Rechtsprechung
FG Nürnberg, 25.02.2014 - 1 K 1718/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besteuerung von Preisgeld bei Erhalt des Preisgeldes von einer gemeinnützigen Stiftung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Preisgeld für eine wissenschaftliche Arbeit - Einnahme aus nichtselbständiger Tätigkeit?
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Preisgeld für eine wissenschaftliche Arbeit - Einnahme aus nichtselbständiger Tätigkeit?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Papierfundstellen
- EFG 2014, 1187
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.04.2009 - VI R 39/08
Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn
Auszug aus FG Nürnberg, 25.02.2014 - 1 K 1718/12
Zur Begründung haben sie vorgetragen, das Preisgeld unterliege - unter Berufung auf die im BFH-Urteil vom 23.04.2009 VI R 39/08 (BStBl. II 2009, 668) genannten Grundsätze - nicht der Einkommensteuer.Auch das von den Klägern angeführte BFH-Urteil vom 23.04.2009 (a.a.O.) führe nicht weiter, da die Hervorhebung der Person des Klägers gerade nicht im Vordergrund gestanden habe.
Voraussetzung ist, dass die Zuwendung des Dritten sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht (vgl. das BFH-Urteil vom 23.04.2009, a.a.O.).
Im Urteil vom 23.04.2009 (a.a.O.) hat der BFH in Bezug auf Preisgelder ausgeführt, dass steuerpflichtige Vorteile "für" eine Beschäftigung gewährt werden, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sind.
Der Streitfall ist damit nicht vergleichbar mit dem Sachverhalt, über den der BFH in seinem Urteil vom 23.04.2009 (a.a.O.) zu entscheiden hatte.
- BFH, 09.05.1985 - IV R 184/82
Einnahme - Preisverleihung an Journalisten - Dotierung - Ehrung der …
Auszug aus FG Nürnberg, 25.02.2014 - 1 K 1718/12
Voraussetzung ist stets, dass die Zuwendung einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb bzw. Beruf aufweist; es genügt nicht, dass sie lediglich in einem äußeren Zusammenhang dazu steht (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.1985 IV R 184/82, BStBl. II 1985, 427).Im BFH-Urteil vom 09.05.1985 (a.a.O.), das sich mit der ertragsteuerlichen Behandlung des Theodor-Wolff-Preises befasste, hat der BFH ausgeführt, als privat veranlasst seien Preise zu beurteilen, die für das Lebenswerk oder das Gesamtschaffen verliehen werden.
Hierfür ließ es der BFH in seinem Urteil vom 09.05.1985 (a.a.O.) genügen, dass allgemein Arbeiten ausgezeichnet werden sollten, die von einer besonderen - an der Persönlichkeit des Publizisten Theodor Wolff orientierten - Grundhaltung getragen waren.
Da die steuerliche Erfassung des Preises bereits aus den vorgenannten Gründen nicht in Betracht kommt, bedarf es keiner Entscheidung mehr, ob der Preis - entsprechend der Grundsätze des BFH-Urteils vom 09.05.1985 (a.a.O.) auch eine Ehrung der Persönlichkeit des Klägers beinhaltet.
- BFH, 27.04.2006 - IV R 41/04
Umfang der Steuerfreiheit von Zuschüssen an ein Kulturorchester nach § 3 Nr. 11 …
Auszug aus FG Nürnberg, 25.02.2014 - 1 K 1718/12
Die Voraussetzungen des § 3 Nr. 11 EStG lägen unter Hinweis auf die Grundsätze im BFH-Urteil vom 27.04.2006 IV R 41/04 (BStBl. II 2006, 755) nicht vor.
- FG Köln, 18.02.2020 - 1 K 1309/18
Preisgeld für Dissertation ist einkommensteuerpflichtig
Schließlich werde das Preisgeld auch im Nachhinein gewährt und sei damit nicht zu erwarten gewesen (Hinweis insoweit und im Übrigen auf Urteil des FG Nürnberg vom 25.02.2014 1 K 1718/12).Soweit sich die Kläger auf das Urteil des FG Nürnberg vom 25.02.2014 1 K 1718/12 (EFG 2014, 1187) berufen, führt dies zu keiner anderen Beurteilung.
- FG Münster, 16.03.2022 - 13 K 1398/20
Forschungspreisgeld als Arbeitslohn eines Hochschulprofessors
Demgegenüber konnte das FG Nürnberg im Urteil vom 25.02.2014 1 K 1718/12 (EFG 2014, 1187) keinen wirtschaftlichen Bezug zwischen einer Preisverleihung und der beruflichen Tätigkeit (als Arzt) erkennen.Davon zu unterscheiden ist der vom FG Nürnberg (Urteil vom 25.02.2014 1 K 1718/12, EFG 2014, 1187) entschiedene Fall.