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   FG Münster, 07.11.2011 - 11 V 2705/11 AO   

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FG Münster, 07.11.2011 - 11 V 2705/11 AO (https://dejure.org/2011,2041)
FG Münster, Entscheidung vom 07.11.2011 - 11 V 2705/11 AO (https://dejure.org/2011,2041)
FG Münster, Entscheidung vom 07. November 2011 - 11 V 2705/11 AO (https://dejure.org/2011,2041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen ein Auskunftsersuchen und Vorlageersuchen des Finanzamts im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Lastschrift von einem vorläufigen Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de

    Verfahren: - AdV eines Auskunfts- und Vorlageersuchens im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Insolvenzverwalter vorläufig nicht auskunftspflichtig

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine Auskunftspflicht des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Finanzamt und die Auskunftspflichten des Insolvenzverwalters

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Insolvenzverwalter vorläufig nicht auskunftspflichtig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Haftung: Insolvenzverwalter vorläufig nicht auskunftspflichtig

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 95
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Münster, 16.08.2011 - 11 V 1844/11

    AdV eines Auskunfts- und Vorlageersuchens im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2011 - 11 V 2705/11
    Die vom Senat in bereits entschiedenen Parallelfällen (z.B. 11 V 1844/11 AO) zitierten Entscheidungen, wonach ein vorläufiger Insolvenzverwalter kein Verfügungsbefugter i.S.d. § 35 AO sei, seien zu anderen Sachverhalten ergangen.

    Zu Unrecht habe der Senat deshalb in dem den Beteiligten bekannten Verfahren 11 V 1844/11 AO die weitergehenden Ermächtigungen, die das Insolvenzgericht E. der Astin.

    Der Senat sei in den bisher entschiedenen Parallelfällen (u.a. 11 V 1844/11 AO) davon ausgegangen, dass das Auskunfts- und Vorlageersuchen nach den Angaben des Finanzamts dazu habe dienen sollen zu ermitteln, ob die Lastschriften ausdrücklich, konkludent oder fiktiv nach den AGB der Banken/Sparkassen genehmigt worden seien.

  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2011 - 11 V 2705/11
    Die erbetenen Auskünfte seien schon deshalb auf steuerlich erhebliche Tatsachen gerichtet, weil bei Lastschrifteinzug zumindest unter Geltung der sog. Genehmigungstheorie entscheidend sei, ob die Lastschrift ausdrücklich, konkludent oder fiktiv nach den AGB der Banken/Sparkassen genehmigt worden sei (Hinweis auf BGH, Urteil vom 04.11.2004 - IX ZR 22/03 juris).

    Der vorläufige Insolvenzverwalter dürfe die Genehmigung nach der Rechtsprechung des BGH (z.B. Urteil vom 04.11.2004 - IX ZR 22/03, BGHZ 161, 49) dagegen auch ohne anerkennenswerte Gründe ("pauschal") und damit nahezu unbeschränkt versagen.

    Der BGH habe zudem entschieden (Verweis auf IX ZR 22/03), dass durch den Lastschriftwiderruf die Wirkungen des § 81 InsO (Unwirksamkeit von Verfügungen eines Schuldners nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) in den Zeitraum vor Verfahrenseröffnung vorgezogen würden.

  • BFH, 27.05.2009 - VII B 156/08

    Schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter ist weder Vermögensverwalter noch

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2011 - 11 V 2705/11
    In der bisherigen Rechtsprechung ist - soweit ersichtlich - ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt noch nie als Verfügungsberechtigter i.S.d. § 35 AO angesehen worden (vgl. BFH, Beschluss vom 27.05.2009 - VII B 156/08, BFH/NV 2009, 1591; FG Münster, Urteil vom 01.07.2010 - 3 K 3206/06 L, EFG 2010, 1670).

    Derjenige, der seine rechtliche Verfügungsmacht eigenmächtig überschreitet, wird dadurch nicht zum Verfügungsberechtigten i.S.d. § 35 AO (vgl. BFH, Beschluss vom 27.05.2009 - VII B 156/08, BFH/NV 2009, 1591).

  • BFH, 13.02.2008 - II B 59/07

    Miete bei Betriebsaufspaltung (Bedarfsbewertung) - nachträgliche Zulassung einer

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2011 - 11 V 2705/11
    Für das Aussetzungsverfahren genügt es, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. BFH, Beschluss vom 03.02.2008 - II B 59/07, BFH/NV 2008, 1121).
  • BFH, 08.12.2010 - VII B 102/10

    Zu den Voraussetzungen des § 35 AO - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage -

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2011 - 11 V 2705/11
    Verfügungsberechtigter ist jede Person, die rechtlich und wirtschaftlich über fremde Wirtschaftsgüter verfügen kann und nach außen als Verfügungsberechtigter auftritt (BFH, Beschluss vom 08.12.2010 - VII B 102/10, BFH/NV 2011, 740).
  • FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 1549/08

    Geschäftsführerhaftung: Lastschriftwiderruf durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2011 - 11 V 2705/11
    Außerdem habe der rechtswidrige Widerruf einer bereits genehmigten Lastschrift nicht die Folge, dass der ursprüngliche Steueranspruch wieder auflebe (FG Münster, Urteil vom 02.07.2009 - 10 K 1549/08 L, EFG 2009, 1616).
  • BGH, 03.05.2011 - XI ZR 152/09

    Konkludente Genehmigung einer Lastschriftabbuchung vom Konto eines Verbrauchers

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2011 - 11 V 2705/11
    Denn der BGH (Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 152/09, DB 2011, 1572) habe hierzu ausgeführt " Wenngleich ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt Belastungsbuchungen nicht aus eigenem Recht genehmigen kann, so ist er doch in der Lage, die Genehmigungen des Schuldners und den Eintritt der Genehmigungsfiktion zu verhindern, in dem er solchen Belastungsbuchungen widerspricht, die noch nicht genehmigt sind .".
  • BFH, 11.11.2008 - XI B 65/08

    Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei Bestellung eines sog.

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2011 - 11 V 2705/11
    richte sich nicht allein nach ihrer Rechtsstellung als vorläufige Insolvenzverwalterin mit Zustimmungsvorbehalt, sondern es komme auf die rechtlichen Befugnisse an, die das Insolvenzgericht ihr außerdem noch eingeräumt habe (Verweis auf BFH, Beschluss XI B 65/08, BFH/NV 2009, 235).
  • FG Münster, 01.07.2010 - 3 K 3206/06

    Keine Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei verhindertem

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2011 - 11 V 2705/11
    In der bisherigen Rechtsprechung ist - soweit ersichtlich - ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt noch nie als Verfügungsberechtigter i.S.d. § 35 AO angesehen worden (vgl. BFH, Beschluss vom 27.05.2009 - VII B 156/08, BFH/NV 2009, 1591; FG Münster, Urteil vom 01.07.2010 - 3 K 3206/06 L, EFG 2010, 1670).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2011 - 11 V 2705/11
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen (BFH, Beschluss vom 10.02.1967 - III B 9/66, BStBl III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 13.09.2005 - X B 8/05

    Verwertungsverbot; vorweggenommene Beweiswürdigung

  • BGH, 20.07.2010 - IX ZR 37/09

    Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.10.2019 - 6 V 1039/19

    Energiesteuer - Widerruf der Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Kohle bei

    Die Vorschrift ist Ausfluss der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und bewahrt den Steuerpflichtigen vor den Folgen eines Verwaltungsakts, solange dessen Rechtmäßigkeit zweifelhaft ist (vgl. Beschluss des FG Münster vom 07. November 2011, 11 V 2705/11 AO, EFG 2012, 95).
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