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   FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 3527/02   

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https://dejure.org/2010,1479
FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 3527/02 (https://dejure.org/2010,1479)
FG Köln, Entscheidung vom 28.01.2010 - 2 K 3527/02 (https://dejure.org/2010,1479)
FG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 2 K 3527/02 (https://dejure.org/2010,1479)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kapitalertragssteuerpflichtigkeit von Gewinnausschüttungen einer in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaft an eine ausländische Gesellschaft in der Rechtsform einer "société par actions simplifiée"; Anwendbarkeit von § 44d Abs. 2 S. 1 Einkommensteuergesetz 1999 (EStG ...

  • Betriebs-Berater

    Zur steuerlichen Behandlung von in- und ausländischen Dividendenzahlungen

  • Betriebs-Berater

    Dividendenausschüttungen an EU-Auslandsgesellschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Société par actions simplifiée" keine durch Mutter-Tochter-Richtlinie begünstigte Gesellschaft

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachfolgeentscheidung zu "Gaz de France": - "Société par actions simplifiée" keine durch Mutter-Tochter-Richtlinie begünstigte Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil in Sachen "Gaz de France" Europarechtswidrigkeit der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Inlands- und Auslandsdividendenzahlungen weiterhin offen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gaz de France - jedenfalls nicht in Köln

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    "Gaz de France"

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Inlands- und Auslandsdividendenzahlungen weiterhin offen

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil in Sachen "Gaz de France"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2010, 403
  • BB 2010, 1053
  • BB 2010, 1194
  • EFG 2010, 971
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 01.10.2009 - C-247/08

    Gaz de France - Berliner Investissement - Freier Kapitalverkehr - Befreiung von

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 3527/02
    Mit Urteil vom 1. Oktober 2009 (C-247/08, IStR 2009, 774) hat der EuGH die Fragen des erkennenden Senats wie folgt beantwortet:.

    Auf der Grundlage des EuGH-Urteils vom 1. Oktober 2009 (Rs. C-247/08, a.a.O.) könne die streitige Dividendenzahlung nicht nach der Richtlinie 90/435/EWG, sondern nur nach den bilateralen Vereinbarungen des DBA-Frankreich von der deutschen Kapitalertragsteuer freigestellt werden.

    bb) Mit dem oben zitierten Urteil vom 1. Oktober 2009 (C-247/08, a.a.O.) hat der EuGH jedoch entschieden, dass Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 90/435/EWG in Verbindung mit Buchst. f ihres Anhangs dahin auszulegen ist, dass eine französische Gesellschaft in der Rechtsform einer "société par actions simplifiée" nicht als "Gesellschaft eines Mitgliedstaats" im Sinne der Richtlinie angesehen werden kann, bevor diese durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom 22. Dezember 2003 geändert wurde.

    a) Die Klägerin weist zwar zu Recht darauf hin, dass nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des EuGH die Richtlinie 90/435/ EWG es einem Mitgliedstaat nicht gestattet, an Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten, die nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, ausgeschüttete Gewinne ungünstiger zu behandeln als die an vergleichbare inländische Gesellschaften ausgeschütteten Gewinne (vgl. EuGH-Urteil vom 1. Oktober 2009 C-247/08, a.a.O., Rz. 59).

    Für nicht von der Richtlinie 90/435/EWG erfasste Beteiligungen obliegt es danach den Mitgliedstaaten, festzulegen, ob und in welchem Umfang die wirtschaftliche Doppelbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne vermieden werden soll, und dazu einseitig oder durch Abkommen mit anderen Mitgliedstaaten Mechanismen zur Vermeidung oder Abschwächung dieser wirtschaftlichen Doppelbesteuerung einzuführen, doch erlaubt dieser bloße Umstand es ihnen nicht, Maßnahmen anzuwenden, die gegen die vom Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten verstoßen (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2006 C-374/04, "Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation", Slg. 2006, I-11673, Rz. 54; vom 8. November 2007 C-379/05, "Amurta", Slg. 2007, I-9569, Rz. 24; vom 18. Juni 2009 C-303/07, "Aberdeen Property Fininvest Alpha", Slg. 2009, I-0000, Rz. 28 und vom 1. Oktober 2009 C-247/08, a.a.O., Rz. 60).

  • EuGH, 18.06.2009 - C-303/07

    Aberdeen Property Fininvest Alpha - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 3527/02
    Für nicht von der Richtlinie 90/435/EWG erfasste Beteiligungen obliegt es danach den Mitgliedstaaten, festzulegen, ob und in welchem Umfang die wirtschaftliche Doppelbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne vermieden werden soll, und dazu einseitig oder durch Abkommen mit anderen Mitgliedstaaten Mechanismen zur Vermeidung oder Abschwächung dieser wirtschaftlichen Doppelbesteuerung einzuführen, doch erlaubt dieser bloße Umstand es ihnen nicht, Maßnahmen anzuwenden, die gegen die vom Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten verstoßen (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2006 C-374/04, "Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation", Slg. 2006, I-11673, Rz. 54; vom 8. November 2007 C-379/05, "Amurta", Slg. 2007, I-9569, Rz. 24; vom 18. Juni 2009 C-303/07, "Aberdeen Property Fininvest Alpha", Slg. 2009, I-0000, Rz. 28 und vom 1. Oktober 2009 C-247/08, a.a.O., Rz. 60).

