Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 09.12.2011 - 5 V 213/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30682
FG Schleswig-Holstein, 09.12.2011 - 5 V 213/11 (https://dejure.org/2011,30682)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.12.2011 - 5 V 213/11 (https://dejure.org/2011,30682)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 5 V 213/11 (https://dejure.org/2011,30682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,30682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines eingetragenen Lebenspartners auf Eintragung der Lohnsteuerklasse III auf seiner Lohnsteuerkarte nach Maßgabe des Verfassungsrechts; Gewährung einstweiligen gerichtlichen Rechtschutzes durch Aussetzung der Vollziehung nach erfolgter Ablehnung der begehrten ...

  • lsvd.de PDF
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur lohnsteuerrechtlich und einkommensteuerrechtlich verfassungswidrigen Schlechterstellung eingetragener Lebenspartner gegenüber Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lohnsteuerklasse III für eingetragene Lebenspartner

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Eingetragene Lebenspartner haben vorläufig Anspruch auf Eintragung der Lohnsteuerklasse III

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Lohnsteuerklasse III/V für eingetragene Lebenspartner

Sonstiges

  • steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schwule und Lesben sollten gemeinsame Veranlagung wagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 463
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • FG Bremen, 13.02.2012 - 1 V 113/11

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Lohnsteuerklassenkombination III/V

    Insoweit werde auf die Beschlüsse des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12. September 2011 3 V 2820/11, StE 2011, 743 und 2. Dezember 2011 3 V 3699/1 sowie den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 9. Dezember 2011 5 V 213/11 verwiesen.

    In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung werden ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten durch die Regelungen über das Ehegatten-Splitting bejaht (Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12. September 2011 3 V 2820/11, StE 2011, 743 und 2. Dezember 2011 3 V 3699/11; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Oktober 2011 2 V 1588/11; Finanzgericht Köln, Beschluss vom 7. Dezember 2011 4 V 2831/11; SchleswigHolsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2011 5 V 213/11; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2011 13 V 268/11).

    Dass öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung wird durch die Aussetzung der Vollziehung kaum betroffen (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2011 5 V 213/11; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2011 13 V 268/11; Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12. September 2011 3 V 2820/11, StE 2011, 743).

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 V 4/12

    Zum Rechtsschutz im Fall der Ablehnung eines Antrags auf Änderung der

    In der Rechtsprechung der Finanzgerichte werden dazu unterschiedliche Auffassungen vertreten: Während u.a. das FG München (Beschluss vom 5. August 2010 8 V 1107/10, EFG 2011, 67) und das FG Baden-Württemberg (Beschluss vom 8. Juni 2011 12 V 1468/11, EFG 2011, 1619; Beschluss vom 07. Dezember 2011 4 V 1910/11, juris) keinen einstweiligen Rechtsschutz gewährt haben, haben u.a. das Niedersächsische FG (Beschluss vom 1. Dezember 2010 13 V 239/10, juris; aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben durch BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1692), das FG Baden-Württemberg (Beschluss vom 02. Dezember 2011 3 V 3699/11, juris), das Schleswig-Holsteinische FG (Beschluss vom 09. Dezember 2011 5 V 213/11, juris; Beschluss vom 20. Dezember 2011 5 V 223/11, juris) sowie das FG Münster (Beschluss vom 16. Januar 2012 6 V 4218/11 E, juris) im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bejaht.

    Dass öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung wird durch die Aussetzung der Vollziehung kaum betroffen (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2011 5 V 213/11; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2011 13 V 268/11; Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12. September 2011 3 V 2820/11, StE 2011, 743).

  • FG München, 02.10.2012 - 8 V 3233/11

    Steuerklassenwahl für eingetragene Lebenspartner

    In vergleichbaren Fällen gewährten bereits mehrere Finanzgerichte mit z.T. unterschiedlicher Begründung auch eingetragenen Lebenspartnern im Wege der AdV die nach § 38b Abs. 1 EStG Verheirateten vorbehaltenen Lohnsteuerklassen (vgl. FG Münster, Beschluss vom 16. Januar 2012 6 V 4218/11 E, EFG 2012, 750; FG Hamburg, Beschluss vom 29. Februar 2012 5 V 5/12, Juris; FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Dezember 2011 5 V 213/11, EFG 2012, 463; FG Köln, Beschluss vom 7. Dezember 2011 4 V 2831/11, EFG 2012, 361; FG Niedersachsen, Beschluss vom 7. Dezember 2011 7 V 56/11, Juris; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Dezember 2011 3 V 3699/11, EFG 2012, 461; anders FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Dezember 2011 4 V 1910/11, EFG 2012, 459 sowie das FG Düsseldorf, Urteil vom 27. Oktober 2011 14 K 1890/11 E, EFG 2012, 746, Revision anhängig).
  • FG Hamburg, 09.05.2012 - 6 V 87/12

    Keine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der

    Jedoch bedarf ein AdV-Antrag, der mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm begründet wird, wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes nach überwiegender Auffassung, der der beschließende Senat folgt, zusätzlich eines (besonderen) berechtigten Interesses des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, das gegen die Auswirkungen einer AdV hinsichtlich des Gesetzesvollzuges und des öffentlichen Interesses an einer geordneten Haushaltsführung abzuwägen ist (BFH-Beschluss vom 01.04.2010 II B 168/09, BFHE 228, 149, BStBl II 2010, 558, m. w. N. auch zur Gegenauffassung; FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.12.2011 5 V 213/11, EFG 2012, 463; kritisch Seer, DStR 2012, 325; offen gelassen in BFH-Beschluss vom 13.03.2012 I B 111/11 - zur Veröffentlichung bestimmt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht