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   FG Düsseldorf, 05.12.2013 - 8 K 3664/11 F   

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FG Düsseldorf, 05.12.2013 - 8 K 3664/11 F (https://dejure.org/2013,35508)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.2013 - 8 K 3664/11 F (https://dejure.org/2013,35508)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 8 K 3664/11 F (https://dejure.org/2013,35508)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Entstrickungsbesteuerung gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 und 4 EStG - Vorlage an den EuGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstrickungsbesteuerung bei Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte - Rückwirkung des § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des JStG 2010 - Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entstrickungsbesteuerung bei Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte - Rückwirkung des § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des JStG 2010 - Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage: Entstrickungsbesteuerung auf dem Prüfstand

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verstößt Entstrickungsbesteuerung gegen Europarecht?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entstrickungsbesteuerung gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 und 4 EStG - Vorlage an den EuGH

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Entstrickungsbesteuerung: Vorlage bei EuGH

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    FG Düsseldorf legt Entstrickungsbesteuerung dem EuGH vor

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    FG Düsseldorf legt Entstrickungsbesteuerung dem EuGH vor

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Deutsche Entstrickungsbesteuerung auf dem europarechtlichen Prüfstand

  • IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 612
  • EFG 2014, 119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 17.07.2008 - I R 77/06

    Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2013 - 8 K 3664/11
    7 Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in zwei Urteilen (vom 17.07.2008 I R 77/06, BStBl II 2009, 464; vom 28.10.2009 I R 99/08, BStBl II 2011, 1019) an seiner früheren Rechtsprechung, der zufolge die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte zu einer gewinnverwirklichenden Entnahme im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) führte, wenn die ausländischen Betriebsstättengewinne aufgrund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) von der Besteuerung im Inland freigestellt waren (Theorie der finalen Entnahme), nicht mehr festgehalten.

    26 4. Mit Urteil vom 17.07.2008 (I R 77/06, BStBl II 2009, 464), also zu einem Zeitpunkt, als § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG in der Fassung des SEStEG schon galt, gab der BFH - in einem Fall betreffend den Veranlagungszeitraum 1995 - die Theorie der finalen Entnahme auf.

    28 In dieser Situation entschloss sich der Gesetzgeber, zusätzlich zu dem bezüglich des BFH-Urteils vom 17.07.2008 I R 77/06 zunächst ergangenen Nichtanwendungserlass (BMF-Schreiben vom 20.05.2009, BStBl I 2009, 671) ein Nichtanwendungsgesetz zu erlassen und § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG nachzubessern.

    29 Durch diese Anwendungsvorschriften soll sichergestellt werden, dass die Grundsätze des BFH-Urteils vom 17.07.2008 I R 77/06 auf den entschiedenen Einzelfall beschränkt bleiben und dass die Theorie der finalen Entnahme, wie sie in § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG gesetzlich festgeschrieben worden ist, im Interesse einer einheitlichen und kontinuierlichen Rechtsanwendung auf alle noch offenen Fälle anzuwenden ist (BT-Ds. 17/3549, Seite 21 und 22).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen auf eine hiervon abweichende Rechtslage konnte sich jedenfalls bis zur Aufgabe der Theorie der finalen Entnahme durch das Urteil vom 17.07.2008 I R 77/06 und damit auch für das Streitjahr 2005 nicht bilden.

  • EuGH, 12.07.2012 - C-269/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG, 39

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2013 - 8 K 3664/11
    Der Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit wird durch alle Maßnahmen berührt, die deren Ausübung verhindern, beschränken oder weniger attraktiv machen (EuGH, Urteil vom 29.11.2011 Rs. C-371/10; Urteil vom 12.07.2012 Rs. C-269/09).

    39 Aus dem Verwaltungsaufwand allein lässt sich jedenfalls keine Rechtfertigung für die Beschränkung der durch den EU-Vertrag garantierten Grundfreiheiten herleiten (EuGH, Urteil vom 12.07.2012 Rs. C-269/09, Tz. 72).

  • BFH, 19.04.2012 - VI R 74/10

    Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall - Neuregelung im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2013 - 8 K 3664/11
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, dass der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können muss, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BFH, Urteil vom 19.04.2012 VI R 74/10, BStBl II 2012, 577, Rz. 21, mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Eine dieser Fallgruppen umfasst die Fälle, in denen eine gefestigte, höchstrichterliche Rechtsprechung zu einer bestimmten Steuerrechtsfrage nach Änderung der Rechtsanwendungspraxis rückwirkend gesetzlich festgeschrieben wird (vgl. z. B.: Nichtannahmebeschluss vom 15.10.2008 1 BvR 1138/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 187; BFH VI R 74/10, a.a.O., Rz. 22).