    Will ein Mitgliedstaat die gebietsansässigen Muttergesellschaften vor einer mehrfachen Belastung der von einer gebietsansässigen Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne bewahren, so muss er zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die in den Art. 43 und 56 EG garantierten Verkehrsfreiheiten entweder die für gebietsansässige Muttergesellschaften geltenden Regelungen auf die gebietsfremden Muttergesellschaften ausdehnen oder aber durch den Abschluss von entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sicherstellen, dass die von ihm auf die Gewinnausschüttungen erhobenen Quellensteuern in den Ansässigkeitsstaaten der gebietsfremden Muttergesellschaften tatsächlich angerechnet werden (EuGH-Urteil vom 14. Dezember 2006 C-170/05, "Denkavit International und Denkavit France", Slg. 2006, I-11949, Rz. 37, 45 ff., und vom 18. Juni 2009 C-303/07, "Aberdeen Property Fininvest Alpha", Slg. 2009, I-0000, Rz. 44).

  • BFH, 02.07.1997 - I R 32/95

    Abzug der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) vom Hinzurechnungsbetrag

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 3527/02
    Zwar kann auch bei einem eindeutigen Gesetzeswortlaut eine Gesetzeslücke entstehen, die durch eine Analogie geschlossen werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 2. Juli 1997 I R 32/95, BFHE 183, 496, BStBl II 1998, 176, m.w.N.).

    Voraussetzung für eine Analogie ist in diesem Fall jedoch, dass das Gesetz, gemessen an dem zugrunde liegenden Plan des Gesetzgebers, lückenhaft geblieben ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 1997 I R 32/95, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 22.04.2009 - I R 53/07

    Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft:

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 3527/02
    Dabei gehe es somit nicht mehr um eine entsprechende Anwendung des § 44d Abs. 2 EStG 1999 oder des § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG 1999 wie in dem vom BFH in seinem Urteil vom 22. April 2009 (I R 53/07, BFHE 224, 556, BFH/NV 2009, 1543) entschiedenen Fall, sondern um eine europarechtskonforme unmittelbare Anwendung des § 44d Abs. 2 EStG 1999 und des § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG 1999.

    Insoweit sei auf das zu einer dem Streitfall ähnlichen Sachverhaltskonstellation ergangene BFH-Urteil vom 22. April 2009 (I R 53/07, a.a.O.) zu verweisen.

  • EuGH, 19.11.2009 - C-540/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 3527/02
    Im Übrigen sei zu berücksichtigen, dass entsprechend den Grundätzen im EuGH-Urteil vom 19. November 2009 (Rs. C-540/07, "Kommission/Italienische Republik", DStRE 2009, 1444) auch die Erhebung von deutscher Kapitalertragsteuer im Jahr 1999 auf grenzüberschreitende Dividendenzahlungen, die die Voraussetzungen der Richtlinie 90/435/EWG nicht erfüllt hätten, nicht europarechtskonform gewesen sei.

    Auch das deutsche System der Dividendenbesteuerung habe somit - insbesondere im Verhältnis zu Frankreich - wirtschaftlich der vom EuGH in der Rechtssache Rs. C-540/07 als nicht europarechtskonform angesehenen italienischen Rechtslage entsprochen.

  • BFH, 24.10.2000 - VI R 65/99

    Festsetzungsfrist für Kindergeld

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 3527/02
    Daher darf ein Gericht einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigem Gesetz nicht durch Berufung auf verfassungsrechtliche Grundsätzen einen entgegengesetzten Inhalt geben (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 65/99, BFHE 193, 361, BStBl II 2001, 109).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-170/05

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE DIE VON EINER GEBIETSFREMDEN MUTTERGESELLSCHAFT

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 3527/02
    Will ein Mitgliedstaat die gebietsansässigen Muttergesellschaften vor einer mehrfachen Belastung der von einer gebietsansässigen Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne bewahren, so muss er zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die in den Art. 43 und 56 EG garantierten Verkehrsfreiheiten entweder die für gebietsansässige Muttergesellschaften geltenden Regelungen auf die gebietsfremden Muttergesellschaften ausdehnen oder aber durch den Abschluss von entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sicherstellen, dass die von ihm auf die Gewinnausschüttungen erhobenen Quellensteuern in den Ansässigkeitsstaaten der gebietsfremden Muttergesellschaften tatsächlich angerechnet werden (EuGH-Urteil vom 14. Dezember 2006 C-170/05, "Denkavit International und Denkavit France", Slg. 2006, I-11949, Rz. 37, 45 ff., und vom 18. Juni 2009 C-303/07, "Aberdeen Property Fininvest Alpha", Slg. 2009, I-0000, Rz. 44).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-379/05

