Rechtsprechung
FG Münster, 24.04.2012 - 6 K 4728/09 E |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Finanz- und Abgaberecht
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung einkunftsmindernder Tatsachen bei der Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 162 Abs 2
Hinzuschätzung von Einkünften; Mitwirkungspflicht des Stpfl. - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkünfteermittlung; Verfahren - Hinzuschätzung von Einkünften; Mitwirkungspflicht des Stpfl.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2012, 1764
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 43/10
Beweislastverteilung bei nicht erklärten Zinseinnahmen - Schätzung von Einkünften …
Auszug aus FG Münster, 24.04.2012 - 6 K 4728/09
Die Beweisnähe eines Steuerpflichtigen für die in seiner Sphäre liegenden steuererheblichen Tatsachen verschiebt die Grenze der zumutbaren Mitwirkung zu dessen Lasten um so mehr, je persönlicher (personenbezogener), ungewöhnlicher, verwickelter, schwerer zugänglich, atypischer, undurchsichtiger usw. die behaupteten Verhältnisse sind (FG Nürnberg, Urteil vom 03.06.2003, VI 99/99, EFG 2003, 1356; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.2010, 10 K 43/10, EFG 2011, 804).Hinzukommen müssen vielmehr weitere Umstände, die es nahelegen davon auszugehen, dass derartige Beträge tatsächlich zinsbringend angelegt worden sind (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.2010, 10 K 43/10, EFG 2011, 804).
- BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus FG Münster, 24.04.2012 - 6 K 4728/09
In diesen Fällen kann das Finanzamt von der Existenz bestimmter Tatsachen auch unter Zugrundelegung eines geringeren als des sonst üblichen Grades an Überzeugung ausgehen (vgl. BFH-Urteil vom 15.02.1989 X R 16/86, BStBl. II 1989, 462). - BFH, 21.01.2005 - VIII B 163/03
Verletzung von Mitwirkungspflichten
Auszug aus FG Münster, 24.04.2012 - 6 K 4728/09
Dabei spricht nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass hohe Geldbeträge sowie Erlöse aus Wertpapieren, wenn sie nicht alsbald benötigt werden, zins- und ertragsbringend angelegt werden (BFH-Beschluss vom 21.01.2005 VIII B 163/03, BFH/NV 2005, 835). - FG Nürnberg, 03.06.2003 - VI 99/99
Kapitaleinkünfte: Schätzung bei ungewöhnlichem Sachvortrag
Auszug aus FG Münster, 24.04.2012 - 6 K 4728/09
Die Beweisnähe eines Steuerpflichtigen für die in seiner Sphäre liegenden steuererheblichen Tatsachen verschiebt die Grenze der zumutbaren Mitwirkung zu dessen Lasten um so mehr, je persönlicher (personenbezogener), ungewöhnlicher, verwickelter, schwerer zugänglich, atypischer, undurchsichtiger usw. die behaupteten Verhältnisse sind (FG Nürnberg, Urteil vom 03.06.2003, VI 99/99, EFG 2003, 1356; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.2010, 10 K 43/10, EFG 2011, 804).
- FG Nürnberg, 21.10.2015 - 5 K 456/14
Schätzung ausländischer Kapitaleinkünfte durch das Finanzamt: Indizienbeweis und …
Widersprüchliche Angaben nach der Entdeckung ausländischer Kapitaleinkünfte führen ebenfalls zu einer erhöhten Mitwirkungspflicht (Urteil des FG Münster vom 24.04.2012 6 K 4728/09 E, EFG 2012, 1764). - FG Hamburg, 22.08.2016 - 3 K 36/16
Versäumte Klagefrist oder Rechtsmittelfrist - Zu den persönlichen und …
- vorherige ertragbringende Wertpapier- oder Kapitalanlage oder - ggf. grenzüberschreitender - Transfer eines daraus resultierenden Erlöses (Urteile FG Münster vom 24.04.2012 6 K 4728/09 E, EFG 2012, 1764, rechtskräftig nach BFH, Beschluss vom 09.10.2012, VIII R 23/12, n. v.; FG Baden-Württemberg vom 26.11.2010 10 K 43/10, EFG 2011, 804) oder.