Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 10 K 15202/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 218 Abs 2 AO, § 35 InsO, § 80 Abs 1 InsO, § 87 InsO, § 200 InsO
Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners - Kein Entfallen der Insolvenzbeschlagnahme durch Aufhebung des Insolvenzverfahrens bei Vorbehalt der Nachtragsverteilung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Auszahlung des während der Dauer des Insolvenzverfahrens insolvenzrechtlich entstandenen Anspruchs auf Erstattung der Einkommensteuer des Insolvenzschuldners
- zvi-online.de
InsO §§ 35, 80, 87, 200; AO § 218
Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens keine Aufrechnung des Fiskus gegen während des Verfahrens begründete, der Nachtragsverteilung vorbehaltene Steuererstattungsansprüche - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fortdauernder Insolvenzbeschlag (auch über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens hinaus) für die während der Dauer des Insolvenzverfahren entstandenen Einkommensteuererstattungsansprüche wegen des Vorbehalts der Nachtragsverteilung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Fortdauernder Insolvenzbeschlag (auch über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens hinaus) für die während der Dauer des Insolvenzverfahren entstandenen Einkommensteuererstattungsansprüche wegen des Vorbehalts der Nachtragsverteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 10 K 15202/09
- BFH, 28.02.2012 - VII R 36/11
- BFH - VII B 7/11 (anhängig)
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 1580
- EFG 2011, 1307
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 07.06.2006 - VII B 329/05
Aufrechnung des FA in der Insolvenz gegen Einkommensteuererstattungsanspruch, der …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 10 K 15202/09
Es handele sich bei dem in Rede stehenden Anspruch um nachträglich ermittelte Gegenstände im Sinne des § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO (BFH v. 7.6.2006 VII B 329/05, BStBl. II 2006, 641).Diese im Dritten Teil der InsO beschriebenen Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfallen erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens gemäß § 200 InsO (vgl. Münchner Kommentar InsO, Hintzen, § 203 RdNr. 19; BFH, Beschluss vom 7. Juni 2006, VII B 329/05, BStBl. II 2006, 641).
- BFH, 05.03.2008 - X R 60/04
Geltendmachung von Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 10 K 15202/09
Auf die Entscheidung des BFH vom 5. März 2008 (X R 60/04) werde verwiesen.Im Verfahren X R 60/04 habe der BFH nur darüber zu befinden gehabt, ob der Steueranspruch des Fiskus aus der Einkommensteuer eines Beteiligten gegen den Insolvenzverwalter der Personengesellschaft aus der Masse der Gesellschaft geltend gemacht werden könne.
- BFH, 04.09.2008 - VII B 239/07
Aufrechnung gegen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ermittelte Forderung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 10 K 15202/09
Eine erneute Insolvenzbeschlagnahme träte aber erst mit dem Beschluss über die Anordnung der Nachtragsverteilung ein, dem keine Rückwirkung zukomme (BFH, Beschluss vom 4. September 2008, VII B 239/07, BFH/NV 2009, 6).
- BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03
Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 10 K 15202/09
Es kommt nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war (BFH, Urteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BStBl II 2006, 193;… vom 31. Mai 2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745). - BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Tätigkeit des vorläufigen …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 10 K 15202/09
Es kommt nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war (BFH, Urteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BStBl II 2006, 193;… vom 31. Mai 2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745). - BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94
Konkurseröffnung - Abtretungsanzeige
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 10 K 15202/09
Bei Steuervorauszahlungen erlangt der Steuerpflichtige bereits mit deren Entrichtung einen Erstattungsanspruch unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Ende des Besteuerungszeitraums die geschuldete Steuer geringer ist als die Vorauszahlung (vgl. BFH, Urteil vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BStBl II 1996, 557). - BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04
Insolvenzverfahren: Aufrechnung gegen USt-Erstattungsanspruch
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 10 K 15202/09
Es kommt nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war (BFH, Urteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BStBl II 2006, 193; vom 31. Mai 2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745).
- BFH, 28.02.2012 - VII R 36/11
Fortdauernder Insolvenzbeschlag für Steuererstattungsansprüche bei vorbehaltener …
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1307 veröffentlicht. - BFH, 20.09.2016 - VII R 10/15
Bestimmtheit einer Nachtragsverteilungsanordnung
Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 16. Dezember 2010 10 K 15202/09 (EFG 2011, 1307) bzw. dem im anschließenden Revisionsverfahren ergangenen Senatsurteil in BFHE 236, 202, BStBl II 2012, 451. - FG Köln, 25.02.2015 - 3 K 769/11
Insolvenzbeschlagnahme von Steuererstattungsansprüchen im …
Demgegenüber ist vielmehr darauf hinzuweisen, dass sowohl das Finanzgericht Berlin Brandenburg in der Entscheidung vom 16.12.2010 (10 K 15202/09, EFG 2011, 1307) als auch der BFH in der Nachfolgeentscheidung vom 28.02.2012 (…VII R 36/11, a.a.O.) einen Vorbehalt der Nachtragsverteilung hinsichtlich vor und während der Dauer des Insolvenzverfahrens begründeter Ansprüche auf Steuererstattung als ausreichend bestimmt angesehen haben.