Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 4 K 186/09 Erb |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinzurechnung von Zuwendungen des Vorerben nach Antragstellung gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbSTG)
- Judicialis
ErbStG § 7 Abs. 1; ; ErbStG § 7 Abs. 2; ; ErbStG § 14 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinzurechnung von Zuwendungen des Vorerben nach Antragstellung gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ( ErbStG ); Hinzurechnung von Zuwendungen des Vorerben; Antragstellung gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 ErbStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Hinzurechnung von Zuwendungen des Vorerben nach Antragstellung gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Vor- und Nacherbschaft
- Steuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft
- Besteuerung des Nacherben
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 4 K 186/09 Er
- BFH, 03.11.2010 - II R 65/09
Papierfundstellen
- EFG 2010, 156
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.06.1976 - II R 3/69
Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 4 K 186/09
Nach Antragstellung gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 ErbStG sind dies nur Zuwendungen des Erblassers (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 30. Juni 1976 II R 3/69, BFHE 119, 492 - zu den §§ 7 Abs. 2 Satz 2, 13 ErbStG 1959 - Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG § 6 Randnr. 35; Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG § 14 Randnr. 35; Hübner in Viskorf/Glier/Hübner/Knobel/Schuck, ErbStG § 6 Randnr. 21 f.).Der BFH hat in seinem Urteil in BFHE 119, 492 zwar ausgeführt, der Gesetzgeber habe die Frage mittlerweile in § 6 Abs. 2 Satz 3 und 4 ErbStG 1974 in einem anderen Sinn entschieden.
- BFH, 02.03.2005 - II R 43/03
Ansatz des persönlichen Freibetrags bei der Berücksichtigung früherer Erwerbe …
Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 4 K 186/09
Die Zusammenrechnung nach dieser Vorschrift soll gewährleisten, dass die Freibeträge innerhalb des zehnjährigen Zusammenrechnungszeitraums nur einmal zur Anwendung gelangen und sich für mehrere Erwerbe gegenüber einer einheitlichen Zuwendung in gleicher Höhe kein Progressionsvorteil ergibt (BFH-Urteil vom 2. März 2005 II R 43/03, BStBl II 2005, 728).
- OVG Sachsen, 31.05.2011 - 1 A 296/09
Baugenehmigung, Abweichung, Balkonanlage, Abstandsfläche
8 Die Beklagte hat mit Schreiben vom 27. April 2009 gegen das ihr am 30. März 2009 zugestellte Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 16. Februar 2009 - 4 K 186/09 - Berufung eingelegt.
Rechtsprechung
FG Saarland, 14.08.2009 - 2 K 1178/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
§ 66 Abs. 1 EStG
Höhe des Kindergeldes für viertes Kind - IWW
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Rückforderung eines Kindergeldbetrages unter Berücksichtigung des Ausfallens eines Kindes als "Zählkind"
- Judicialis
EStG § 66 Abs. 1
- rechtsportal.de
EStG § 66
Rückzahlung des Kindergelds für das vierte Kind bei nachträglichem "Wegfall" des ersten Kinds wegen zu hoher Einkünfte - datenbank.nwb.de
Rückzahlung des Kindergelds für das vierte Kind bei nachträglichem "Wegfall" des ersten Kinds wegen zu hoher Einkünfte
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2010, 156