Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 06.04.2017 - 13 K 3086/15 E |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Minderung der bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesetzten Bruttoarbeitslöhne; Nachweis des Verzichts der Tätigkeitsstaaten Ägypten und Philippinen auf ihr Besteuerungsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Minderung der bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesetzten Bruttoarbeitslöhne; Nachweis des Verzichts der Tätigkeitsstaaten Ägypten und Philippinen auf ihr Besteuerungsrecht
- rechtsportal.de
EStG § 50d Abs. 8
Voraussetzungen für die Minderung der bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesetzten Bruttoarbeitslöhne; Nachweis des Verzichts der Tätigkeitsstaaten Ägypten und Philippinen auf ihr Besteuerungsrecht - rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerfreistellung von Auslandseinkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Nachweis des Besteuerungsverzichts des Tätigkeitsstaats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Erforderlicher Nachweis gem. § 50d Abs. 8 S. 1 EStG
- pwc.de (Kurzinformation)
Steuerfreistellung: Nachweis des Besteuerungsverzichts des Tätigkeitsstaats
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 06.04.2017 - 13 K 3086/15 E
- BFH - I B 48/17 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2017, 1356
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hessen, 11.12.2023 - 11 K 13/19
Aufteilung und Rückfall des Besteuerungsrechts bezüglich der Abfindung eines in …
(1) Ein Besteuerungsverzicht i.S.d. § 50d Abs. 8 S. 1 Alt. 1 EStG setzt ein Wissen um das Besteuerungsrecht voraus und artikuliert sich in einer positiven Verzichtsentscheidung (…vgl. Gosch in Kirchhof/Seer, EStG, 22. Aufl. 2023, § 50d Rn. 37;… Frotscher in Frotscher/Geurts, EStG, § 50d Rn. 179 und 182a); mit anderen Worten muss der ausländische Staat von seinem Besteuerungsrecht bewusst keinen Gebrauch machen (vgl. FG Bremen, Urteil vom 10.02.2011 - 1 K 28/10 (5), EFG 2011, 1431; FG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2017 - 13 K 3086/15 E, EFG 2017, 1356; FG Köln, Urteil vom 24.02.2021 - 4 K 2786/16, juris; Rüsch, ISR 2019, 350 [354];… Frotscher in Frotscher/Geurts, EStG, § 50d Rn. 179; V. Wendt, EFG 2017, 469 [469]).(b) In Betracht kommt ein Verzicht gegenüber Einzelpersonen oder bestimmten Personengruppen - durch einen für die Besteuerung zuständigen Hoheitsträger (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2017 - 13 K 3086/15 E, EFG 2017, 1356; Rüsch, ISR 2019, 350 [354]) - oder ein genereller Verzicht; Beispiele für einen Verzicht sind demnach der Erlass, eine Steuerbefreiung, ein genereller Verzicht auf die Steuererhebung oder auch ein völkerrechtlicher Vertrag (vgl. BMF-Schreiben vom 21.07.2005, BStBl I 2005, 821, Tz. 2.2;… vom 03.05.2018, BStBl I 2018, 643, Rn. 54; FG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2017 - 13 K 3086/15 E, EFG 2017, 1356).
(2) Um i.S.d. § 50d Abs. 8 S. 1 Alt. 1 EStG nachzuweisen, dass der ausländische Staat, dem nach dem DBA das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichtet hat, hat der Steuerpflichtige grundsätzlich Unterlagen vorzulegen, aus denen sich der Verzicht ergibt; der Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage eines entsprechenden Verwaltungsakts bzw. einer entsprechenden Bescheinigung des ausländischen Staats oder aber durch Vorlage von Materialien zum Recht des ausländischen Staats (Gesetzestexte oder Verwaltungsanweisungen; abkommensrechtliche Regelung des ausländischen Staats mit einem dritten Staat), denen sich die maßgeblichen Umstände unmittelbar entnehmen lassen (…vgl. Sternberg in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 50d Rn. D 10 a.E.;… Cloer/Hagemann in Bordewin/Brandt, EStG, § 50d Rn. 289 f.;… Gosch in Kirchhof/Seer, EStG, 22. Aufl. 2023, § 50d Rn. 37a;… Wagner in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 50d EStG Rn. 128; Rüsch, ISR 2019, 350 [355];… BFH-Urteile vom 05.03.2008 - I R 54, 55/07, BFH/NV 2008, 1487; vom 01.06.2022 - I R 30/18, BStBl II 2023, 29; FG Bremen, Urteil vom 10.02.2011 - 1 K 28/10 (5), EFG 2011, 1431; FG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2017 - 13 K 3086/15 E, EFG 2017, 1356).
(a) Dabei rechtfertigen es etwaige Praxisschwierigkeiten - auch unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - nicht, das tatbestandlich geforderte Merkmal des Nachweises auf eine bloße Plausibilitätsprüfung zu reduzieren (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2017 - 13 K 3086/15 E, EFG 2017, 1356).
Vielmehr sind auch i.R. von § 50d Abs. 8 S. 1 EStG die Grundsätze des § 90 Abs. 2 AO anzuwenden (vgl. FG Köln, Urteile vom 16.06.2016 - 13 K 3649/13, EFG 2016, 1711; vom 24.02.2021 - 4 K 2786/16, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2017 - 13 K 3086/15 E, EFG 2017, 1356;… Gosch in Kirchhof/Seer, EStG, 22. Aufl. 2023, § 50d Rn. 37a;… Wagner in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 50d EStG Rn. 128; BMF-Schreiben vom 21.07.2005, BStBl I 2005, 821, Tz. 2.2;… vom 03.05.2018, BStBl I 2018, 643, Rn. 47).
Vor diesem Hintergrund ist die Vorlage einer "bloßen" Arbeitgeberbescheinigung oder einer Bescheinigung einer vom Arbeitgeber beauftragten Stelle - und damit auch die Bescheinigung der C GmbH vom 27.04.2010 - nach zutreffendem Verständnis zum Nachweis eines Besteuerungsverzichts nicht ausreichend (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2017 - 13 K 3086/15 E, EFG 2017, 1356; Rüsch, ISR 2019, 350 [354];… a.A. Wagner in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 50d EStG Rn. 128, der Arbeitgeberbescheinigungen im Fall der Nichtbesteuerung aber nur als ausreichend erachtet, "soweit sich aus ihnen die Höhe der Einnahmen und die Nichtversteuerung ergibt" - auch Letzteres wäre bei der Bescheinigung der - zumal deutschen - C GmbH vom 27.04.2010 aber nicht der Fall).
- FG Münster, 17.04.2020 - 1 K 1035/11
Einkommensteuer - Welche Anforderungen sind an den Nachweis der Besteuerung von …
bb) In der rechtskräftigen Entscheidung des FG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2017 13 K 3086/15, EFG 2017, 1356, wird festgestellt, dass der gemäß § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG vorgesehene Nachweis des Verzichts der Tätigkeitsstaaten auf ihr Besteuerungsrecht nicht durch eine bloße Plausibilitätsprüfung ersetzt werden kann (…Rz. 28).