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   FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2009 - 4 K 691/05   

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FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2009 - 4 K 691/05 (https://dejure.org/2009,20859)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.08.2009 - 4 K 691/05 (https://dejure.org/2009,20859)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. August 2009 - 4 K 691/05 (https://dejure.org/2009,20859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des § 70 Abs. 3 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) nach seinem Wortlaut als Kann-Vorschrift; Beschränkung des Ermessensspielraums der Familienkasse regelmäßig i.S.e. Verpflichtung zur Fehlerbeseitigung; Entscheidung nach § 70 Abs. 3 S. 1 EStG als gebundene ...

  • Judicialis

    EStG § 70 Abs. 3; ; AO § 125; ; AO § 126 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine "Änderung der Verhältnisse" bei bereits von Anfang an bekanntem Sachverhalt; Inhaltliche Änderung eines Kindergeld-Aufhebungsbescheids bei nachträglicher Angabe von § 70 Abs. 3 EStG anstelle von § 70 Abs. 2 EStG als Rechtsgrundlage; § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG als ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine "Änderung der Verhältnisse" bei bereits von Anfang an bekanntem Sachverhalt - Inhaltliche Änderung eines Kindergeld-Aufhebungsbescheids bei nachträglicher Angabe von § 70 Abs. 3 EStG anstelle von § 70 Abs. 2 EStG als Rechtsgrundlage - § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 13
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 50.82

    Zulässigkeit eines privaten Tennisplatzes als untergeordnete Nebenanlage im

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2009 - 4 K 691/05
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob die Begründung der Ermessensausübung angesichts der bereits dargelegten Bindung der Beklagten an die Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung und der sich hieraus ergebenden Konsequenz, dass das Ermessen im Regelfall zu Gunsten der Anwendung des § 70 Abs. 3 EStG auszuüben sein wird, besonders ausführlich sein muss [vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 50.82 - NJW 1986, S. 393 (394) ].
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2009 - 4 K 691/05
    Bei dem "Nachschieben" ursprünglich nicht angestellter Ermessenerwägungen handelt es sich nicht um eine bloße Aufbesserung der Gründe, sondern um eine nachträgliche inhaltliche Änderung des erlassenen Verwaltungsaktes [so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - 8 C 48.88 - BVerwGE 85, S. 163 (165 f.) ].
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2009 - 4 K 691/05
    Ergänzen bedeutet, dass die Behörde lediglich befugt ist, ihre zuvor bereits angestellten und dargelegten Ermessenserwägungen zu vertiefen, zu verbreitern oder zu verdeutlichen, nicht aber erstmals anzustellen, Ermessensgründe auszuwechseln oder vollständig nachzuholen (BFH, Urteil vom 11. März 2004 - VII R 52/02 - BFHE 205, S. 14; von Groll, in: Gräber, FGO, 6. Auflage, München 2006, § 102 RdNr. 20).
  • FG Köln, 31.08.2000 - 2 K 4691/99

    Zur Abgrenzung der Änderungsvorschriften der §§ 70 Abs. 2, 70 Abs. 3

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2009 - 4 K 691/05
    § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG ist nach seinem Wortlaut als Kann-Vorschrift ausgestaltet und bringt damit zum Ausdruck, dass der Familienkasse - beschränkt auf eine Aufhebung für die Zukunft (§ 70 Abs. 3 Satz 2 EStG) - ein Ermessen eingeräumt ist [ FG Köln, Urteil vom 31. August 2000 - 2 K 4691/99 - EFG 2000, S. 1394 (1395); Bergkemper, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Stand: Februar 2009, § 70 EStG RdNr. 16; Claßen, in: Lademann, EStG, Stand: April 2009, § 70 RdNr. 11].
  • BFH, 24.08.2004 - VII R 50/02

    Übernahmequittung ist kein Beförderungspapier - Begründung eines gebundenen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2009 - 4 K 691/05
    Ein gebundener Verwaltungsakt kann noch im finanzgerichtlichen Verfahren auf eine andere Begründung gestützt werden ? das gilt sogar für die nachträgliche Angabe einer anderen Rechtsgrundlage ? , soweit dadurch sein Wesen nicht verändert wird [ BFH, Urteil vom 24. August 2004 - VII R 50/02 - BFH/NV 2004, S. 1742 (1744) ].
  • BVerwG, 05.02.1993 - 7 B 107.92

    Verfahrensfehler - Heilung - Begründung eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2009 - 4 K 691/05
    Die Änderung der Begründung ist mithin nicht durch § 126 Abs. 1 Nr. 2 AO, sondern unter dem Gesichtspunkt eines Eingriffs in die Identität des Verwaltungsaktes, d.h. in seinen Regelungsausspruch Grenzen gesetzt [ BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1993 - 7 B 107.92 - NVwZ 1993, S. 976 (977) ].
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 18/99

    Neue Tatsachen bei Kindergeldbescheiden

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2009 - 4 K 691/05
    Die Beklagte übersieht bei ihrer Argumentation, dass § 70 Abs. 2 EStG, auf den der Bescheid vom 28. Dezember 2004 gestützt wurde, keine Ermessensbetätigung zulässt (BFH, Urteil vom 25. Juli 2001 - VI R 18/99 - BStBl. II 2002, S. 81), während § 70 Abs. 3 EStG eine Ermessensausübung vorsieht.
  • BFH, 21.02.2018 - III R 14/17

    Kein Ermessen bei der Neufestsetzung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung

    Die Auffassungen dazu in Rechtsprechung und Literatur sind nicht einheitlich (für Ermessenscharakter: Felix, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 70 Rz D 6; Avvento in Kirchhof, EStG, 17. Aufl., § 70 Rz 4; Claßen in Lademann, EStG, § 70 EStG Rz 11; Bergkemper, Finanz-Rundschau 2000, 136, 138; Helmke in Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 70 Rz 16; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 70 EStG Rz 16; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 1998 12 K 131/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 243; FG Köln, Urteil vom 7. Oktober 1999 2 K 7548/98, EFG 2000, 81; FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. August 2009 4 K 691/05, EFG 2010, 13; für gebundene Entscheidung dagegen: Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 36. Aufl., § 70 Rz 7; Blümich/Treiber, § 70 EStG Rz 31; Reuß in Bordewin/Brandt, § 70 EStG Rz 66; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 70 Rz 216; Tiedchen, Deutsche Steuer-Zeitung 2000, 237; Greite in Korn, § 70 EStG Rz 18; Geurtz in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 70 Rz 17; FG München, Urteil vom 25. September 2012 12 K 466/10, EFG 2013, 60; FG Nürnberg, Urteil vom 20. November 2014 3 K 1533/13, juris).
  • FG Sachsen, 17.10.2016 - 6 K 1307/14

    Gewährung und Abzweigung von Kindergeld für einen behinderten Volljährigen mit

    § 70 Abs. 3 EStG ist entsprechend seinem Wortlaut ("kann") als Ermessensvorschrift ausgestaltet (ebenso: Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 4. August 2009, 4 K 691/05 m. w. N.).
  • FG München, 25.09.2012 - 12 K 466/10

    Zur Frage, ob es sich bei § 70 Abs. 3 EStG um eine Ermessensvorschrift handelt

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, es bestünde ein Ermessen (Seewald in Seewald/Felix, Kindergeldrecht § 70 EStG Rz. 54; Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff EStG, § 70 Rdnr. D 6), dies sei jedoch im Regelfall im Sinne einer Vorprägung eingeschränkt (Helmke in Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Fach A § 70 EStG Rz. 16; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach § 70 EStG Anm. 16; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. August 2009 4 K 691/05, EFG 2010, 13).
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