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   FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 1030/11 (Kg)   

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https://dejure.org/2011,68846
FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 1030/11 (Kg) (https://dejure.org/2011,68846)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26.10.2011 - 8 K 1030/11 (Kg) (https://dejure.org/2011,68846)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 8 K 1030/11 (Kg) (https://dejure.org/2011,68846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsausbildung bei einer vom Studium beurlaubten Studentin als Sprecherin des Studentinnenrates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld für vom Studium beurlaubtes Mitglied des StudentInnenRates einer sächsischen Universität Kompetenz des FG zur Entscheidung über den Kindergeldanspruch vom Zeitraum des Ergehens der Einspruchsentscheidung bis zur mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für vom Studium beurlaubtes Mitglied des StudentInnenRates einer sächsischen Universität - Kompetenz des FG zur Entscheidung über den Kindergeldanspruch vom Zeitraum des Ergehens der Einspruchsentscheidung bis zur mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 138
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2009 - 5 K 2456/08

    Tätigkeit in bundesweit tätigem politischen Studentenverband zählt nicht zur

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 1030/11
    Sie verweist auf ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 20.11.2009 5 K 2456/08, wonach eine Vorstandstätigkeit in einem bundesweit tätigen politischen Studentenverband während einer Beurlaubung vom Studium nicht als Berufsausbildung im Sinne vom § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG anzusehen ist.

    Anders als eine Beurlaubung aus außeruniversitären Gründen, etwa wegen einer Tätigkeit für einen politischen Studentenverband (vgl. FG Rheinland Pfalz, Urteil vom 20. November 2009 5 K 2456/08 oder wegen der Betreuung eines eigenen Kindes (vgl. BFH-Urteil vom 24. September 2009 III R 79/06), nimmt ein Student seine Ausbildung weiter wahr, wenn er sich in einer Wahlfunktion an einer demokratisch verfassten Hochschule vorübergehend um organisatorische und inhaltliche Belange der Ausbildung kümmert, auch wenn während dessen der Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen für den angetretenen Beruf entsprechend der von einer fachlich autorisierten Stelle vorgegebenen Ausbildungsinhalte und -Ziele nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt erfolgt.

  • BFH, 02.06.2005 - III R 66/04

    Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 1030/11
    Gegenstand der im Streitfall statthaften Verpflichtungsklage (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juni 2005 III R 66/04, BStBl II 2006, 184 ) ist entsprechend dem Klageantrag die Verpflichtung des Beklagten, der Klägerin auf ihren Kindergeldantrags vom 04.04.2011 hin für die Tochter J. ab Dezember 2010 Kindergeld zu bewilligen.

    Ist die Sache hinsichtlich bestimmter Bewilligungsmonate oder bestimmter Bewilligungsvoraussetzungen nicht spruchreif im Sinne von § 101 Satz 1 FGO , da die Familienkasse insoweit noch keine Entscheidung getroffen hat und das Gericht aus Gewaltenteilungsgesichtspunkten keine Erstentscheidung treffen darf, ergeht nach § 101 Satz 2 FGO insoweit ein Bescheidungsurteil (vgl. BFH in BStBl II 2006, 184 ).

  • FG Sachsen, 16.11.2010 - 8 K 1688/05

    Kein Kindergeldanspruch für zuerst ausländerrechtlich nur geduldeten und nach

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 1030/11
    Soweit einzelne Finanzgerichte hinsichtlich des Ende des klagegegenständlichen Zeitraums bei einer Verpflichtungsklage vom Ende der Regelungswirkung des Ablehnungsbescheides ausgehen (vgl. Niedersächsischen FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 (Kg), Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. September 2009 9 K 259/06, FG Münster, Urteil vom 14. Dezember 2010 1 K 4131/07 (Kg)), kann dem nicht gefolgt werden (vgl. Sächsischen FG Urteil vom 26. November 2010 8 K 1688/05 (Kg); so auch FG Köln, Urteil vom 10. Mai 2007 10 K 2341/01 und Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. Dezember 2009 7 K 248/04).
  • FG Münster, 14.12.2010 - 1 K 4131/07

