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   FG Saarland, 06.08.2013 - 1 K 1308/12   

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FG Saarland, 06.08.2013 - 1 K 1308/12 (https://dejure.org/2013,33015)
FG Saarland, Entscheidung vom 06.08.2013 - 1 K 1308/12 (https://dejure.org/2013,33015)
FG Saarland, Entscheidung vom 06. August 2013 - 1 K 1308/12 (https://dejure.org/2013,33015)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 33 EStG 2009, § 5 AO, § 163 AO, EStG VZ 2009, § 11 EStG 2009
    Abzug von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses als außergewöhnliche Belastung - Verteilung auf mehrere Veranlagungszeiträume im Billigkeitsverfahren anstatt Sofortabzug

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung - Einkommenssteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Einkommensteuer unter Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen (hier: behindertengerechter Umbau eines Hauses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteilung der als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Aufwendungen für einen behinderungsgerechten Umbau im Billigkeitsweg auf fünf Jahre Zulässigkeit der auf Verteilung der Umbauaufwendungen gerichteten Klage trotz Einkommensteuerfestsetzung auf null Euro

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verteilung der als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Aufwendungen für einen behinderungsgerechten Umbau im Billigkeitsweg auf fünf Jahre - Zulässigkeit der auf Verteilung der Umbauaufwendungen gerichteten Klage trotz Einkommensteuerfestsetzung auf null Euro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Verteilung von außergewöhnlichen Belastungen auf mehrere Jahre

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Außergewöhnliche Kosten können auf fünf Jahre verteilt werden

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1927
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Saarland, 06.08.2013 - 1 K 1308/12
    Der BFH (Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BStBl II 2010, 280, 282 unter II 1 d der Gründe) halte es für denkbar, dem Steuerpflichtigen im Wege abweichender Festsetzung ein Wahlrecht diesbezüglich einzuräumen, wenn dies für die Betroffenen im Einzelfall günstiger wäre.

    Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalles in den Hintergrund tritt (BFH vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BStBl II 2010, 280).

  • FG Hamburg, 11.04.1972 - II 40/70
    Auszug aus FG Saarland, 06.08.2013 - 1 K 1308/12
    Die Unzulässigkeit folge aus dem Fehlen einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung (Loose in Tipke/Kruse, AO, § 163 Rz. 17; FG Hamburg vom 11. April 1972 II 40/70, EFG 1972, 543; FG Berlin-Bandenburg vom 23. September 2009 14 K 925/05, Juris).
  • BFH, 28.09.2007 - III B 73/06

    Billigkeitserlass wegen Unterhaltszahlungen nach § 33 EStG oder § 33a EStG

    Auszug aus FG Saarland, 06.08.2013 - 1 K 1308/12
    Sie sollten nicht die Grundentscheidungen des Gesetzgebers korrigieren (BFH vom 28. September 2007 III B 73/06, BFH/NV 2008, 22 m.w.N.).
  • BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99

    Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?

    Auszug aus FG Saarland, 06.08.2013 - 1 K 1308/12
    Das Ermessen kann im Einzelfall auf null reduziert sein (z.B. BFH vom 16. März 2000 IV R 3/99, BStBl II 2000, 372, 374; vom 19. November 2009 V R 8/09, BFH/NV 2010, 1141).
  • BFH, 19.11.2009 - V R 8/09

    Zur Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen - Ermessensreduzierung auf Null im

    Auszug aus FG Saarland, 06.08.2013 - 1 K 1308/12
    Das Ermessen kann im Einzelfall auf null reduziert sein (z.B. BFH vom 16. März 2000 IV R 3/99, BStBl II 2000, 372, 374; vom 19. November 2009 V R 8/09, BFH/NV 2010, 1141).
  • BFH, 23.04.2008 - X R 32/06

    Der Verfall von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteueranrechnung gemäß § 35

    Auszug aus FG Saarland, 06.08.2013 - 1 K 1308/12
    Von diesem Grundsatz sind jedoch Ausnahmen zu machen, wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft (BFH vom 23. April 2008 X R 32/06, BStBl II 2009, 7, 8 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.09.2009 - 14 K 925/05

    Kein Anspruch im Billigkeitswege auf Verteilung eines sich bei Wechsel der

    Auszug aus FG Saarland, 06.08.2013 - 1 K 1308/12
    Die Unzulässigkeit folge aus dem Fehlen einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung (Loose in Tipke/Kruse, AO, § 163 Rz. 17; FG Hamburg vom 11. April 1972 II 40/70, EFG 1972, 543; FG Berlin-Bandenburg vom 23. September 2009 14 K 925/05, Juris).
  • BFH, 12.07.2017 - VI R 36/15

    Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen

    Aus der gesetzlichen Reihenfolge in § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG, wonach negative Einkünfte vorrangig vor den Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen in den vorangegangenen Veranlagungszeitraum rückgetragen werden, lässt sich im Gegenteil im Einklang mit dem Gesetzeswortlaut in § 33 EStG der Grundsatz ableiten, dass derjenige, der keine positiven Einkünfte erzielt, auch keine privaten Aufwendungen abziehen kann, und zwar sowohl intra- als auch interperiodisch (Heuermann, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 10d A 41; vgl. a. Blümich/ Heger, § 33 EStG Rz 46; a.A. FG des Saarlandes, Urteil vom 6. August 2013  1 K 1308/12, EFG 2013, 1927; FG Düsseldorf, Urteil vom 20. August 2014  4 K 718/13 E, EFG 2015, 2085).
  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - 3 K 1750/13

    Verteilung der als außergewöhnlichen Belastungen abzugsfähigen Aufwendungen für

    Der gegenteiligen Auffassung des FG Saarland (Urteil vom 6. August 2013 1 K 1308/12, EFG 2013, 1927) folgt der Senat nicht.

    In diesem Punkt unterscheidet sich der Streitfall von dem dem Urteil des FG Saarland (in EFG 2013, 1927) zugrunde liegenden Sachverhalt.

    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) und im Hinblick auf das Urteil des FG Saarland vom 6. August 2013 1 K 1308/12, EFG 2013, 1927 zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) zugelassen.

  • FG Hessen, 23.06.2016 - 6 K 2397/12

    § 33 EStG, § 11 EStG

    Der BFH hält es jedoch für denkbar, dem Steuerpflichtigen im Wege der abweichenden Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen (§ 163 der Abgabenordnung -AO-) ein Wahlrecht auf Verteilung der Aufwendungen einzuräumen, wenn ein zu geringer Gesamtbetrag der Einkünfte dem vollen Abzug der Aufwendungen entgegensteht (so auch: Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 06.08.2013 1 K 1308/12, EFG 2013, 1927; a. A. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23.04.2015 3 K 1750/13, EFG 2015, 1207, Rev. BFH VI R 36/15).
  • BFH, 11.09.2014 - VI R 68/13

    Postausgangskontrolle durch das Finanzamt - Keine Wiedereinsetzung in den vorigen

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1927 veröffentlichten Gründen teilweise statt.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG des Saarlandes vom 6. August 2013  1 K 1308/12 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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