Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 2 K 1996/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10621
FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 2 K 1996/10 (https://dejure.org/2011,10621)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.05.2011 - 2 K 1996/10 (https://dejure.org/2011,10621)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 2 K 1996/10 (https://dejure.org/2011,10621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Nr 26 S 2 EStG 2009, § 3c Abs 1 EStG 2009
    Unabhängigkeit der Anerkennung von Verlusten aus nebenberuflicher Übungsleitertätigkeit von der Einnahmenhöhe

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verluste aus einer gem. § 3 Nr. 26 EStG steuerfreien Tätigkeit sind steuermindernd anzusetzen; Berücksichtigung von Verlusten aus einer gem. § 3 Nr. 26 EStG steuerfreien Tätigkeit i.R.d. Besteuerung

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsausgabenabzug bei Ausübung einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Verlust aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit auch dann anzuerkennen, wenn die Einnahmen den steuerfreien Betrag nicht übersteigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlust aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anerkennung von Verlusten aus nebenberuflicher Übungsleitertätigkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Verlusten aus nebenberuflichen Übungsleitertätigkeiten bei Nichtübersteigen des Steuerfreibetrages

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1596
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 7 K 3121/05

    Verlustabzug durch nebenberuflichen Übungsleiter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 2 K 1996/10
    Dementsprechend hätten auch der BFH in seinem Urteil vom 6. Juli 2005, XI R 61/04, BStBl II 2006, 163 und das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 5. Dezember 2007, 7 K 3121/05 B, EFG 2008, 1535 Verluste aus nebenberuflicher Beschäftigung anerkannt.

    Nur ein solcher Abzug wird dem objektiven Nettoprinzip und der Zielsetzung des § 3 Nr. 26 n.F. i.V.m. § 3 c EStG gerecht, wie sie sich aus dem Vergleich mit der Vorgängervorschrift und in Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ergibt (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2007, 7 K 3121/05 B, EFG 2008, 1535).

  • BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04

    Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 2 K 1996/10
    Dementsprechend hätten auch der BFH in seinem Urteil vom 6. Juli 2005, XI R 61/04, BStBl II 2006, 163 und das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 5. Dezember 2007, 7 K 3121/05 B, EFG 2008, 1535 Verluste aus nebenberuflicher Beschäftigung anerkannt.

    Für den Fall, dass (noch) keine Einnahmen erzielt wurden, d.h. bei vorweggenommenen Ausgaben im Zusammenhang mit ernsthaft ins Auge gefassten, auf Einkünfteerzielung angelegten Tätigkeiten, wurde durch den BFH (vgl. dessen Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 61/04 BStBl II 2006, 163) geklärt, dass eine Verrechnung von tatsächlich entstandenen Aufwendungen mit (potentiellen) Einnahmen, die tatsächlich nicht erzielt wurden, nicht zu erfolgen hat und § 3 c EStG insofern nur den allgemeinen Grundsatz bestätigt, dass bei steuerfreien Einnahmen kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Ansatz von unmittelbar mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängenden Kosten erzielt werden soll.

  • BFH, 30.01.1986 - IV R 247/84

    Vermutung - Nebenberufliche Tätigkeit - Aufwandsentschädigung - Selbständige

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 2 K 1996/10
    Dagegen fand nach Rechtsprechung des BFH (vgl. das Urteil vom 30. Januar 1986, IV R 247/84, BStBl II 1986, 401) § 3 c EStG auf § 3 Nr. 26 EStG a.F. keine Anwendung, wenn und soweit die Einnahmen aus der steuerfreien Tätigkeit den steuerfreien Betrag überschritten, da - so die höchstrichterliche Rechtsprechung - ansonsten gegen das objektive Nettoprinzip verstoßen würde und eine ungerechtfertigte Schlechterstellung im Vergleich zu hauptberuflichen Tätigkeiten einträte.
  • FG Schleswig-Holstein, 09.12.2002 - 3 K 172/01

    Abzugsverbot nach § 3c EStG auf Höhe der Einnahmen aus einer Tätigkeit nach § 3

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 2 K 1996/10
    Darüber hinaus wird über Satz 2 der Norm klargestellt, was zuvor durch die Rechtsprechung hatte herausgearbeitet werden müssen, nämlich dass das Ausgaben-Abzugsverbot auf den Betrag der steuerfreien Einnahmen begrenzt ist (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 9. Dezember 2002, 3 K 172/01, EFG 2005, 342).
  • BFH, 20.12.2017 - III R 23/15

    Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen

    Eine solche Gesetzesauslegung würde zu dem nicht gerechtfertigten Ergebnis führen, dass ein Steuervorteil in einen Steuernachteil umschlägt (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163; ebenso FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Mai 2011  2 K 1996/10, EFG 2011, 1596; ähnlich FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2007  7 K 3121/05 B, EFG 2008, 1535).
  • BFH, 20.11.2018 - VIII R 17/16

    BFH stärkt Ehrenamt: Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter

    Zur Begründung hat das Gericht auf die Entscheidungsgründe in dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 25. Mai 2011  2 K 1996/10 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1596) verwiesen.

    Eine solche Gesetzesauslegung würde nämlich zu dem nicht gerechtfertigten Ergebnis führen, dass ein Steuervorteil in einen Steuernachteil umschlägt (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163; ebenso FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Mai 2011  2 K 1996/10, EFG 2011, 1596; ähnlich FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2007  7 K 3121/05 B, EFG 2008, 1535).

  • FG Thüringen, 30.09.2015 - 3 K 480/14

    Verlustabzug durch nebenberuflichen Übungsleiter bei einer Einnahmenhöhe

    Der Auffassung der Finanzgerichte Rheinland-Pfalz (2 K 1996/10) und Berlin-Brandenburg (7 K 3121/05 B), die gegen die Verwaltungsauffassung entschieden hätten, sei nicht zu folgen.

    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat am 25.05.2011 (2 K 1996/10, EFG 2011, 1596) zu Recht rechtskräftig zum EStG 2009 entschieden, dass auch dann, wenn die Einnahmen eines Übungsleiters den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG unterschreiten, das Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG der Abzugsfähigkeit der den Betrag der Einnahmen übersteigenden Ausgaben nicht entgegensteht.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - 3 K 368/14

    Abziehbarkeit von Verlusten aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit bei

    3 K 368/14 Dezember 2007 7 K 3121/05 B, zitiert nach Juris) und Rheinland-Pfalz (vom 25. Mai 2011 2 K 1996/10, zitiert nach juris).

    Zur Begründung verweist das Gericht auf die Entscheidungsgründe in dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Mai 2011 (2 K 1996/10, zitiert nach juris), das beide Beteiligten zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht haben.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht