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   FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 4 K 5121/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7422
FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 4 K 5121/09 (https://dejure.org/2011,7422)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.04.2011 - 4 K 5121/09 (https://dejure.org/2011,7422)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. April 2011 - 4 K 5121/09 (https://dejure.org/2011,7422)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gilt die Abzugsbegrenzung für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch für das häusliche "Übezimmer" eines Orchestermusikers?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungen eines angestellten Berufsmusikers für einen zum Proben von Auftritten genutzten häuslichen Raum sind nur begrenzt als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig; Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines angestellten Berufsmusikers für einen zum ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für einen häuslichen Proberaum eines angestellten Orchestermusikers sind nur begrenzt als Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abziehbar

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für einen häuslichen Proberaum eines angestellten Orchestermusikers sind nur begrenzt als Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Üben macht auch nur Arbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Häusliches Übezimmer eines Orchestermusikers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Häusliches Übezimmer eines Orchestermusikers nur eingeschränkt abziehbar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Häusliches Übezimmer eines Musikers nur eingeschränkt abziehbar

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Übezimmer eines Orchestermusikers nur eingeschränkt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Häusliches Übezimmer eines Orchestermusikers nur eingeschränkt abziehbar

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Häusliches Arbeitszimmer
    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
    Häusliche Betriebsstätte
    Übezimmer eines Berufsmusikers

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1416
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (29)

  • FG Niedersachsen, 24.04.2012 - 8 K 254/11

    Teilweise Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Darüber hinaus sollte das häusliche Arbeitszimmer mit Bücher- und Aktenschränken bzw. -regalen, Aktenbock und ähnlichen "Büromöbeln" sowie mit Büchern, Aktenordnern, Schreibmaschinen, Computern und ähnlichen Arbeitsmitteln ausgestattet sein (Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 6.4.2011, EFG 2011, 1416 m.w.N.).
  • FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10

    Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer

    Darüber hinaus sollte das häusliche Arbeitszimmer mit Bücher- und Aktenschränken bzw. -regalen, Aktenbock und ähnlichen "Büromöbeln" sowie mit Büchern, Aktenordnern, Schreibmaschinen, Computern und ähnlichen Arbeitsmitteln ausgestattet sein (Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 6.4.2011, EFG 2011, 1416 m.w.N.).
  • FG Köln, 25.10.2017 - 3 K 3798/12

    Einkommensteuer: Häusliches Arbeitszimmer eines Bühnen- und Kostümbildners

    Nach dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 06.04.2011, 4 K 5121/09, folge aus dem Wesen des Typus des häuslichen Arbeitszimmers, dass seine Grenzen fließend seien und es Übergangsformen gebe.
  • FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1242/13

    Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer

    Darüber hinaus sollte das häusliche Arbeitszimmer mit Bücher- und Aktenschränken bzw. -regalen, Aktenbock und ähnlichen "Büromöbeln" sowie mit Büchern, Aktenordnern, Schreibmaschinen, Computern und ähnlichen Arbeitsmitteln ausgestattet sein (vgl. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 6.4.2011, EFG 2011, 1416 m.w.N.).
  • FG Sachsen, 11.01.2012 - 2 K 1854/11

    Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein auch privat genutztes häusliches

    Darüber hinaus sollte das häusliche Arbeitszimmer mit Bücher- und Aktenschränken bzw. -regalen, Aktenbock und ähnlichen "Büromöbeln" sowie mit Büchern, Aktenordnern, Schreibmaschinen, Computern und ähnlichen Arbeitsmitteln ausgestattet sein (Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 6. April 2011, EFG 2011, 1416 m.w.N.).
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