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   FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1273/11   

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FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1273/11 (https://dejure.org/2014,21675)
FG Saarland, Entscheidung vom 23.04.2014 - 2 K 1273/11 (https://dejure.org/2014,21675)
FG Saarland, Entscheidung vom 23. April 2014 - 2 K 1273/11 (https://dejure.org/2014,21675)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung einer bestandskräftigen unzutreffenden Zurechnung von Grundbesitz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück durch Kaufoption keine Nichtigkeit des Einheitswertbescheids bei fehlerhafter Zurechnung infolge vertretbarer Annahme wirtschaftlichen Eigentums des Optionsberechtigten geänderte Sachverhaltswürdigung ist keine neue Tatsache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück durch Kaufoption - keine Nichtigkeit des Einheitswertbescheids bei fehlerhafter Zurechnung infolge vertretbarer Annahme wirtschaftlichen Eigentums des Optionsberechtigten - geänderte Sachverhaltswürdigung ist keine neue ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1556
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 10.06.1988 - III R 18/85

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision - Zurechnung von

    Auszug aus FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1273/11
    Zur Erlangung einer eigentümergleichen Verfügungsmacht reicht die Vereinbarung eines Kaufoptionsrechts allein - wie im Streitfall geschehen - nicht aus (BFH vom 10. Juni 1988 III R 18/85, BFH/NV 1989, 348).

    Vor Ausübung der Option besteht jedoch lediglich eine Bindung für den Kaufanbieter (vgl. BFH vom 10. Juni 1988 III R 18/85, BFH/NV 1989, 348 mit weiteren Nachweisen; siehe hierzu auch P. Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 39 AO Rz. 127).

    In diesem Fall kann bereits bei Einräumung der Kaufoption davon ausgegangen werden, dass der Eigentümer auf Dauer von der Einwirkung auf das angebotene Objekt ausgeschlossen bleibt (vgl. zum Vorstehenden BFH vom 10. Juni 1988 III R 18/85, BFH/NV 1989, 348).

  • BFH, 30.11.1987 - VIII B 3/87

    Großbetriebsprüfungsstelle - Oberfinanzdirektion - Außenprüfung - Nichtigkeit -

    Auszug aus FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1273/11
    Denn ein Verwaltungsakt ist in der Regel nicht deshalb nichtig, weil er gegen das (einfache) Gesetz verstößt (zum Beispiel BFH vom 30. November 1987 VIII B 3/87, BStBl II 1988, 183) oder die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind (zum Beispiel BFH vom 20. Januar 2010 II R 54/07, BStBl II 2010, 463 mit weiteren Nachweisen).

    Auch Auslegungs- und Subsumtionsirrtümer führen in der Regel nur zur Rechtswidrigkeit (und damit zur Anfechtbarkeit), aber nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts (zum Beispiel BFH vom 30. November 1987 VIII B 3/87, BStBl II 1988, 183; siehe zum Vorstehenden Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 125 AO Rz. 12 mit weiteren Nachweisen der BFH-Rechtsprechung).

  • BFH, 16.10.1996 - II R 17/96

    Keine Grundsteuerbefreiung für Grundbesitz, der land- und forstwirtschaftlich

    Auszug aus FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1273/11
    Dabei lässt sich der Senat von Folgendem leiten: Nach der Rechtsprechung des BFH beträgt der Streitwert das Sechsfache der jährlichen Grundsteuer, wenn der angefochtene Einheitswertbescheid sich - wie im Streitfall - ausschließlich auf die Grundsteuer auswirkt (BFH vom 16. Oktober 1996 II R 17/96, BStBl II 1997, 228).
  • BFH, 16.10.1985 - II R 198/83

