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   FG Düsseldorf, 03.02.2010 - 7 K 1410/09 GE   

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https://dejure.org/2010,12792
FG Düsseldorf, 03.02.2010 - 7 K 1410/09 GE (https://dejure.org/2010,12792)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.02.2010 - 7 K 1410/09 GE (https://dejure.org/2010,12792)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 7 K 1410/09 GE (https://dejure.org/2010,12792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG § 1 Abs. 2a; GG Art. 3 Abs. 1
    Grundstücksübertragung zwischen Muttergesellschaft und 100 %; Tochtergesellschaft; Mittelbarer Gesellschafterwechsel; Grundstücksübertragung; Muttergesellschaft; Tochtergesellschaft; Mittelbarer Gesellschafterwechsel; Verfassungsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grundstücksübertragung zwischen Muttergesellschaft und 100 % - Tochtergesellschaft - Mittelbarer Gesellschafterwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grunderwerbsteuer bei Übertragung der Mutter- auf die Tochtergesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1240
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.02.2010 - 7 K 1410/09
    Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, führen allein noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuernorm (BVerfG Beschluss vom 9.3.2004, 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94 m.w.N.).

    Dabei ist u.a. zu berücksichtigen, ob besondere Verifikationsinstrumente wie etwa die Außenprüfung hinsichtlich der betreffenden Einkünfte regelmäßig zur Anwendung kommen oder eher die seltene Ausnahme darstellen (BVerfG Beschluss vom 9.3.2004, 2 BvL 17/02, a.a.O.).

  • BFH, 24.04.2013 - II R 17/10

    Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1240 veröffentlichte Urteil mit der Begründung ab, der Tatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG sei erfüllt.
  • FG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - 5 K 1652/11

    Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG bei

    Eine bloße, sich aus schuldrechtlichen Vereinbarungen ergebende wertmäßige Beteiligung am Gesellschaftsvermögen bzw. eine wirtschaftliche Anteilsvereinigung gebe es nicht (zuletzt BFH-Urt. v. 27. April 2005 II R 61/03, BStBl II 2005, 649; vgl. Fischer in: Boruttau, GrEStG, 16. Aufl. § 1 Rn. 822a m.w.N. sowie FG Düsseldorf, Urt. v. 3. Februar 2010 7 K 1410/09, EFG 2010, 391).

    Weiter führe das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 3. Februar 2010 (7 K 14/10, EFG 2010, 1240) aus, dass § 1 Abs. 2a GrEStG gerade und nur deshalb verfassungsgemäß sei, weil er tatbestandlich nicht mehr auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise abstelle und es nunmehr ausschließlich typisierend auf die Änderung in der Rechtsträgerschaft ankomme.

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