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   FG Niedersachsen, 20.04.2012 - 3 K 229/11   

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https://dejure.org/2012,18671
FG Niedersachsen, 20.04.2012 - 3 K 229/11 (https://dejure.org/2012,18671)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.04.2012 - 3 K 229/11 (https://dejure.org/2012,18671)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. April 2012 - 3 K 229/11 (https://dejure.org/2012,18671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 36 SGB XI; § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG
    Möglichkeit der Berechnung der Höhe der beim Pflegefreibetrag i.R.d. Erbschaftsteuer zu berücksichtigenden Pflegeleistungen entsprechend den Sätzen der Pflegeversicherung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 9
    Erbschaftsteuer und Berücksichtigung des Pflegefreibetrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuer und Berücksichtigung des Pflegefreibetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Pflegebeitrag in der Erbschaftsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Berechnung der Höhe der beim Pflegefreibetrag i.R.d. Erbschaftsteuer zu berücksichtigenden Pflegeleistungen entsprechend den Sätzen der Pflegeversicherung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung des Pflegefreibetrages

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1952
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.06.1995 - II R 80/94

    Kein Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG, wenn Vergütung für Pflege des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.04.2012 - 3 K 229/11
    22 1. Bei § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG handelt es sich nach allgemeiner Literaturauffassung (Meincke, Kommentar zum ErbStG, § 13 Rz. 39; Moench/Weinmann, Kommentar zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, § 13 Rn. 63; Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 13 Rz. 106; Wilms/Jochum, Kommentar zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, § 13 Rz 105) und Rechtsprechung (BFH Urteil vom 28. Juni 1995 II R 80/94, BStBl. II 1995, 784) um einen Freibetrag, nicht - trotz des insoweit missverständlichen Wortlauts - um eine Freigrenze, aber auch nicht um einen Pauschbetrag, wie die Klägerin offensichtlich meint.
  • BFH - II R 22/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.04.2012 - 3 K 229/11
    (Revision eingelegt, BFH-Az. II R 22/12).
  • FG Niedersachsen, 21.03.2015 - 3 K 35/15

    Gewährung eines Freibetrags für Pflegeleistungen i.R.d. Unterhaltsverpflichtung

    Insofern hat die Klägerin mit ihren Pflegeleistungen ihrer Mutter gegenüber ein freiwilliges Opfer erbracht, welches mit dem Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG zu honorieren ist (so schon Urteile des erkennenden Gerichts vom 20. April 2012 3 K 229, 230/11, EFG 2012, 1952; im Ergebnis zustimmend Moench/Weinmann, Kommentar zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, § 13 Rn. 63; Troll, Kommentar zum ErbStG, § 13 Rn. 102).

    Die Finanzverwaltung hat seinerzeit gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. April 2012 3 K 229, 230/11, EFG 2012, 1952 Revision eingelegt (Revisionsverfahren II R 22/12).

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