    Kindergeldausschluss gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG für in Polen lebendes Kind

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 1030/11
    Soweit einzelne Finanzgerichte hinsichtlich des Ende des klagegegenständlichen Zeitraums bei einer Verpflichtungsklage vom Ende der Regelungswirkung des Ablehnungsbescheides ausgehen (vgl. Niedersächsischen FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 (Kg), Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. September 2009 9 K 259/06, FG Münster, Urteil vom 14. Dezember 2010 1 K 4131/07 (Kg)), kann dem nicht gefolgt werden (vgl. Sächsischen FG Urteil vom 26. November 2010 8 K 1688/05 (Kg); so auch FG Köln, Urteil vom 10. Mai 2007 10 K 2341/01 und Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. Dezember 2009 7 K 248/04).
  • FG Niedersachsen, 09.12.2009 - 7 K 248/04

    Anspruch eines nicht geringfügig beschäftigten serbischen Studenten auf

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 1030/11
    Soweit einzelne Finanzgerichte hinsichtlich des Ende des klagegegenständlichen Zeitraums bei einer Verpflichtungsklage vom Ende der Regelungswirkung des Ablehnungsbescheides ausgehen (vgl. Niedersächsischen FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 (Kg), Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. September 2009 9 K 259/06, FG Münster, Urteil vom 14. Dezember 2010 1 K 4131/07 (Kg)), kann dem nicht gefolgt werden (vgl. Sächsischen FG Urteil vom 26. November 2010 8 K 1688/05 (Kg); so auch FG Köln, Urteil vom 10. Mai 2007 10 K 2341/01 und Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. Dezember 2009 7 K 248/04).
  • BFH, 24.09.2009 - III R 79/06

    Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 1030/11
    Anders als eine Beurlaubung aus außeruniversitären Gründen, etwa wegen einer Tätigkeit für einen politischen Studentenverband (vgl. FG Rheinland Pfalz, Urteil vom 20. November 2009 5 K 2456/08 oder wegen der Betreuung eines eigenen Kindes (vgl. BFH-Urteil vom 24. September 2009 III R 79/06), nimmt ein Student seine Ausbildung weiter wahr, wenn er sich in einer Wahlfunktion an einer demokratisch verfassten Hochschule vorübergehend um organisatorische und inhaltliche Belange der Ausbildung kümmert, auch wenn während dessen der Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen für den angetretenen Beruf entsprechend der von einer fachlich autorisierten Stelle vorgegebenen Ausbildungsinhalte und -Ziele nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt erfolgt.
  • FG Niedersachsen, 11.09.2009 - 9 K 259/06

    Zulässigkeit einer Klage wegen Zahlung von Kindergeld ohne durchgeführtes

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 1030/11
    Soweit einzelne Finanzgerichte hinsichtlich des Ende des klagegegenständlichen Zeitraums bei einer Verpflichtungsklage vom Ende der Regelungswirkung des Ablehnungsbescheides ausgehen (vgl. Niedersächsischen FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 (Kg), Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. September 2009 9 K 259/06, FG Münster, Urteil vom 14. Dezember 2010 1 K 4131/07 (Kg)), kann dem nicht gefolgt werden (vgl. Sächsischen FG Urteil vom 26. November 2010 8 K 1688/05 (Kg); so auch FG Köln, Urteil vom 10. Mai 2007 10 K 2341/01 und Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. Dezember 2009 7 K 248/04).
  • FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 5107/05

