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   FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 1498/11   

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https://dejure.org/2013,44018
FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 1498/11 (https://dejure.org/2013,44018)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.11.2013 - 4 K 1498/11 (https://dejure.org/2013,44018)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. November 2013 - 4 K 1498/11 (https://dejure.org/2013,44018)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 5 EStG 2009, § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 6 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG 2009, § 9 Abs 5 EStG 2009, EStG VZ 2009
    Keine Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit mit täglich wechselnden Einsatzorten und Übernachtung in einer Pension

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen einer Auswärtstätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkter Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Einsatzwechseltätigkeit mit dauerhafter und wiederholter Übernachtung in demselben Pensionszimmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beschränkter Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Einsatzwechseltätigkeit mit dauerhafter und wiederholter Übernachtung in demselben Pensionszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 742
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.07.2010 - VI R 10/08

    Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung ist

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 1498/11
    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass in diesen Fällen die Verpflegungskosten typischerweise betrieblich veranlasst sind und damit die ausschließliche Privatsphäre verlassen wird (vgl. z.B. BFH Urteil vom 08.07.2010 VI R 10/08, BFHE 230, 352, BStBl II 2011, 32, m.w.N.).

    Die die Dreimonatsfrist bestimmende Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Sätze 5 und 6 EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH verfassungsgemäß (vgl. BFH Urteil vom 08.07.2010 VI R 10/08, a.a.O.; Urteil vom 28.02.2103 III R 94/10, BStBl II 2013, 725).

  • BFH, 24.02.2011 - VI R 66/10

    Keine Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 1498/11
    Der Kläger ist der Ansicht, dass bei ihm keine selbe Tätigkeitsstätte vorliege, er arbeitstäglich seine Tätigkeitsbereiche als Außendienstmitarbeiter wechsele und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BFH, Urteil vom 24.02.2011 - VI R 66/10, eine vergleichbare Fahrtätigkeit vorliege, so dass ein 3-Monats-Zeitraum für den Abzug der Verpflegungsmehraufwendungen nicht in Betracht komme.

    Insoweit hat der BFH mit einer Änderung seiner Rechtsprechung im Urteil vom 24.02.2011 VI R 66/10, BFHE 232, 524, BStBl II 2012, 27, entschieden, dass bei einer Fahrtätigkeit der Dreimonatszeitraum keine Anwendung findet.

  • BFH, 28.02.2013 - III R 94/10

    Verpflegungsmehraufwandspauschale für einen Unternehmensberater - Dreimonatsfrist

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 1498/11
    Die die Dreimonatsfrist bestimmende Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Sätze 5 und 6 EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH verfassungsgemäß (vgl. BFH Urteil vom 08.07.2010 VI R 10/08, a.a.O.; Urteil vom 28.02.2103 III R 94/10, BStBl II 2013, 725).

    In den Urteilen des BFH vom 27.07.2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357 und vom 28.02.2013 III R 94/10, BFH/NV 2013, 1159, hat dieser entschieden, dass die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG auch dann Anwendung findet, wenn ein Arbeitnehmer im Zuge einer Einsatzwechseltätigkeit längerfristig vorübergehend an derselben Tätigkeitsstätte eingesetzt wird.

  • BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03

    Verpflegung auf Baustellen nach drei Monaten nicht mehr steuerfrei

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 1498/11
    In den Urteilen des BFH vom 27.07.2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357 und vom 28.02.2013 III R 94/10, BFH/NV 2013, 1159, hat dieser entschieden, dass die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG auch dann Anwendung findet, wenn ein Arbeitnehmer im Zuge einer Einsatzwechseltätigkeit längerfristig vorübergehend an derselben Tätigkeitsstätte eingesetzt wird.
  • BFH, 16.01.2013 - VI R 46/12

    Doppelte Haushaltsführung - gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen,

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 1498/11
    Dient die Wohnung am Beschäftigungsort dem Arbeitnehmer im Wesentlichen nur als Schlafstätte, ist davon auszugehen, dass dort regelmäßig weder der Haupthausstand noch der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen liegt (vgl. BFH Urteil vom 16.01.2013 VI R 46/12, BStBl II 2013, 627).
  • FG Münster, 21.04.2009 - 9 K 4639/05

    Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten bei den

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 1498/11
    Der Senat ist daher der Auffassung, dass dem Kläger grundsätzlich Verpflegungsmehraufwendungen zustehen, die Abwesenheitszeiten jedoch jeweils nur von seinem Pensionszimmer in B zu berechnen sind und (außer Montags) nicht von seiner Wohnung in A (vgl. so auch Finanzgericht Münster, Urteil vom 21.04.2009 9 K 4639/05 E, EFG 2009, 1536).
  • BFH, 08.10.2014 - VI R 95/13

    Mehraufwendungen für die Verpflegung bei Einsatz an ständig wechselnden

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 742 veröffentlicht.
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