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   FG Thüringen, 25.05.2011 - 1 K 444/09   

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https://dejure.org/2011,36266
FG Thüringen, 25.05.2011 - 1 K 444/09 (https://dejure.org/2011,36266)
FG Thüringen, Entscheidung vom 25.05.2011 - 1 K 444/09 (https://dejure.org/2011,36266)
FG Thüringen, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 1 K 444/09 (https://dejure.org/2011,36266)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einheitlicher oder zwei selbstständige Gewerbebetriebe bei Tätigkeiten aus einem Handel mit der Teufelskrallenwurzel sowie Fleischverarbeitung mit einem nachgelagerten Betrieb von Bratwurstständen

  • Justiz Thüringen

    § 2 Abs 1 S 1 GewStG 2002, § 15 Abs 2 EStG 2002
    Handel mit Heilpflanze kein eigenständiger Gewerbebetrieb gegenüber Fleischverarbeitung mit nachgelagertem Betrieb von Bratwurstständen - Einheitlichkeit des Gewerbebetriebs bei mehreren Tätigkeiten einer Einzelperson

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2 S. 1; GewStG § 2 Abs. 1
    Lieferungen an nur einen einzigen Abnehmer jeweils auf dessen Anforderung begründet keine gewerbliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lieferungen an nur einen einzigen Abnehmer jeweils auf dessen Anforderung begründet keine gewerbliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 728
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.10.2009 - 4 K 1016/07

    Kulturdistribution und Kunsthandel zwei eigenständige Gewerbebetriebe - kein

    Auszug aus FG Thüringen, 25.05.2011 - 1 K 444/09
    Entgegen der Ansicht des Klägers sei er der Ansicht, dass allein der Umstand, dass die Gewinne aus dem Handelsbereich die Verluste aus dem Fleischereibetrieb gedeckt hätten, kein entscheidendes Argument für einen finanziellen Zusammenhang zwischen den Tätigkeiten des Klägers darstellen könne (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts -FG Rheinland Pfalz- vom 1. Oktober 2009 - 4 K 1016/07).

    Denn die Ergebnisse der Tätigkeiten erfasste der Kläger in einer einheitlichen Bilanz, aus der Forderungen seiner vorgeblich still beteiligten Geschwister lediglich unter "sonstige Verbindlichkeiten" aufgeführt sind sowie aus der Gewinn- und Verlustrechnung, in denen die Umsatzerlöse nebst Wareneingang aufgeschlüsselt sind (vgl. Urteil des Finanzgerichts -FG- Rheinland-Pfalz vom 1. Oktober 2009 - 4 K 1016/07, Haufe-Index 2379488, Juris; nachfolgend BFH-Beschluss vom 27. Mai 2010 X B 182/09, BFH/NV 2010, 1658).

  • BFH, 25.04.1989 - VIII R 294/84

    Besonderheiten bei der Erhebung der Gewerbesteuer - Beschäftigung der Ehefrau im

    Auszug aus FG Thüringen, 25.05.2011 - 1 K 444/09
    Für die Frage, ob mehrere gewerbliche Betätigungen eines Einzelunternehmers zu mehreren selbstständigen Gewerbebetrieben führten, sei die sachliche Selbstständigkeit der einzelnen Betätigungen maßgeblich (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. April 1989, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH-BFH/NV 1990, 261), wobei letztlich das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse entscheidend sei.
  • BFH, 31.07.1996 - III B 38/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei unterschiedlichen Nutzungsarten

    Auszug aus FG Thüringen, 25.05.2011 - 1 K 444/09
    Gleichartige Tätigkeiten ein und derselben Person sind jedenfalls in der Regel ein und demselben Betrieb zuzuordnen, wenn sie zeitgleich und innerhalb einer gewissen räumlichen Nähe zueinander ausgeübt werden (BFH-Beschluss vom 31. Juli 1996 III B 38/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1997, 229).
  • BFH, 27.05.2010 - X B 182/09

    Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs

    Auszug aus FG Thüringen, 25.05.2011 - 1 K 444/09
    Denn die Ergebnisse der Tätigkeiten erfasste der Kläger in einer einheitlichen Bilanz, aus der Forderungen seiner vorgeblich still beteiligten Geschwister lediglich unter "sonstige Verbindlichkeiten" aufgeführt sind sowie aus der Gewinn- und Verlustrechnung, in denen die Umsatzerlöse nebst Wareneingang aufgeschlüsselt sind (vgl. Urteil des Finanzgerichts -FG- Rheinland-Pfalz vom 1. Oktober 2009 - 4 K 1016/07, Haufe-Index 2379488, Juris; nachfolgend BFH-Beschluss vom 27. Mai 2010 X B 182/09, BFH/NV 2010, 1658).
  • BFH, 20.03.2013 - X R 38/11

    Inhaltliche Bestimmtheit von Gewerbesteuermessbescheiden bei mehreren Betrieben

    Das FG gab der Klage statt und hob den angefochtenen Gewerbesteuermessbescheid auf (Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 728).
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