    Verfassungsmäßigkeit; Kindergeld; Aufenthaltsgestattung; Duldung; Abgelehnter

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 1030/11
    Soweit einzelne Finanzgerichte hinsichtlich des Ende des klagegegenständlichen Zeitraums bei einer Verpflichtungsklage vom Ende der Regelungswirkung des Ablehnungsbescheides ausgehen (vgl. Niedersächsischen FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 (Kg), Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. September 2009 9 K 259/06, FG Münster, Urteil vom 14. Dezember 2010 1 K 4131/07 (Kg)), kann dem nicht gefolgt werden (vgl. Sächsischen FG Urteil vom 26. November 2010 8 K 1688/05 (Kg); so auch FG Köln, Urteil vom 10. Mai 2007 10 K 2341/01 und Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. Dezember 2009 7 K 248/04).
  • FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 2341/01

    Anspruch auf Kindergeld von auf unbestimmte Zeit unabschiebbare, sich seit mehr

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 1030/11
    Soweit einzelne Finanzgerichte hinsichtlich des Ende des klagegegenständlichen Zeitraums bei einer Verpflichtungsklage vom Ende der Regelungswirkung des Ablehnungsbescheides ausgehen (vgl. Niedersächsischen FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 (Kg), Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. September 2009 9 K 259/06, FG Münster, Urteil vom 14. Dezember 2010 1 K 4131/07 (Kg)), kann dem nicht gefolgt werden (vgl. Sächsischen FG Urteil vom 26. November 2010 8 K 1688/05 (Kg); so auch FG Köln, Urteil vom 10. Mai 2007 10 K 2341/01 und Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. Dezember 2009 7 K 248/04).
  • FG Niedersachsen, 23.01.2006 - 16 K 12/04

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Ausländers auf Kindergeld; Abhängigkeit des

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 1030/11
    Soweit einzelne Finanzgerichte hinsichtlich des Ende des klagegegenständlichen Zeitraums bei einer Verpflichtungsklage vom Ende der Regelungswirkung des Ablehnungsbescheides ausgehen (vgl. Niedersächsischen FG, Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04, FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 (Kg), Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. September 2009 9 K 259/06, FG Münster, Urteil vom 14. Dezember 2010 1 K 4131/07 (Kg)), kann dem nicht gefolgt werden (vgl. Sächsischen FG Urteil vom 26. November 2010 8 K 1688/05 (Kg); so auch FG Köln, Urteil vom 10. Mai 2007 10 K 2341/01 und Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. Dezember 2009 7 K 248/04).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

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Rechtsprechung
   FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12   

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https://dejure.org/2012,43695
FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12 (https://dejure.org/2012,43695)
FG Saarland, Entscheidung vom 19.09.2012 - 2 K 1146/12 (https://dejure.org/2012,43695)
FG Saarland, Entscheidung vom 19. September 2012 - 2 K 1146/12 (https://dejure.org/2012,43695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erstattungspflichtigkeit des Leistungsträgers bei Erbringung von Sozialleistungen durch den nachrangig verpflichteten Leistungsträger

  • rechtsportal.de

    Erstattung des Kindergelds für ein im eigenen Haushalt lebenes, volljähriges Kind an den Sozialleistungsträger

  • datenbank.nwb.de

    Erstattung des Kindergelds für ein im eigenen Haushalt lebenes, volljähriges Kind an den Sozialleistungsträger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 138
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R

    Keine Anrechnung von Kindergeld der Eltern bei den Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG, soweit es der Familienförderung dient, wie etwa die hier an den Sohn des Klägers gezahlte Hilfe zum Lebensunterhalt dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern (BVerwG vom 21. Juni 2001 5 C 7/00, BVerwGE 114, 339, und vom 28. April 2005 5 C 28/04, NJW 2005, 2873; BFH vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156; BSG vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476), so dass es sich in den Fällen, in denen das Kindergeld dem Einkommen des Hilfeempfängers zuzuordnen ist, um eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt gleichartige und auch vorrangige Leistung handelt.

