Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 2/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Telefonkosten eines Soldaten auf Dienstreise mit über 1-wöchiger Abwesenheit sind als Werbungskosten abzugsfähig
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Telefonkosten eines Soldaten während eines Einsatzes auf See als Werbungskosten
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Telefonkosten eines Soldaten auf Dienstreise als Werbungskosten abzugsfähig - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Telefonkosten eines Soldaten auf Dienstreise als Werbungskosten abzugsfähig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Telefonkosten auf der Dienstreise
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Telefonkosten eines Soldaten während eines Einsatzes auf See
- haufe.de (Kurzinformation)
Private Telefonkosten bei längerer Dienstreise absetzbar
Besprechungen u.ä.
- steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)
Telefonate während einer Dienstreise oder Fortbildung zum Teil absetzbar
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 2/07
- FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 2/07 706
- BFH, 05.07.2012 - VI R 50/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 706
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 18.03.1988 - VI R 90/84
Bei doppelter Haushaltsführung Kosten eines Telefongesprächs anstelle einer …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 2/07
Die von dem Kläger begehrte und bisher nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 18. März 1988, VI R 90/84, BStBl. II 1988, 988, BFHE 153, 526) erfolgte Berücksichtigung von Telefonkosten anstelle von Familienheimfahrten für ein fünfzehnminütiges Gespräch pro Woche als Werbungskosten sei eine spezielle Regelung zur doppelten Haushaltsführung, da insoweit bereits aufgrund der doppelten Haushaltsführung von einer beruflichen Veranlassung dieser Aufwendungen auszugehen sei.Nach der in den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) übernommenen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 18. März 1988 a.a.O., ferner Urteil vom 8. November 1996, VI R 48/96, BFH/NV 1997, 472) sind Telefonkosten für ein wöchentliches - typisiert: fünfzehnminütiges - Telefonat anstelle einer durchgeführten Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG als Werbungskosten abziehbar.
- FG Hessen, 04.07.1991 - 13 K 13552/87
- BFH, 19.12.2005 - VI R 30/05
Dreimonatsfrist bei Verpflegungsmehraufwendungen - Auswärtstätigkeit eines …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 2/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. November 2005 (VI R 12/04, BStBl. II 2006, 267, BFHE 212, 64) und 19. Dezember 2005 (VI R 30/05, BStBl. II 2006, 378, BFHE 212, 218) unterhalte der Kläger als Soldat auf einem zur See fahrenden Schiff bei seinen Einsätzen auf See keine doppelte Haushaltsführung, sondern führe eine Fahrtätigkeit aus.
- BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77
Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 2/07
Dies beinhaltet unter Einbeziehung der in § 4 Abs. 4 EStG enthaltenen Definition der Betriebsausgaben nach der ständigen Rechtsprechung des BFH alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (…Schmidt / Drenseck, Kommentar zum EStG, 28. Aufl. 2009, Rdz. 7 zu § 9 EStG mit weiteren Nachweisen - m.w.N.-, BFH, Urteil vom 28. November 1980, VI R 193/77, BStBl. II 1981, 368, BFHE 132, 431). - BFH, 08.11.1996 - VI R 48/96
Telefonkosten bei doppelter Haushaltsführung
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 2/07
Nach der in den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) übernommenen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 18. März 1988 a.a.O., ferner Urteil vom 8. November 1996, VI R 48/96, BFH/NV 1997, 472) sind Telefonkosten für ein wöchentliches - typisiert: fünfzehnminütiges - Telefonat anstelle einer durchgeführten Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG als Werbungskosten abziehbar. - BFH, 16.11.2005 - VI R 12/04
Verpflegungsmehraufwendungen wegen Auswärtstätigkeit bei vorübergehenden …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 2/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. November 2005 (VI R 12/04, BStBl. II 2006, 267, BFHE 212, 64) und 19. Dezember 2005 (VI R 30/05, BStBl. II 2006, 378, BFHE 212, 218) unterhalte der Kläger als Soldat auf einem zur See fahrenden Schiff bei seinen Einsätzen auf See keine doppelte Haushaltsführung, sondern führe eine Fahrtätigkeit aus.
- BFH, 05.07.2012 - VI R 50/10
Kosten für Telefongespräche eines Soldaten der Marine während des Einsatzes auf …
Das FG gab der Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 706 veröffentlichten Gründen statt.Das FA beantragt, das Urteil des FG vom 2. September 2009 7 K 2/07 aufzuheben und die Klage abzuweisen.