Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 6 K 530/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24529
FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 6 K 530/08 (https://dejure.org/2009,24529)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.2009 - 6 K 530/08 (https://dejure.org/2009,24529)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 2009 - 6 K 530/08 (https://dejure.org/2009,24529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,24529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Reichweite des § 80 Abs. 5 AO - Zurückweisung eines Bevollmächtigten - Generelle Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 AO; § 3 Nr. 4 StBerG; § 7 Abs. 1 Nr. 3 StBerG
    Auslegung des § 80 Abs. 5 AO hinsichtlich des Umfangs des in der Vorschrift enthaltenen Zurückweisungsrechts durch das FA; Einschränkende Auslegung des § 80 Abs. 5 AO aufgrund der systematischen Stellung der Norm im dritten Teil der AO "Allgemeine Verfahrensvorschriften" auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 80 Abs. 5
    Zurückweisung als Bevollmächtigte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurückweisung als Bevollmächtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 541
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 21.07.2011 - II R 6/10

    Zurückweisung ausländischer Steuerberatungsgesellschaften - Fehlender Schutz in

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 541 veröffentlicht.
  • BFH, 18.01.2017 - II R 33/16

    Folgen der Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach bisherigem Recht -

    f) Für die Auslegung des § 80 Abs. 5 AO in der bis einschließlich 2016 geltenden Fassung ist nicht der Meinung zu folgen, die Zurückweisung des Bevollmächtigten gemäß § 80 Abs. 5 AO sei auf das jeweilige Verfahren und den jeweiligen Verfahrensabschnitt zu beschränken, auch wenn diese Auffassung in der Rechtsprechung und in der Literatur (Urteile des Niedersächsischen FG vom 26. November 2009  6 K 530/08, EFG 2010, 541, und vom 26. November 2009  6 K 273/08, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2010, 1141 --vom BFH insoweit wegen einer engeren Auslegung der Zurückweisungsbescheide jeweils aufgehoben durch Urteile vom 21. Juli 2011 II R 6/10, BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906, und vom 21. Juli 2011 II R 7/10, BFH/NV 2011, 1835--; Urteil des FG Köln vom 20. Januar 2010  7 K 4391/07, EFG 2010, 895; Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. September 1984  12 CS 84 A. 1958, Bayerische Verwaltungsblätter 1984, 724 zu § 13 Abs. 5 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch --Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz-- a.F.; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 80 AO Rz 441; Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 80 AO Rz 97; Klein/Rätke, AO, 13. Aufl., § 80 Rz 48; Dumke in Schwarz/Pahlke, AO, § 80 Rz 64; Koenig/Wünsch, Abgabenordnung, 3. Aufl., § 80 Rz 106; Wackerbeck, EFG 2017, 95) vertreten wird.
  • FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16

    Rechtswidrige Zurückweisung eines Bevollmächtigten für alle anhängigen und

    Eine Zurückweisung der Klägerin für alle anhängigen und zukünftigen Verwaltungsverfahren der A & Co. Limited ist rechtswidrig, da § 80 Abs. 5 AO als die vom Beklagten in Anspruch genommene Rechtsgrundlage eine derartig weite Rechtsfolge nicht vorsieht (vgl. Senatsurteile vom 26. November 2009 6 K 273/08, DStRE 2010, 1141; vom 26. November 2009 6 K 530/08, EFG 2010, 541).
  • BFH, 22.07.2015 - V R 49/14

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten - Auslegung eines Verwaltungsakts (hier:

    Das Gericht schließe sich der Auffassung des 6. Senats des Niedersächsischen FG an, die dieses im Urteil vom 26. November 2009  6 K 530/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 541) vertreten habe.
  • BFH, 22.07.2015 - V R 50/14

    Zwischenurteil - Zurückweisung eines Bevollmächtigten

    Wie der 6. Senat des FG zu Recht bereits mit Urteil vom 26. November 2009  6 K 530/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 541) entschieden habe, wirke die Zurückweisung eines Bevollmächtigten nur für das jeweilige Verfahren und nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt.
  • VG Köln, 14.08.2013 - 24 K 3817/10

    Begriff der "Hilfeleistung in Steuersachen" für eine ausländische

    Der Rechtmäßigkeit des Zurückweisungsbescheids vom 4. Mai 2010 steht auch nicht entgegen, dass in der Kommentarliteratur und der Rechtsprechung wohl überwiegend vertreten wird, dass die Zurückweisung gemäß § 80 Abs. 5 AO nur für das konkrete Verfahren und den jeweiligen Verfahrensabschnitt erfolgen kann, vgl. Dumke, in: Schwarz (Hrsg.), Kommentar zur AO, § 80 Rdn. 64; Söhn, in: Hübschmann/Hepp/Spittaler (Hrsg.), Kommentar zur AO und FGO, § 80 Rdn. 441, Tipke/Kruse, § 80, Rn. 97, Niedersächsisches FG, Urteil vom 26. November 2009, - 6 K 530/08 -, juris; zu § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz: Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2010, 14 K 57.10, zu § 13 Abs. 5 SGB X a.F.: Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. September 1984, - 12 CS 84 A.1958 -, beide juris.
  • FG Niedersachsen, 10.06.2014 - 5 K 95/12

    Tätigkeitsmöglichkeiten eines vom Finanzamt gem. § 80 Abs. 5 AO zurückgewiesenen

    Nach Auffassung des 6. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts (z. B. Urteil vom 26.11.2009 6 K 530/08, EFG 2010, 541) und der dort zitierten Kommentarliteratur wirkt sich die Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO nur für das jeweilige Verfahren und nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt aus.
  • FG Niedersachsen, 20.06.2013 - 5 K 95/12

    Prozesshandlung durch zurückgewiesenen Bevollmächtigten

    15Nach Auffassung des 6. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts (z. B. Urteil vom 26.11.2009 6 K 530/08, EFG 2010, 541) und der dort zitierten Kommentarliteratur wirkt sich die Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO nur für das jeweilige Verfahren und nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt aus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht