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   FG Münster, 30.07.2013 - 3 V 1562/13 F   

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https://dejure.org/2013,21788
FG Münster, 30.07.2013 - 3 V 1562/13 F (https://dejure.org/2013,21788)
FG Münster, Entscheidung vom 30.07.2013 - 3 V 1562/13 F (https://dejure.org/2013,21788)
FG Münster, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - 3 V 1562/13 F (https://dejure.org/2013,21788)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Grundbesitzwertes hinsichtlich Schenkungsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Grundbesitz-Feststellungbescheid, nach dem eine unzuständige Finanzbehörde nachgesucht hat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Grundbesitz-Feststellungbescheid, nach dem eine unzuständige Finanzbehörde nachgesucht hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Feststellung eines Grundbesitzwerts für Schenkungsteuerzwecke durch das Lagefinanzamt ohne Anfrage durch das Erbschaftsteuerfinanzamt

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1738
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Münster, 22.08.2013 - 3 K 1556/13

    Feststellung Grundbesitzwert

    Auszug aus FG Münster, 30.07.2013 - 3 V 1562/13
    Die Vollziehung des Bescheides über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes auf den 26.03.2008 für Zwecke der Schenkungsteuer vom 02.11.2012 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung in der Hauptsache (3 K 1556/13 F) ausgesetzt.

    Mit der am 08.05.2013 eingegangenen Klage, die unter dem Aktenzeichen 3 K 1556/13 F anhängig ist, verfolgt die Antragstellerin ihr Begehren weiter.

  • BFH, 25.10.1994 - VII B 155/94

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Vollziehungsaussetzung nach

    Auszug aus FG Münster, 30.07.2013 - 3 V 1562/13
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der der erkennende Senat folgt, genügt eine einmalige Ablehnung durch die Finanzbehörde, auch wenn sie in einem vorangegangenen (schon abgeschlossenen) Verfahrensabschnitt erfolgt ist (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 25.10.1994 VII B 155/94, BStBl II 1995, 131).
  • BFH, 30.11.2004 - IX B 120/04

    Aussetzung der Vollziehung wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23

    Auszug aus FG Münster, 30.07.2013 - 3 V 1562/13
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. BFH-Beschluss vom 30.11.2004 IX B 120/04, BStBl II 2005, 287 mit weiteren Nachweisen).
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