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03

    Wegfall der Hemmungswirkung wegen Prüfungsunterbrechung und spätere

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2013 - 8 K 3664/11
    36 Nach Auffassung des Senats verstößt der Entstrickungstatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG gegen die so verstandene Niederlassungsfreiheit (ebenso: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2008 4 K 1347/03, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 680; Finanzgericht Köln, Urteil vom 18.03.2008 1 K 4110/04, EFG 2009, 259; Frotscher, EStG, Praxiskommentar, 149. Lieferung 3/2009, § 4g, Rdnr. 3; Ditz, Internationales Steuerrecht (IStR) 2009, 115; Körner, IStR 2009, 741; Krüger/Heckel, Neue Wirtschaftsbriefe 2010, 1334; zweifelnd: Wied, in: Blümich, Kommentar zu EStG, KStG, GewStG und Nebengesetzen, § 4 EStG, Rdnrn. 21 und 486; anderer Ansicht: Mischke, Die Unternehmensbesteuerung 2011, 328; Musil, Finanzrundschau 2011, 545), denn Anknüpfungspunkt für die Besteuerung von stillen Reserven ist die Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte.
  • FG Köln, 18.03.2008 - 1 K 4110/04

    Begriff der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb; Die Aufgabe eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2013 - 8 K 3664/11
    36 Nach Auffassung des Senats verstößt der Entstrickungstatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG gegen die so verstandene Niederlassungsfreiheit (ebenso: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2008 4 K 1347/03, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 680; Finanzgericht Köln, Urteil vom 18.03.2008 1 K 4110/04, EFG 2009, 259; Frotscher, EStG, Praxiskommentar, 149. Lieferung 3/2009, § 4g, Rdnr. 3; Ditz, Internationales Steuerrecht (IStR) 2009, 115; Körner, IStR 2009, 741; Krüger/Heckel, Neue Wirtschaftsbriefe 2010, 1334; zweifelnd: Wied, in: Blümich, Kommentar zu EStG, KStG, GewStG und Nebengesetzen, § 4 EStG, Rdnrn. 21 und 486; anderer Ansicht: Mischke, Die Unternehmensbesteuerung 2011, 328; Musil, Finanzrundschau 2011, 545), denn Anknüpfungspunkt für die Besteuerung von stillen Reserven ist die Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte.
  • BFH, 29.11.2005 - I B 196/04

    Aussetzung FG-Verfahren: Vorabentscheidung EuGH

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2013 - 8 K 3664/11
    40 D. Das Klageverfahren ist gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung bis zur Bekanntgabe der Vorabentscheidung des EuGH über die vorgelegten Rechtsfragen auszusetzen (vgl. BFH, Beschluss vom 29.11.2005 I B 196/04, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2006, 592).
  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2013 - 8 K 3664/11
    35 C. Zwar fällt der Bereich der direkten Steuern (wie der Einkommensteuer) nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft, die Mitgliedsstaaten müssen jedoch ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (EuGH, Urteil vom 11.03.2004 Rs. C-9/02, Tz. 44).
  • EuGH, 29.11.2011 - C-371/10

    Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2013 - 8 K 3664/11
    Der Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit wird durch alle Maßnahmen berührt, die deren Ausübung verhindern, beschränken oder weniger attraktiv machen (EuGH, Urteil vom 29.11.2011 Rs. C-371/10; Urteil vom 12.07.2012 Rs. C-269/09).
  • BFH, 16.07.1969 - I 266/65

    Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - OHG - Ausländische

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2013 - 8 K 3664/11
    Sie beruhte auf Rechtsprechung des BFH, der bereits mit Urteil vom 16.07.1969 (I 266/65, BStBl II 1970, 175) entschieden hatte, dass die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einem inländischen Unternehmen in dessen ausländische Betriebsstätte als eine mit dem Teilwert zu bewertende Entnahme im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG anzusehen sei.
  • BFH, 28.10.2009 - I R 99/08

    Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.12.2013 - 8 K 3664/11
    7 Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in zwei Urteilen (vom 17.07.2008 I R 77/06, BStBl II 2009, 464; vom 28.10.2009 I R 99/08, BStBl II 2011, 1019) an seiner früheren Rechtsprechung, der zufolge die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte zu einer gewinnverwirklichenden Entnahme im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) führte, wenn die ausländischen Betriebsstättengewinne aufgrund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) von der Besteuerung im Inland freigestellt waren (Theorie der finalen Entnahme), nicht mehr festgehalten.
  • BVerfG, 15.10.2008 - 1 BvR 1138/06

    Keine unzulässige Rückwirkung der § 36 Abs 2 GewStG, § 2 Abs 2 S 3 GewStG jeweils

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