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   FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12   

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https://dejure.org/2012,45280
FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12 (https://dejure.org/2012,45280)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.07.2012 - 10 K 41/12 (https://dejure.org/2012,45280)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 10 K 41/12 (https://dejure.org/2012,45280)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 1 EStG; § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG
    Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines ohne Sanierung nicht vermietbaren Gebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9; EStG § 21
    Einkünfteerzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: Vermietungsabsicht bei Leerstand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: Vermietungsabsicht bei Leerstand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Vermietungsabsicht bei sanierungsbedürftigen Gebäuden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines ohne Sanierung nicht vermietbaren Gebäudes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vermietungsabsicht bei Leerstand

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten bei marodem Gebäude

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Kein Werbungskostenabzug bei nichtvermietbarem Gebäude

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 624
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12
    a) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300; vom 25. März 2003 IX R 56/00, BFH/NV 2003, 1170; vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, jeweils m.w.N.).

    Bei Fehlen einer auf Dauer gerichteten tatsächlichen Vermietung ist die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen Voraussetzung einer bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht (BFH in BFH/NV 2008, 1300 m.w.N.).

    Dies erfordert, dass der Wille, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, aus äußeren Umständen erkennbar und in ein konkretes Stadium getreten ist (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1300; und vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88

    Anforderungen an Abziehbarkeit von strittigen Finanzierungskosten als vorab

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12
    Dabei muss der Steuerpflichtige seine erkennbare Vermietungsabsicht nachhaltig zu verwirklichen suchen (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741).

    Ein Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 741).

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12
    Werden Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung im Hinblick auf eine spätere Vermietung als Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige Aufwendungen nur dann als so genannte vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt (Finanzgericht -FG- Köln, Urteil vom 19. April 2006, 5 K 3607/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 843 mit umfassenden Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, bestätigt durch BFH, Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68; FG Berlin, Urteil vom 8. Juli 2009, 7 K 3007/05 B, 7 K 3007/05, StBW 2010, 196).

    Lassen sich diese äußeren und objektiv erkennbaren Umstände nicht nachweisen, geht dies im Rahmen der den Steuerpflichtigen treffenden Feststellungslast für ihn günstige Tatsachen zu seinen Lasten (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, a.a.O.).

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrlangem Leerstand eines Gebäudes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12
    Vielmehr müsse der Steuerpflichtige, wenn er seine fortbestehende Vermietungsabsicht belegen wolle, zielgerichtet darauf hinwirken, u. U. auch durch bauliche Umgestaltungen, einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl II 2010, 124).

    Soweit sich der Kläger in der mündlichen Verhandlung darauf berufen hat, dass Spindler die hier zu entscheidende Konstellation in einem Aufsatz in DB 2007, 185 als offene Rechtsfrage bezeichnet habe, so ist dies durch die Entscheidung des BFH vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl II 2010, 124 überholt.

  • FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als Werbungskosten;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12
    Werden Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung im Hinblick auf eine spätere Vermietung als Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige Aufwendungen nur dann als so genannte vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt (Finanzgericht -FG- Köln, Urteil vom 19. April 2006, 5 K 3607/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 843 mit umfassenden Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, bestätigt durch BFH, Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68; FG Berlin, Urteil vom 8. Juli 2009, 7 K 3007/05 B, 7 K 3007/05, StBW 2010, 196).

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteile des Finanzgerichts Köln vom 9. April 2006 5 K 3607/04, EFG 2007, 843; des Hessischen Finanzgerichts vom 14. November 2007 1 K 335/05, juris; des Finanzgerichts München vom 22. Oktober 2008, 1 K 77/07, juris; jeweils m.w.N.).

  • BFH, 10.08.1988 - II R 252/83

    Viehlose Landwirtschaft - Unrentierliche Viehhaltung - Ertragsbedingungen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12
    Dies folgt aus den im Steuerrecht geltenden allgemeinen Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast; vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1988 II R 252/83, BFHE 154, 232, BStBl II 1988, 987; vom 19. Januar 1994 I R 40/92, BFH/NV 1995, 181; jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12
    Dies erfordert, dass der Wille, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, aus äußeren Umständen erkennbar und in ein konkretes Stadium getreten ist (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1300; und vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).
  • BFH, 02.03.1993 - IX R 69/89

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12
    Die Berücksichtigung von Werbungskosten setzt zudem das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen voraus (BFH-Urteil vom 2. März 1993 XI R 69/89, BFH/NV 1993, 532).
  • BFH, 19.01.1994 - I R 40/92

    Ermessensausübung für das Benennungsverlangen bei Zahlungen an ausländische

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12
    Dies folgt aus den im Steuerrecht geltenden allgemeinen Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast; vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1988 II R 252/83, BFHE 154, 232, BStBl II 1988, 987; vom 19. Januar 1994 I R 40/92, BFH/NV 1995, 181; jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91

    Renovierungskosten zwischen Vermietung und Selbstnutzung einer Wohnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sind als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung grundsätzlich alle Aufwendungen anzusehen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung dieser Form der Nutzungsüberlassung gemacht werden (BFH-Urteil vom 21. Juni 1994 XI R 62/91, BFH/NV 1995, 108 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

  • BFH, 25.03.2003 - IX R 56/00

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

  • BFH, 30.11.2005 - IX B 172/04

    Kurzfristige Vermietung - Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 13.03.2007 - X B 37/06

    NZB: Verstoß gegen den Inhalt der Akten; Schätzung

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 3007/05

    Nachweis einer ernsthaften Vermietungsabsicht für leerstehende, bisher noch nicht

  • FG Hessen, 14.11.2007 - 1 K 335/05

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Wohnung

  • FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07

    Nachweis der Vermietungsabsicht bei seit Jahren leer stehender Wohnung

  • BFH, 09.07.2013 - IX R 48/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von

    Das FG vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 624 veröffentlichten Urteil die Auffassung, dass eine Vermietungsabsicht des Klägers im Streitjahr nicht feststellbar sei.
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