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   FG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 K 3136/12 F   

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https://dejure.org/2012,48798
FG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 K 3136/12 F (https://dejure.org/2012,48798)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2012 - 16 K 3136/12 F (https://dejure.org/2012,48798)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 2012 - 16 K 3136/12 F (https://dejure.org/2012,48798)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von Maßnahmen der Beseitigung versteckter Mängel bei der Ermittlung der Höhe der Erhaltungsaufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 a; HGB § 255 Abs. 2
    Anschaffungsnahe Herstellungskosten: 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG - Berücksichtigung einer Kaufpreiserstattung für nachträglich festgestellte Gebäudeschäden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten: 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG - Berücksichtigung einer Kaufpreiserstattung für nachträglich festgestellte Gebäudeschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1024
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.01.2003 - X R 9/99

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Gebäudekauf zur Eigennutzung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 K 3136/12
    Zwar können auch Baumaßnahmen zur Beseitigung versteckter Mängel zur Entstehung von Herstellungskosten führen (vgl. BFH-Urteil vom 22.1.2003 X R 9/99, BStBl II 2003, 596), die nicht in die Berechnung gem. § 6 Abs. 1 a EStG einzubeziehen sind (vgl. den Gesetzeswortlaut: Erweiterungen).
  • BFH, 16.03.2004 - IX R 46/03

    Minderung der AK durch Provisionszahlungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 K 3136/12
    Dieses Ergebnis belegt auch die Überlegung, dass, wären die Mängel bereits bei Abschluß des Kaufvertrages bekannt gewesen, der Kaufpreis, davon muss bei wirtschaftlicher Betrachtung ausgegangen werden, dementsprechend von vornherein geringer bemessen worden wäre (vgl. auch Kulosa in Schmidt, Kommentar zum EStG 2012 zu § 6 Rz. 67: mängelbedingte Minderungen; BFH-Beschluss vom 22.4.2008 X B 125/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2008, 1155, unter 3.a); BFH-Urteil vom 16.3.2004 IX R 46/03, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 1046, unter II.1.).
  • BFH, 22.04.2008 - X B 125/07

    Minderung von Anschaffungskosten - Erstattung oder Vergütung von Aufwendungen für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 K 3136/12
    Dieses Ergebnis belegt auch die Überlegung, dass, wären die Mängel bereits bei Abschluß des Kaufvertrages bekannt gewesen, der Kaufpreis, davon muss bei wirtschaftlicher Betrachtung ausgegangen werden, dementsprechend von vornherein geringer bemessen worden wäre (vgl. auch Kulosa in Schmidt, Kommentar zum EStG 2012 zu § 6 Rz. 67: mängelbedingte Minderungen; BFH-Beschluss vom 22.4.2008 X B 125/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2008, 1155, unter 3.a); BFH-Urteil vom 16.3.2004 IX R 46/03, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 1046, unter II.1.).
  • FG Münster, 20.01.2010 - 10 K 526/08

    Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisie-rungsmaßnahmen als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 K 3136/12
    Bei Ermittlung der Höhe der Erhaltungsaufwendungen sind, anders als die Klägerin meint, auch die Maßnahmen der Beseitigung versteckter Mängel mit einzubeziehen (Finanzgericht Münster Urteil vom 20.1.2010 10 K 526/08 E, Deutsches Steuerrecht Eildienst -DStRE- 2010, 205, m.w.N. aus der Rspr.).
  • BFH, 20.08.2013 - IX R 5/13

    Schadensersatzleistungen des Verkäufers wegen nachträglich erkannter Mängel

    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1024 veröffentlichten Urteil, das FA habe die streitigen Erhaltungsaufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zutreffend bestimmt und entsprechend die Werbungskosten gemindert sowie die Gebäude-AfA erhöht.
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