    Und der Sohn des Klägers ist auch nicht verpflichtet, sich durch einen Abzweigungsantrag anrechenbares Einkommen i.S. des § 76 BSHG bzw. § 82 SGB XII zu verschaffen (dazu BFH vom 17. April 2008 III R 33/05, BStBl II 2009, 919 unter Hinweis auf BSG vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476).

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG, soweit es der Familienförderung dient, wie etwa die hier an den Sohn des Klägers gezahlte Hilfe zum Lebensunterhalt dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern (BVerwG vom 21. Juni 2001 5 C 7/00, BVerwGE 114, 339, und vom 28. April 2005 5 C 28/04, NJW 2005, 2873; BFH vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156; BSG vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476), so dass es sich in den Fällen, in denen das Kindergeld dem Einkommen des Hilfeempfängers zuzuordnen ist, um eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt gleichartige und auch vorrangige Leistung handelt.
  • BFH, 17.04.2008 - III R 33/05

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Und der Sohn des Klägers ist auch nicht verpflichtet, sich durch einen Abzweigungsantrag anrechenbares Einkommen i.S. des § 76 BSHG bzw. § 82 SGB XII zu verschaffen (dazu BFH vom 17. April 2008 III R 33/05, BStBl II 2009, 919 unter Hinweis auf BSG vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476).
  • BFH, 19.06.2008 - III R 89/07

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Ein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld setzt danach in diesen Fällen voraus, dass das Kindergeld zum Einkommen des Hilfeempfängers gehört, dem der Sozialhilfeträger Sozialhilfeleistungen erbracht hat (BFH vom 19. Juni 2008 III R 89/07, BFH/NV 2008, 1995).
  • BFH, 17.07.2008 - III R 87/06

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von rückwirkend festgesetztem

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Wird rückwirkend Kindergeld festgesetzt, kann der Sozialleistungsträger das Kindergeld erstattet verlangen (BFH vom 17. Juli 2008 III R 87/06, BFH/NV 2008, 1833).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 88/09

    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Denn dann besteht in der Regel ein Erstattungsanspruch nur, wenn das Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an das Kind abgezweigt wird oder ihm zumindest tatsächlich zufließt (BFH vom 7. April 2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326).
  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 9/88

    Erstattung - Jugendhilfe - Kind - Heim - Berufsgenossenschaft - Kosten

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Daher kann ein Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 2 SGB X nur dann gegeben sein, wenn auch die Anspruchsvoraussetzungen des § 104 Abs. 1 SGB X vorliegen (BSG vom 22. September 1988 2 RU 9/88, juris).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00

    Einkommen, auf Sozialhilfe anzurechnendes -; Einsatzgemeinschaft, Einsatz von

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG, soweit es der Familienförderung dient, wie etwa die hier an den Sohn des Klägers gezahlte Hilfe zum Lebensunterhalt dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern (BVerwG vom 21. Juni 2001 5 C 7/00, BVerwGE 114, 339, und vom 28. April 2005 5 C 28/04, NJW 2005, 2873; BFH vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156; BSG vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476), so dass es sich in den Fällen, in denen das Kindergeld dem Einkommen des Hilfeempfängers zuzuordnen ist, um eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt gleichartige und auch vorrangige Leistung handelt.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 7 SO 3131/06

    Kindergeld für das nicht im elterlichen Haushalt lebende volljährige Kind als

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, nachdem zum einen die Frage, ob die Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen auf den tatsächlichen Zufluss gestützt werden kann, in der Rechtsprechung der Sozialgerichte noch offen ist (dazu LSG Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2006 L 7 SO 3131/06, juris; Revision anhängig, Az.: B 8/9b SO 2/07 R), und zum anderen höchstrichterlich geklärt werden sollte, ob im Ergebnis damit allein die Abzweigung (nach § 74 EStG) dem nachrangig verpflichteten Sozialhilfeträger die Möglichkeit der Erstattung von "Vorleistungen" eröffnet.
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