    Amurta - Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Nationale

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 3527/02
    Für nicht von der Richtlinie 90/435/EWG erfasste Beteiligungen obliegt es danach den Mitgliedstaaten, festzulegen, ob und in welchem Umfang die wirtschaftliche Doppelbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne vermieden werden soll, und dazu einseitig oder durch Abkommen mit anderen Mitgliedstaaten Mechanismen zur Vermeidung oder Abschwächung dieser wirtschaftlichen Doppelbesteuerung einzuführen, doch erlaubt dieser bloße Umstand es ihnen nicht, Maßnahmen anzuwenden, die gegen die vom Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten verstoßen (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2006 C-374/04, "Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation", Slg. 2006, I-11673, Rz. 54; vom 8. November 2007 C-379/05, "Amurta", Slg. 2007, I-9569, Rz. 24; vom 18. Juni 2009 C-303/07, "Aberdeen Property Fininvest Alpha", Slg. 2009, I-0000, Rz. 28 und vom 1. Oktober 2009 C-247/08, a.a.O., Rz. 60).
  • EuGH, 12.12.2006 - C-374/04

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT DES BRITISCHEN STEUERSYSTEMS BEI

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 3527/02
    Für nicht von der Richtlinie 90/435/EWG erfasste Beteiligungen obliegt es danach den Mitgliedstaaten, festzulegen, ob und in welchem Umfang die wirtschaftliche Doppelbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne vermieden werden soll, und dazu einseitig oder durch Abkommen mit anderen Mitgliedstaaten Mechanismen zur Vermeidung oder Abschwächung dieser wirtschaftlichen Doppelbesteuerung einzuführen, doch erlaubt dieser bloße Umstand es ihnen nicht, Maßnahmen anzuwenden, die gegen die vom Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten verstoßen (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2006 C-374/04, "Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation", Slg. 2006, I-11673, Rz. 54; vom 8. November 2007 C-379/05, "Amurta", Slg. 2007, I-9569, Rz. 24; vom 18. Juni 2009 C-303/07, "Aberdeen Property Fininvest Alpha", Slg. 2009, I-0000, Rz. 28 und vom 1. Oktober 2009 C-247/08, a.a.O., Rz. 60).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2010 - 2 K 3527/02
    Jede verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenze aber dort, wo sie mit dem Wortlaut der Vorschrift und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. z.B. Beschluss des BVerfG vom 19. Januar 1999 1 BvR 2161/94, BVerfGE 99, 341, 358).
  • FG Köln, 23.05.2008 - 2 K 3527/02

    Anspruch einer in Frankreich ansässigen Kapitalgesellschaft auf Erstattung der im

  • BFH, 11.01.2012 - I R 25/10

    Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft in der

    Begründet wurde ihre Abweisung mit dem EuGH-Urteil in Slg. 2009, I-9225, das auf Vorabentscheidungsersuchen ebenfalls des FG Köln (Beschluss vom 23. Mai 2008  2 K 3527/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1391) in einem --zwischenzeitlich ebenfalls durch Klageabweisung rechtskräftig abgeschlossenen (FG Köln, Urteil vom 28. Januar 2010  2 K 3527/02, EFG 2010, 971)-- Parallelverfahren wie folgt entschieden hatte:.
  • FG Niedersachsen, 21.06.2012 - 6 K 43/11

    Anspruch einer ausländischen Muttergesellschaft auf Vergütung von

    Insoweit verweist die Klägerin auf die Urteile des Finanzgerichts Köln vom 28. Januar 2010 (2 K 3527/02, EFG 2010, 971) und des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Januar 2012 (I R 25/10, BFH/NV 2012, 871).

    Die Entscheidungszuständigkeit darüber obliegt dem Beklagten als dem örtlich und sachlich zuständigen Finanzamt (vgl. § 20 Abs. 3 und 4 AO), nicht aber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), dessen Sachzuständigkeit im FVG abschließend bestimmt wird; dies trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die Zuständigkeit des BZSt im Sinne einer funktionalen Aufgabenteilung auf die positiv-rechtlich angeordneten Anwendungsfälle beschränkt (BFH-Urteil vom 11. Januar 2012 I R 25/10, BFH/NV 2012, 871, m.w.N.; Urteil des FG Köln vom 28. Januar 2010 2 K 3527/02, EFG 2010, 971).

  • BFH, 11.01.2012 - I R 30/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil I R 25/10 vom 11. 01. 2012 -

    Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Köln, Urteil vom 28. Januar 2010  2 K 4328/03, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 809), nachdem der EuGH durch Urteil in Slg. 2009, I-9225 auf Vorabentscheidungsersuchen ebenfalls des FG Köln (Beschluss vom 23. Mai 2008  2 K 3527/02, EFG 2008, 1391) in einem --zwischenzeitlich durch Klageabweisung rechtskräftig abgeschlossenen (FG Köln, Urteil vom 28. Januar 2010  2 K 3527/02, EFG 2010, 971)-- Parallelverfahren wie folgt entschieden hatte:.
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