1394/07, abgedruckt in Juris) vertritt die Auffassung, dass durch eine Betätigung des Insolvenzschuldners zumindest dann keine Masseverbindlichkeit in anderer Weise nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet werden kann, wenn dieser die Tätigkeit ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter ausgeübt hat und die Erträge tatsächlich nicht zur Masse gelangt sind, weil andernfalls der Schuldner die Masse willkürlich schmälern und so letztendlich die Tätigkeit des Insolvenzverwalters untergraben könnte.

    Nur soweit eine Besteuerungsgrundlage (z. B. der Arbeitslohn) zur Masse zählt, kann die Masse auch in Anspruch genommen werden (vgl. hierzu mit ausführlichen Hinweisen: FG Nürnberg, Urteil vom 11. Dezember 2008, 4 K 1394/2007, abgedruckt in Juris).

  • FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08

    Nach Insolvenzeröffnung durch nichtselbständige Tätigkeit begründete

    Somit sei gewährleistet, dass die Neugläubiger auf eine Haftungsmasse zugreifen könnten (hierzu FG Nürnberg 4 K 1394/2007, EFG 2009, 867 m.w.N. aus der Literatur).
  • FG München, 21.07.2010 - 10 K 3005/07

    Einkommensteuer des Jahres nach der Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeit

    Die hierzu vorliegenden FG-Urteile betreffen andere Sachverhalte (Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 24.02.2010, ZinsO 2010, 819, zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, nicht rechtskräftig, Az. BFH: VI R 21/10; Urteil des Niedersächsischen FG vom 01.10.2009, EFG 2010, 332, zu Einkünften aus einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit, nicht rechtskräftig, Az. BFH: VIII R 47/09; Urteil des FG Nürnberg vom 11.12.2008, EFG 2009, 867, zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die ohne Wissen und Billigung des Verwalters erzielt werden und tatsächlich nicht zur Masse gelangen, nicht rechtskräftig, Az. BFH: X R 11/09).
  • FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09

    Geltendmachung von aus selbstständiger Tätigkeit entfallender Ertragssteuer

    Lediglich durch eine strikte Trennung der Insolvenzmasse vom insolvenzfreien Vermögen ist gewährleistet, dass auf der einen Seite die Insolvenzmasse den Altgläubigern als Haftungsmasse verbleibt und auf der anderen Seite die Neugläubiger des (Insolvenz-)Schuldners als natürliche Person auf eine Haftungsmasse (das insolvenzfreie Vermögen) zugreifen können (im Ergebnis so auch FG Nürnberg im Urteil vom 11. Dezember 2008 4 K 1394/2007, EFG 2009, 867).
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