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   FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10   

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FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10 (https://dejure.org/2012,33187)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.09.2012 - 3 K 1740/10 (https://dejure.org/2012,33187)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. September 2012 - 3 K 1740/10 (https://dejure.org/2012,33187)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 155 FGO, § 264 Nr 2 ZPO, § 65 FGO, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 12 Nr 1 EStG 2002
    Statthaftigkeit einer Klageerweiterung - Aufwendungen für ein Flugsicherheitstraining als Werbungskosten - Aufteilung bei beruflicher und privater Veranlassung - Private Mitbenutzung eines häuslichen Arbeitszimmers - Regelmäßige Arbeitsstätte eines Piloten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbungskostenabzug der Aufwendungen eines Piloten für ein Flugsicherheitstraining

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 2
    Anwendung der Entfernungspauschale bei einem Piloten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendung der Entfernungspauschale bei einem Piloten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    FG Rheinland-Pfalz wendet neue BFH Rechtsprechung zur Arbeitsstätte eines Piloten zwar an, stellt sie jedoch gleichzeitig in Frage.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Arbeitsstätte eines Piloten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zweifel an BFH-Rechtsprechung zur Arbeitsstätte eines Piloten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitsstätte eines Piloten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitsstätte eines Piloten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 36/10

    Auswärtstätigkeit bei Einsatz in verschiedenen Filialen - Regelmäßige

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10
    Nachdem der BFH mit Urteilen vom 9. Juni 2011 (VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09) seine bisherige Rechtsprechung grundlegend geändert habe und ein Arbeitnehmer danach nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte oder sogar keine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben könne, begehre er nunmehr, den Flughafen ... nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen und zusätzliche Werbungskosten für eine Auswärtstätigkeit bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 1.049 EUR abzuziehen.

    Denn der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers kann nur an einem Ort liegen (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 2011 - VI R 36/10, BStBl. II 2012, 36 und VI R 55/10, BStBl. II 2012, 38).

    Denn wie bei einer Fahrtätigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 2012 - VI R 36/11, BFH/NV 2012, 846) oder bei einer Auswärtstätigkeit (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 2011 - VI R 36/10, BStBl. II 2012, 36 und vom 19. Januar 2012 - VI R 23/11) hat auch ein Pilot keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr, sondern geht einer Auswärtstätigkeit nach.

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09

    Regelmäßige Arbeitsstätte

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10
    Nachdem der BFH mit Urteilen vom 9. Juni 2011 (VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09) seine bisherige Rechtsprechung grundlegend geändert habe und ein Arbeitnehmer danach nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte oder sogar keine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben könne, begehre er nunmehr, den Flughafen ... nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen und zusätzliche Werbungskosten für eine Auswärtstätigkeit bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 1.049 EUR abzuziehen.

    Dagegen genügt allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer den Betriebssitz oder sonstige Einrichtungen des Arbeitgebers mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsucht, für sich betrachtet nicht, um eine regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 - VI R 58/09, BStBl. II 2012, 34).

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10
    Nachdem der BFH mit Urteilen vom 9. Juni 2011 (VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09) seine bisherige Rechtsprechung grundlegend geändert habe und ein Arbeitnehmer danach nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte oder sogar keine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben könne, begehre er nunmehr, den Flughafen ... nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen und zusätzliche Werbungskosten für eine Auswärtstätigkeit bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 1.049 EUR abzuziehen.

    Denn der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers kann nur an einem Ort liegen (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 2011 - VI R 36/10, BStBl. II 2012, 36 und VI R 55/10, BStBl. II 2012, 38).

  • BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03

    Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10
    Der BFH ist mit dem zuletzt zitierten Urteil von seiner früheren Rechtsprechung (BFH- Urteil vom 5. August 2004 - VI R 40/03, BStBl II 2004, 1074) abgerückt, bei der er den Heimatflughafen einer Flugbegleiterin -wie auch eines Piloten- noch als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen hat.
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06

    Keine "Fahrtätigkeit" (Auswärtstätigkeit) bei Einsatz im Bergwerk

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10
    Eine Auswärtstätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer entweder vorübergehend von seiner Wohnung und dem ortsgebundenen Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit -Tätigkeitsmittelpunkt- entfernt beruflich tätig wird, oder dass der Arbeitnehmer typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug eingesetzt wird und damit über einen dauerhaft angelegten ortsgebundenen Bezugspunkt seiner beruflichen Tätigkeit nicht verfügt (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 - VI R 61/06, BFH/NV 2009, 1874).
  • BFH, 19.01.2012 - VI R 23/11

    Mehraufwendungen für die Verpflegung für den Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10
    Denn wie bei einer Fahrtätigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 2012 - VI R 36/11, BFH/NV 2012, 846) oder bei einer Auswärtstätigkeit (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 2011 - VI R 36/10, BStBl. II 2012, 36 und vom 19. Januar 2012 - VI R 23/11) hat auch ein Pilot keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr, sondern geht einer Auswärtstätigkeit nach.
  • BFH, 19.01.2012 - VI R 32/11

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10
    Der regelmäßigen Arbeitsstätte muss vielmehr hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten zukommen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 2012 - VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936).
  • BFH, 19.01.2012 - VI R 36/11

    Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten - Tätigkeit als

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10
    Denn wie bei einer Fahrtätigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 2012 - VI R 36/11, BFH/NV 2012, 846) oder bei einer Auswärtstätigkeit (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 2011 - VI R 36/10, BStBl. II 2012, 36 und vom 19. Januar 2012 - VI R 23/11) hat auch ein Pilot keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr, sondern geht einer Auswärtstätigkeit nach.
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 22/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing; Sonderfall bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10
    Hierfür erweist sich die Abzugsbeschränkung durch die Entfernungspauschale als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2012 - VI R 22/10, BFH/NV 2012, 1212).
  • FG Hessen, 12.04.2012 - 3 K 1061/09

    Inländischer Wohnsitz eines Piloten bei von mehreren Piloten und weiteren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10
    Hinzu kommt, dass von Piloten durch den Arbeitgeber regelmäßig verlangt wird, im Einzugsbereich des Flughafens über eine Unterkunft zu verfügen (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 12. April 2012 - 3 K 1061/09, EFG 2012, 1718).
  • BFH, 28.10.1976 - IV R 35/76

    Reisekosten - Betriebsausgaben - Nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung -

  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

  • BFH, 26.02.2003 - VI R 30/02

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegen auch dann vor, wenn die

  • BFH, 07.08.2003 - VI R 17/01

    Häusliches Arbeitszimmer: Begriff des anderen Arbeitsplatzes

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 66/04

    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste

  • FG Hessen, 23.06.1999 - 9 K 3435/95

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Fortbildung; Pauschbetrag;

  • FG München, 14.02.2007 - 10 K 4778/05

    Qualifizierung der Räumlichkeiten im Anbau eines Wohnhauses als häusliches

  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Gegen eine Aufteilung haben sich ausgesprochen: das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2010  2 K 2331/09 (EFG 2011, 1961, Rev. III R 62/11); das FG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Februar 2011  7 K 2005/08 (EFG 2011, 1055); das FG München, Urteil vom 31. Mai 2011  13 K 2979/10 (EFG 2012, 1825, Rev. VIII R 24/12); das FG Hamburg, Urteil vom 8. Juni 2011  6 K 121/10 (EFG 2011, 2131); das Sächsische FG, Urteil vom 11. Januar 2012  2 K 1854/11 (EFG 2012, 1125); das FG Düsseldorf, Urteil vom 1. Februar 2012  7 K 87/11 E (EFG 2012, 1830, Rev. VIII R 10/12); das Sächsische FG, Urteil vom 24. Mai 2012  1 K 1474/10 (juris, Rev. X R 18/12); das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2012  3 K 1740/10 (EFG 2013, 113, Rev. VI R 68/12); das FG Münster, Urteil vom 26. April 2013  14 K 3871/11 G, F (juris); das FG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juni 2013  10 K 734/11 E (EFG 2013, 1023, Rev. X R 26/13); das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juni 2013  2 K 2225/11 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2015, 641, Rev. VIII R 22/14).
  • BFH, 26.02.2014 - VI R 68/12

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Flugzeugführers

    Soweit es hier von Bedeutung ist, gab das Finanzgericht (FG) der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 113 veröffentlichten Gründen statt.

    Es beantragt, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 21. September 2012  3 K 1740/10 insoweit aufzuheben, als danach Aufwendungen für die Fahrten zwischen der Wohnung des Klägers und dem Heimatflughafen über die Entfernungspauschale hinaus als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt worden sind, und die Klage insoweit abzuweisen.

  • FG Düsseldorf, 04.05.2017 - 8 K 329/15

    Keine Anerkennung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer wegen

    Nach einer Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 21.09.2012 3 K 1740/10 (EFG 2013, 113) reiche der Briefing-Raum aus, um die erforderlichen Flugvorbereitungen zu treffen.

    Soweit die Klägerin unter 8) behauptet, sie habe ihren Dienstplan täglich kontrolliert, geht das Gericht davon aus, dass das Anfordern und die Kontrolle des Dienstplans grundsätzlich dienstliche Nutzungen eines Arbeitszimmers darstellen (a.A. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.09.2012, 3 K 1740/10, EFG 2013, 113).

  • FG Düsseldorf, 24.04.2017 - 8 K 1262/15

    Kein Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer einer Stewardess

    In diesem Punkt werde auf das Urteil vom 21. September 2012 des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (3 K 1740/10) verwiesen.

    Die Kontrolle des Dienstplans rechnet das Gericht schon wegen der Änderungen, die seitens des Arbeitgebers aufgrund von Flugausfällen etc. vorgenommen werden, nicht dem privaten Bereich zu (a.A. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2012, 3 K 1740/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2013, 113).

  • FG Niedersachsen, 30.10.2015 - 9 K 105/12

    Ermittlung beruflich veranlasster Übernachtungskosten eines auswärtstätigen

    Hierbei können allerdings das Fehlen der Notwendigkeit, die Unüblichkeit und die Unzweckmäßigkeit bei Aufwendungen, die ebenso gut privater Natur sein können, als Anzeichen dafür gewertet werden, dass die Aufwendungen aus außerbetrieblichen Erwägungen gemacht wurden (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BStBl II 1977, 238; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2012 3 K 1740/10, EFG 2013, 113).
  • FG Münster, 02.07.2013 - 11 K 4527/11

    Voller Fahrtkostenabzug für fliegendes Personal!

    Die Revision war wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) und wegen des bereits anhängigen Revisionsverfahrens zur Entscheidung des FG Rheinland Pfalz (Urteil vom 21. September 2012 3 K 1740/10, EFG 2013, 113, Az. des BFH: VI R 68/12) sowie der abweichenden Entscheidung des FG München (Urteil vom 20. Februar 2013, 9 K 1748/11) zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).
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