Weitere Entscheidung unten: FG Köln, 18.06.2015

Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 7 K 7230/13   

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FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 7 K 7230/13 (https://dejure.org/2015,20114)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2015 - 7 K 7230/13 (https://dejure.org/2015,20114)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - 7 K 7230/13 (https://dejure.org/2015,20114)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 3 Nr. 12 S. 1, 2, Nr. 26 EStG; § 15 EStG; § 18 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungszahlung als Aufwandsersatz für eine Tätigkeit eines Ruhestandsbeamten als Mitglied im Widerspruchsausschuss bzgl. Einkommensteuer

  • Techniker Krankenkasse
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Übungsleiter-Freibetrag für Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beratung Rentenversicherter - Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG nur einmal pro Jahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1598
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 7 K 7230/13
    Denn für die Einordnung einkommensteuerbarer Tätigkeiten ist diese Tatsache unbeachtlich (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 188, 101, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1999, 534 a. E.; s. auch BFH, Urteil vom 13. November 1996 XI R 53/95, BFHE 181, 508, BStBl II 1997, 295).

    Denn die Tätigkeit gegenüber nur einem Kunden ist im Wirtschaftsleben keine ungewöhnliche Erscheinung (BFH, Urteil vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534).

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - 7 V 7231/13

    Kein Übungsleiterfreibetrag für Versichertenberaterin

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 7 K 7230/13
    Einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 19. September 2013 7 V 7231/13 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2014, 18) als unbegründet zurückgewiesen.

    Dem Gericht haben die Streitakte des Verfahrens 7 V 7231/13 sowie zwei Bände der vom Beklagten für die Klägerin unter der Steuernummer ... geführten Lohnsteuer Arbeitnehmerakten vorgelegen.

  • BFH, 26.02.1988 - III R 241/84

    Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlich tätigen Kammerpräsidenten mit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 7 K 7230/13
    Die gegenteilige Auffassung des BFH in seinem Urteil vom 26. Februar 1988 III R 241/84 (BFHE 153, 33, BStBl II 1988, 615) sieht das erkennende Gericht durch die zuvor zitierten Entscheidungen als überholt an, zumal die Ausführungen im Urteil des III. Senats nur ein obiter dictum darstellten.
  • BFH, 23.06.1988 - IV R 21/86

    Steuerfreiheit - Aufwandsentschädigung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 7 K 7230/13
    Der Klägerin ist auch kein (weiterer) Freibetrag nach § 3 Nr. 26 a EStG zu gewähren, da dieser ebenso wie der Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG auch bei Ausübung verschiedener Tätigkeiten nur einmal pro Jahr gewährt wird (Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Lieferung Mai 2013, § 3 Nr. 26 a Rz. 2 unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 23. Juni 1988 IV R 21/86, BFHE 154, 81, BStBl. II 1988, 890).
  • BFH, 13.11.1996 - XI R 53/95

    Gewerbesteuerpflicht des Bezirksschornsteinfegermeisters - § 2 Abs. 1 GewStG,

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 7 K 7230/13
    Denn für die Einordnung einkommensteuerbarer Tätigkeiten ist diese Tatsache unbeachtlich (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 188, 101, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1999, 534 a. E.; s. auch BFH, Urteil vom 13. November 1996 XI R 53/95, BFHE 181, 508, BStBl II 1997, 295).
  • BFH, 03.07.2018 - VIII R 28/15

    Entschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Versichertenberater und

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. Juli 2015 7 K 7230/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Nürnberg, 06.10.2017 - 4 K 858/16

    Einkommensteuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen für Eherenamt

    Dieser Auffassung ist auch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 01.07.2015, Az. 7 K 7230/13 (EFG 2015, 1598) gefolgt.

    Jedenfalls liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit des Klägers in einer im weitesten Sinne beratenden Tätigkeit für rechtliche und finanzielle Interessen der Versicherten, die typisierend den rechts- und wirtschaftsberatenden Tätigkeiten und nicht den pädagogischen Tätigkeiten zuzuordnen sind (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 01.07.2015, 7 K 7230/13, EFG 2015, 1598).

  • FG Hessen, 25.02.2016 - 12 K 1017/15

    § 3 Nr. 26 EStG

    Eine Tätigkeit ist den genannten Tätigkeiten daher nur dann vergleichbar, wenn auf diese Weise die geistigen und körperlichen Fähigkeiten anderer Menschen entwickelt und gefördert werden (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.07.2015 7 K 7230/13, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2015, 1598; Finanzgericht Thüringen, Urteil vom 12.02.2014 3 K 926/13, EFG 2014, 1662; von Beckerath in Kirchof, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl. 2015, § 3 Nr. 26 Tz. 50).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - 7 V 7231/13
    Am 17. Juli 2013 hat die Antragstellerin Klage erhoben, die unter dem Aktenzeichen 7 K 7230/13 bei dem erkennenden Senat anhängig ist und einen Antrag nach § 69 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung -FGO- gestellt.

    Dem Gericht haben die Streitakte des Verfahrens 7 K 7230/13 sowie zwei Bände der vom Antragsgegner für die Antragstellerin unter der Steuernummer ... geführten Lohnsteuer-Arbeitnehmerakten vorgelegen.

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Rechtsprechung
   FG Köln, 18.06.2015 - 10 K 33/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19774
FG Köln, 18.06.2015 - 10 K 33/15 (https://dejure.org/2015,19774)
FG Köln, Entscheidung vom 18.06.2015 - 10 K 33/15 (https://dejure.org/2015,19774)
FG Köln, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 10 K 33/15 (https://dejure.org/2015,19774)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Diktiergerät ist kein Fahrtenbuch

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Das Diktiergerät des Porsche-Fahrers als Fahrtenbuch

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Besprochene Kassetten und Excel-Tabellen sind kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2005
  • EFG 2015, 1598
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04

    Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Köln, 18.06.2015 - 10 K 33/15
    Eine mithilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden (vergleiche zusammenfassend Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 16.11.2005 - VI R 64/04, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2006, 410; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2014 - 11 K 736/11, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2015, 458).
  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2014 - 11 K 736/11

    Anforderungen an ein mittels Fahrtenbuchprogramm erstelltes, elektronisches

    Auszug aus FG Köln, 18.06.2015 - 10 K 33/15
    Eine mithilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden (vergleiche zusammenfassend Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 16.11.2005 - VI R 64/04, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2006, 410; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2014 - 11 K 736/11, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2015, 458).
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