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   FG Münster, 02.07.2013 - 11 K 4527/11 E   

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https://dejure.org/2013,18454
FG Münster, 02.07.2013 - 11 K 4527/11 E (https://dejure.org/2013,18454)
FG Münster, Entscheidung vom 02.07.2013 - 11 K 4527/11 E (https://dejure.org/2013,18454)
FG Münster, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 11 K 4527/11 E (https://dejure.org/2013,18454)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrten der als Kabinenchefin arbeitenden Steuerpflichtigen zum Flughafen Frankfurt als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten

  • Betriebs-Berater

    Werbungskosten für Fahrtkosten nur bei regelmäßiger Arbeitsstätte auf 0,30 Euro/km begrenzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbungskosten einer als Kabinenchefin tätigen Flugbegleiterin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Werbungskosten einer als Kabinenchefin tätigen Flugbegleiterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Voller Fahrtkostenabzug für "fliegendes" Personal

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten: Voller Fahrtkostenabzug für "fliegendes" Personal

  • lto.de (Kurzinformation)

    Flugbegleitung als Auswärtstätigkeit - "Fliegendes Personal" kann Fahrtkosten voll absetzen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Voller Fahrtkostenabzug für Flugbereiterin

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Voller Fahrtkostenabzug für Flugbegleiter

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Voller Fahrtkostenabzug für Flugbegleiter

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Werbungskosten für Fahrtkosten nur bei regelmäßiger Arbeitsstätte auf 0,30 Euro/km begrenzt

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Voller Fahrtkostenabzug für "fliegendes" Personal

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beim Flugpersonal greifen Beschränkungen der Entfernungspauschale bei Fahrtkosten nicht - Steuerrecht

  • bista.de (Kurzinformation)

    Höhere Steuervergünstigungen bei mobilem Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszimmer einer Stewardess (immer noch) absetzbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flugbegleiter können Fahrtkosten zwischen Wohnung und Einsatzflughafen in voller Höhe geltend machen - Werbungskostenabzug ist nicht auf Entfernungspauschale begrenzt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1580
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2013 - 11 K 4527/11
    Dies ist im Regelfall der Betrieb, Zweigbetrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, denen der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (z.B. BFH Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818; vom 9. Juli 2009 VI R 21/08, BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822; vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852; vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, m.w.N.; vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38).

    Dieser Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen einer wie auch immer gearteten Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (vgl. BFH Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BFH Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34).

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09

    Regelmäßige Arbeitsstätte

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2013 - 11 K 4527/11
    Dieser Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen einer wie auch immer gearteten Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (vgl. BFH Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BFH Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34).

    Dagegen genügt allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer den Betriebssitz oder sonstige Einrichtungen des Arbeitgebers mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsucht, für sich betrachtet nicht mehr, um eine regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen (z.B. BFH Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 58/09, BFHE 234, 155; BStBl II 2012, 34).

  • BFH, 26.02.2014 - VI R 68/12

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Flugzeugführers

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2013 - 11 K 4527/11
    Dies sehe auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 21. September 2012 3 K 1740, Revision eingelegt, Az. des BFH VI R 68/12) so.

    Die Revision war wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) und wegen des bereits anhängigen Revisionsverfahrens zur Entscheidung des FG Rheinland Pfalz (Urteil vom 21. September 2012 3 K 1740/10, EFG 2013, 113, Az. des BFH: VI R 68/12) sowie der abweichenden Entscheidung des FG München (Urteil vom 20. Februar 2013, 9 K 1748/11) zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

  • FG Hessen, 23.02.2017 - 1 K 1824/15

    § 9 Abs.1 u. Abs.4 EStG 2014

    Entgegen der Auffassung des FA sei auch die bisher ergangene Rechtsprechung einschlägig (z.B. Urteil des FG Münster vom 02.07.2013 11 K 4527/11 E, EFG 2013, 1580).
  • FG Düsseldorf, 04.05.2017 - 8 K 329/15

    Keine Anerkennung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer wegen

    Zwar sei vom FG Münster die Erforderlichkeit der Benutzung eines Arbeitszimmers bei einer Kabinenchefin (Purserin) anerkannt worden (Urteil vom 02.07.2013 11 K 4527/11 E, EFG 2013, 1580).

    Die Klägerin verweist darauf, dass das FG Münster in dem vom Finanzamt zitierten Urteil vom 02.07.2013 11 K 4527/11 E (EFG 2013, 1580) entschieden habe, dass ein Briefing-Raum kein anderer Arbeitsplatz sei.

  • FG Düsseldorf, 24.04.2017 - 8 K 1262/15

    Kein Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer einer Stewardess

    Dagegen legte die Klägerin mit Schreiben vom 27. September 2014 Einspruch ein, zu dessen Begründung sie auf ein Urteil des Finanzgerichts Münster vom 2. Juli 2013 (11 K 4527/11 E) verwies.
  • BFH, 26.02.2014 - VI R 54/13

    Regelmäßige Arbeitsstätte einer Kabinenchefin

    Das Finanzgericht (FG) gab, auch soweit es hier von Bedeutung ist, der Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1580 veröffentlichten Gründen statt.
  • FG Hessen, 26.04.2021 - 1 K 1824/15

    Flughafen als erste Tätigkeitsstätte eines Piloten und einer Flugbegleiterin gem.

    Entgegen der Auffassung des FA sei auch die bisher ergangene Rechtsprechung einschlägig (z.B. Urteil des FG Münster vom 02.07.2013 11 K 4527/11 E, EFG 2013, 1580).
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