    Bestimmung des Streitwerts einer Revision

    Auszug aus FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1273/11
    Außerdem stellt der BFH bei Klagen betreffend die Zurechnung eines der Höhe nach unstreitigen Einheitswerts grundsätzlich auf das steuerliche Interesse der Beteiligten ab (BFH vom 2. Juli 1971 III R 72/70, BStBl II 1971, 678; vom 16. Oktober 1985 II R 198/83, juris).
  • BFH, 03.02.1993 - I R 80/91

    Ausländische Management-Kapitalgesellschaft - Steuerinländer - Hotel -

    Auszug aus FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1273/11
    Das Gericht hat deshalb ohne weitere Prüfung davon auszugehen, dass die Erledigung der Hauptsache tatsächlich eingetreten ist (vgl. BFH vom 3. Februar 1993 I R 80-81/91, BStBl II 1993, 462 [467]; siehe auch Ratschow in Gräber, FGO, 7. Aufl. 2010, § 138, Rz. 26; Kühn/von Wedelstädt, AO/FGO, 20. Aufl. 2011, § 138 FGO, Rz. 5, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 02.07.1971 - III R 72/70

    Zurechnung eines Gesamthandvermögens - Beteiligter - Vermögensanteil - Auflösung

    Auszug aus FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1273/11
    Außerdem stellt der BFH bei Klagen betreffend die Zurechnung eines der Höhe nach unstreitigen Einheitswerts grundsätzlich auf das steuerliche Interesse der Beteiligten ab (BFH vom 2. Juli 1971 III R 72/70, BStBl II 1971, 678; vom 16. Oktober 1985 II R 198/83, juris).
  • BFH, 14.05.1987 - X R 26/81

    Anforderungen an den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis -

    Auszug aus FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1273/11
    1.2.1.2 Darüber hinaus ist eine Änderung des Einheitswertbescheids zugunsten der Klägerin ausgeschlossen, denn ihr ist - sofern man vom nachträglichen Bekanntwerden einer Tatsache ausgehen wollte - ein grobes Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und sachkundigen Bevollmächtigten zuzurechnen (vgl. BFH vom 24. März 1987 X R 66/81, BFH/NV 1988, 411).
  • BFH, 24.03.1987 - X R 66/81

    Möglichkeit der Änderung von Umsatzsteuerbescheiden

    Auszug aus FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1273/11
    1.2.1.2 Darüber hinaus ist eine Änderung des Einheitswertbescheids zugunsten der Klägerin ausgeschlossen, denn ihr ist - sofern man vom nachträglichen Bekanntwerden einer Tatsache ausgehen wollte - ein grobes Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und sachkundigen Bevollmächtigten zuzurechnen (vgl. BFH vom 24. März 1987 X R 66/81, BFH/NV 1988, 411).
  • BFH, 02.03.2005 - IX B 176/03

    Grobes Verschulden

    Auszug aus FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1273/11
    Der seinerzeitige Vertreter der Klägerin hat durch sein Verhalten die ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen und Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlich grobem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt (vgl. insoweit zum Beispiel BFH vom 2. März 2005 IX B 176/03, BFH/NV 2005, 1577).
  • BFH, 20.01.2010 - II R 54/07

    Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe bei irriger Annahme einer

    Auszug aus FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1273/11
    Denn ein Verwaltungsakt ist in der Regel nicht deshalb nichtig, weil er gegen das (einfache) Gesetz verstößt (zum Beispiel BFH vom 30. November 1987 VIII B 3/87, BStBl II 1988, 183) oder die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind (zum Beispiel BFH vom 20. Januar 2010 II R 54/07, BStBl II 2010, 463 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

  • BFH, 23.10.1991 - II R 45/89

    Anforderungen an die Feststellung einer "Mitbenutzung" im Sinne des § 75 Abs. 5

  • BFH, 02.05.1984 - VIII R 276/81

    Stille Gesellschaft - Atypische stille Gesellschaft - Sonderbetriebsvermögen -

  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen

  • BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04

    Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei

  • BFH, 17.06.1992 - X R 47/88

    Steuerbescheid an Verstorbenen ist nichtig

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