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   FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 169/11   

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https://dejure.org/2013,6729
FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 169/11 (https://dejure.org/2013,6729)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2013 - 2 K 169/11 (https://dejure.org/2013,6729)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 2 K 169/11 (https://dejure.org/2013,6729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schätzungsgrundlagen bei Einkünften aus gewerblicher Eigenprostitution

  • Justiz Hamburg

    § 162 AO, § 160 AO, § 158 AO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 2 Abs 1 GewStG 2002
    Schätzungsgrundlagen bei Einkünften aus gewerblicher Eigenprostitution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabenordnung : Schätzungsgrundlagen bei Einkünften aus gewerblicher Eigenprostitution

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung: Schätzungsgrundlagen bei Einkünften aus gewerblicher Eigenprostitution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einkünfte einer Prostituierten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umsatz und Gewinn aufgrund eigener Schätzungsbefugnis geschätzt und Gewerbesteuerpflichtigkeit bestätigt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schätzung des Umsatzes und Gewinns einer Prostituierten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Prostituierte muss für gewerbliche Einkünfte Steuern zahlen - Finanzgericht schätzt Umsatz und Gewinn aufgrund eigener Schätzungsbefugnis

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 907
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.03.2012 - III R 30/10

    Qualifizierung der Einkünfte aus Eigenprostitution

    Auszug aus FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 169/11
    Das Gericht teilt insoweit die Auffassung des III. Senats des BFH, der die Frage der Art der Einkünfte aus Eigenprostitution dem Großen Senat erneut zur Entscheidung vorgelegt hat (Beschluss vom 15.3.2012, III R 30/10, BStBl II 2012, 661).

    Die Rechtsposition der Prostituierten hat sich u. a. auch durch den Zugang zum sozialen Sicherungssystem verbessert (vgl. BFH-Beschluss vom 15.03.2012, III R 30/10, BStBl II 2012, 661).

  • BFH, 23.06.1964 - GrS 1/64

    Einkünfte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" (Prostitution); Voraussetzungen für die

    Auszug aus FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 169/11
    Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Großen Senats des BFH (Urteil vom 23.6.1964, GrS 1/64 S, BStBl III 1964, 500) sieht der Senat das Tatbestandsmerkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr als erfüllt an.
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 169/11
    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss aber jedenfalls schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (z. B. BFH-Beschluss vom 13.10.2003, IV B 85/02, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 29.01.2008 - V B 201/06

    Zurechnung von Umsätzen in einem Bordellbetrieb - Rüge eines Verfahrensmangels -

    Auszug aus FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 169/11
    Dieser vermietete lediglich die Räume an die im A tätigen Frauen, ohne dass insgesamt der Eindruck eines einheitlichen Bordellbetriebs entstehen konnte oder vermittelt wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 25.11.2009, V B 31/09, BFH/NV 2010 959; vom 29.1.2008, V B 201/06, BFH/NV 2008, 827).
  • BFH, 25.11.2009 - V B 31/09

    Unternehmereigenschaft von Prostituierten - Grundsätze zur Zurechnung von

    Auszug aus FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 169/11
    Dieser vermietete lediglich die Räume an die im A tätigen Frauen, ohne dass insgesamt der Eindruck eines einheitlichen Bordellbetriebs entstehen konnte oder vermittelt wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 25.11.2009, V B 31/09, BFH/NV 2010 959; vom 29.1.2008, V B 201/06, BFH/NV 2008, 827).
  • BFH, 20.02.2013 - GrS 1/12

    Keine sonstigen Einkünfte selbständig tätiger Prostituierter - Zulässigkeit einer

    Auszug aus FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 169/11
    Der Beklagte hat am 11.01.2013 die Gewinnfeststellungsbescheide 2008 bis 2010 und die Gewerbesteuermessbescheide 2008 bis 2010 in der Weise geändert, dass alle Bescheide bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Sache GrS 1/12 gemäß § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung (AO) hinsichtlich der Frage für vorläufig erklärt werden, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder sonstige Einkünfte vorliegen.
  • BFH, 07.02.2017 - V B 48/16

    Abgrenzung zwischen Bordellbetrieb und bloßer Zimmervermietung - Vorliegen einer

    Die Revision ist auch nicht wegen Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) zum Urteil des FG Hamburg (vom 20. Februar 2013  2 K 169/11) zuzulassen.
  • FG Hamburg, 16.11.2016 - 2 K 110/15

    Schätzung bei gewerblichen Einkünften aus Eigenprostitution -

    Auch diese Annahmen liegen für eine "Vollzeitbeschäftigung" eher im unteren Schätzungsrahmen mit Blick auf die gefestigte Rechtsprechung des Senats (z. B. Urteil vom 20. Februar 2013, 2 K 169/11, EFG 2013, 907).
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