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   FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2010 - 6 K 2465/08   

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https://dejure.org/2010,18946
FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2010 - 6 K 2465/08 (https://dejure.org/2010,18946)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.01.2010 - 6 K 2465/08 (https://dejure.org/2010,18946)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 6 K 2465/08 (https://dejure.org/2010,18946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG 2002, § 62 Abs 1 EStG 2002, § 63 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 63 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 63 StGB
    Kein Kindergeld beim Maßregelvollzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines sich im Maßregelvollzug befindlichen behinderten Kindes auf Kindergeld

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 658
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.02.2009 - III B 47/08

    Kein Kindergeld für inhaftiertes Kind

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2010 - 6 K 2465/08
    Der BFH hat sich im Beschluss vom 25. Februar 2009 (III B 47/08, BFH/NV 2009, 929) dieser Auffassung angeschlossen und formuliert:.

    Im Übrigen lässt die zitierte Rechtsprechung des BFH (III B 47/08 aaO, vgl. z.B. auch FG Saarland 15. Mai 2009 2 K 1625/08, n.v.) nicht erkennen, dass dieser Umstand für die Kausalitätsfrage des Streitfalles von Bedeutung ist.

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2010 - 6 K 2465/08
    § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG stellt nicht allein darauf ab, dass ein Kind körperlich, geistig oder seelisch behindert ist; vielmehr muss es wegen seiner Behinderung außer Stande sein, sich selbst zu unterhalten (Urteil des BFH v. 15.10.1999 VI R 40/98, BStBl. II 2000, 75).

    Der Senat teilt nicht die Auffassung der Klägerin, dass der Streitfall mit dem vom BFH (o.a. BStBl. II 2000, 75) entschiedenen Fall vergleichbar ist.

  • FG Nürnberg, 17.01.2008 - IV 352/05

    Kindergeld - behindertes Kind, das wegen einer Straftat in einer psychiatrischen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2010 - 6 K 2465/08
    Wegen Kindergeld für ein behindertes Kind, das wegen einer Straftat in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist, hat das FG Nürnberg im Urteil vom 17. Januar 2008 (IV 352/2005, JurisDok) ausgeführt:.
  • BFH, 30.04.2014 - XI R 24/13

    Kein Kindergeld für behindertes Kind in Haft

    bb) Nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss ein kindergeldrechtlich zu berücksichtigendes Kind "wegen" seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten; die Behinderung muss somit ursächlich für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt sein (vgl. dazu auch FG Nürnberg, Urteil vom 17. Januar 2008 IV 352/2005, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Januar 2010  6 K 2465/08, EFG 2010, 658).

    Treten --wie hier mit der Inhaftierung-- andere, die behinderungsbedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt insoweit überholende Ursachen hinzu, ist Kindergeld selbst dann zu versagen, wenn die Begehung der zur Inhaftierung führenden Straftat behinderungsbedingt ist (vgl. dazu auch FG Rheinland-Pfalz in EFG 2010, 658; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 28. November 2012  2 K 240/12, EFG 2013, 787).

  • FG München, 27.08.2015 - 10 K 3121/14

    Kindergeld für drogenbedingt behindertes Kind bei Zurückstellung der

    Kindergeld ist selbst dann zu versagen, wenn die Begehung der Straftat behinderungsbedingt ist (vgl. BFH-Urteil vom 30. April 2014 XI R 24/13, BStBl II 2014, 1014; Urteil vom 12. Januar 2010 6 K 2465/08, EFG 2010, 658, Niedersächsisches Finanzgericht - FG - Beschluss vom 28. November 2012 2 K 240/12, EFG 2013, 787, und FG Nürnberg, Urteil vom 17. Januar 2008 IV 352/2005, juris).
  • FG Hamburg, 26.10.2022 - 5 K 181/19

    Kindergeldrecht: Kindergeld für ein behindertes Kind, welches in einem

    Auch in dem vom FG Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall (Urteil vom 12. Januar 2010, 6 K 2465/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 658) lag eine Unterbringung im Maßregelvollzug neben einer Verurteilung zu einer Haftstrafe vor.
  • FG Niedersachsen, 28.11.2012 - 2 K 240/12

    Anspruch auf Kindergeld auf Grund einer Drogentherapie im Jugendstrafvollzug

    Dies ist bei inhaftierten Kindern nicht der Fall; bei einer Inhaftierung ist diese und nicht eine etwaige Behinderung ursächlich für die fehlende Möglichkeit zur Deckung des eigenen Existenzminimums (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2009, III B 47/08; BFH/NV 2009, 929f.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Januar 2010, 6 K 2465/08, EFG 2010, 658f.; Loschelder, a.a.O., Rn. 47).
  • FG Hessen, 14.09.2022 - 6 K 351/22

    Kein Kindergeld bei vorläufiger Unterbringung

    Dies gilt nicht nur bei Unterbringung in einer Strafhaftanstalt, sondern auch bei Anordnung des Maßregelvollzugs mit zwangsweiser Einweisung in eine psychiatrische Klinik nach § 63 StGB oder § 126a StPO (BFH vom 25.02.2009 - III B 47/08, BFH/NV 2009, 929; FG Rheinland-Pfalz vom 12.01.2010 - 6 K 2465/08, EFG 2010, 658; Loschelder in L. Schmidt, EStG, § 32 Rn. 54; Wendl in Herrmann / Heuer / Raupach, EStG / KStG, § 32 EStG, Anm. 119).
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