Rechtsprechung
   FG München, 24.11.2011 - 11 K 1167/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,49555
FG München, 24.11.2011 - 11 K 1167/11 (https://dejure.org/2011,49555)
FG München, Entscheidung vom 24.11.2011 - 11 K 1167/11 (https://dejure.org/2011,49555)
FG München, Entscheidung vom 24. November 2011 - 11 K 1167/11 (https://dejure.org/2011,49555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,49555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Begrenzter Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer: anderer Arbeitsplatz eines Pfarrers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein häusliches Arbeitszimmer eines Pfarrers bei Wohnung und Pfarrbüro im gleichen Pfarrhaus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein häusliches Arbeitszimmer eines Pfarrers bei Wohnung und Pfarrbüro im gleichen Pfarrhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitszimmer eines Pfarrers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1047
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.02.2005 - VI B 113/04

    Zur Bindung an tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines anderen

    Auszug aus FG München, 24.11.2011 - 11 K 1167/11
    Diese Beurteilung ist anhand der objektiven Umstände des konkreten Einzelfalls vorzunehmen (BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BStBl II 2005, 488, m.w.N.).
  • BFH, 05.03.2008 - VI B 95/07

    Anderer Arbeitsplatz bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers - Keine Rüge

    Auszug aus FG München, 24.11.2011 - 11 K 1167/11
    Auf die Entscheidung des Steuerpflichtigen, bestimmte Arbeiten vorzugsweise am häuslichen Arbeitsplatz erledigen zu wollen, kommt es nicht an (BFH-Beschluss vom 05. März 2008 VI B 95/07, BFH/NV 2008, 956).
  • FG München, 22.01.2002 - 6 K 3603/01

    Häusliches Arbeitszimmer für Geistlichen; Einkommensteuer 1996, 1997, 1998 und

    Auszug aus FG München, 24.11.2011 - 11 K 1167/11
    So ist ein objektiv geeignete Arbeitsplatz vorhanden, wenn es möglich erscheint, dass der Steuerpflichtige an seiner Arbeitsstätte die geforderten Aufgaben erfüllen kann, auch wenn dies an einem anderen Platz leichter, besser und angenehmer durchführbar sein sollte (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 22. Januar 2002 6 K 3603/01, juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2001 - 5 K 2934/99

    Häusliches Arbeitszimmer eines Hauptfeldwebels

    Auszug aus FG München, 24.11.2011 - 11 K 1167/11
    Insbesondere Umstände, die in der Person des Arbeitnehmers begründet sind, wie z. B. persönliche Arbeitsweise, Ansichten und Vorlieben, Gesundheitszustand, familiäre Situation, sind unerheblich (ebenso: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.10.2001 5 K 2934/99, EFG 2002, 388, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2014 - VI R 11/12

    "Kein anderer Arbeitsplatz" i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1047 veröffentlichten Gründen abgewiesen.
  • FG Düsseldorf, 23.04.2013 - 10 K 822/12

    Häusliches Arbeitszimmer: Kosten trotz Poolarbeitsplatz abzugsfähig

    Die Frage, ob jemand nicht nur keinen Arbeitsplatz hat, sondern er sich auch keinen Arbeitsplatz einrichten kann, stellt sich - unter dem Blickwinkel der Erforderlichkeit - in erster Linie bei Selbständigen (ständ. BFH-Rspr., s. z.B. BFH-Urteil vom 7.4.2005 IV R 43/03, BFH/NV 2005, 1541) und mag unter Umständen auch bei einem Arbeitnehmer von Relevanz sein, dem die Organisation seines Arbeitsplatzes allein obliegt (vgl. FG München, Urteil vom 24. November 2011, 11 K 1167/11, EFG 2012, 1047).
  • FG Niedersachsen, 14.05.2013 - 13 K 230/11

    Geltendmachung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch

    Mit Erfolg kann sich der Beklagte auch nicht auf das Urteil des Finanzgerichts München vom 24. November 2011 - 11 K 1167/11; DStRE 213, 66 bis 77 - berufen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht