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   FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 3009/15 E   

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FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 3009/15 E (https://dejure.org/2017,34318)
FG Münster, Entscheidung vom 14.07.2017 - 6 K 3009/15 E (https://dejure.org/2017,34318)
FG Münster, Entscheidung vom 14. Juli 2017 - 6 K 3009/15 E (https://dejure.org/2017,34318)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten | Die Entfernungspauschale gilt auch bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale gilt auch bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale für Hin und Rückweg?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Nur halbe Entfernungspauschale bei Rückfahrt an anderem Tag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entfernungspauschale ist auch bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen nur einmal zu gewähren - Regelung führt zu sachgerechter Abbildung wirtschaftlicher Belastungen und zu Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Entfernungspauschale
    Die Regelungen zur Entfernungspauschale im Einzelnen
    Ermittlung der Entfernung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1582
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - 4 K 3997/11

    Lebensmittelpunkt eines bei seiner Freundin am Arbeitsort nächtigenden ledigen

    Auszug aus FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 3009/15
    Mit Einspruch vom 27.05.2015 brachten die Kläger unter Hinweis auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 24.06.2014 (4 K 3997/11, juris) vor, dass die Entfernungspauschale auch dann arbeitstäglich anzusetzen sei, wenn die An- und Abreise an unterschiedlichen Tagen stattfinde.

    (1) In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteile des FG Baden-Württemberg vom 20.06.2012 7 K 4440/10, EFG 2013, 114 und vom 24.06.2014 4 K 3997/11, juris; BFH-Urteil vom 26.07.1978 VI R 16/76, BFHE 125, 561, BStBl II 1978, 661) und in der Literatur (Schmidt/Loschelder, EStG, § 9 Rz 185; HHR/Bergkemper, § 9 Anm. 457 unter "Für jeden Arbeitstag", Oertel in Kirchhof, EStG, 16. Aufl. 2017, § 9 Rz. 67) wird vertreten, dass für den Fall, dass ein Arbeitnehmer an einem Tag nur einen Hinweg zur ersten Tätigkeitsstätte zurücklegt, dort übernachtet und erst einen Tag später den Rückweg von der ersten Tätigkeitsstätte zur Wohnung antritt, diesem nur eine hälftige Entfernungspauschale für jeden einzelnen Weg zusteht.

  • BFH, 19.05.2015 - VIII R 12/13

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte - "Umwegfahrten"

    Auszug aus FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 3009/15
    Allerdings versteht der Senat den Satz 2 des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, der lautet: "Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht [...]" unter Berücksichtigung von Satz 1 der Vorschrift (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) dahingehend, dass der Gesetzgeber die Richtung des für die Entfernungspauschale zurück zu legenden Weges festgelegt hat, nämlich von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte (ähnlich BFH-Urteil vom 19.05.2015 VIII R 12/13, juris, Tz. 30: "Aufsuchen der Arbeitsstätte").

    Dieses Auslegungsergebnis entspricht nicht nur dem Wortlaut und dem Vereinfachungsgedanken der Vorschrift (siehe dazu BFH-Urteile vom 19.05.2015, a.a.O. und vom 20.03.2014 VI R 29/13, BStBl II 2014, 849 sowie BFH-Beschlüsse vom 11.09.2012 VI B 43/12, BFH/NV 2012, 2023 und vom 11.09.2003 VI B 101/03, BStBl II 2003, 893).

  • BFH, 01.06.2016 - X R 17/15

    Steuerliche Behandlung der Bonusleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse

    Auszug aus FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 3009/15
    Nachdem der Beklagte dem mit Schriftsatz vom 25.06.2015 entgegengetreten war und auf eine mögliche Verböserung des angefochtenen Bescheides in Bezug auf die bisher mit 2.758,00 EUR berücksichtigten Aufwendungen für Arbeitsmittel hingewiesen hatte, schränkten die Kläger im Einspruchsverfahren ihren Einspruch bzgl. der geltend gemachten Fahrtkosten ein und begehrten nur noch, die unbeschränkt als Sonderausgaben abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nicht um von den Klägern vereinnahmte Boni ihrer Krankenkasse zu mindern und den Einspruch insoweit bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem unter dem Aktenzeichen X R 17/15 geführten Revisionsverfahren ruhen zu lassen.
  • BFH, 20.03.2014 - VI R 29/13

    Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1

    Auszug aus FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 3009/15
    Dieses Auslegungsergebnis entspricht nicht nur dem Wortlaut und dem Vereinfachungsgedanken der Vorschrift (siehe dazu BFH-Urteile vom 19.05.2015, a.a.O. und vom 20.03.2014 VI R 29/13, BStBl II 2014, 849 sowie BFH-Beschlüsse vom 11.09.2012 VI B 43/12, BFH/NV 2012, 2023 und vom 11.09.2003 VI B 101/03, BStBl II 2003, 893).
  • BFH, 11.09.2012 - VI B 43/12

    Grundsätzliche Bedeutung - Entfernungspauschale

    Auszug aus FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 3009/15
    Dieses Auslegungsergebnis entspricht nicht nur dem Wortlaut und dem Vereinfachungsgedanken der Vorschrift (siehe dazu BFH-Urteile vom 19.05.2015, a.a.O. und vom 20.03.2014 VI R 29/13, BStBl II 2014, 849 sowie BFH-Beschlüsse vom 11.09.2012 VI B 43/12, BFH/NV 2012, 2023 und vom 11.09.2003 VI B 101/03, BStBl II 2003, 893).
  • BFH, 26.07.1978 - VI R 16/76

    Bei Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs nur zu einer Hinfahrt oder nur zu einer

    Auszug aus FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 3009/15
    (1) In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteile des FG Baden-Württemberg vom 20.06.2012 7 K 4440/10, EFG 2013, 114 und vom 24.06.2014 4 K 3997/11, juris; BFH-Urteil vom 26.07.1978 VI R 16/76, BFHE 125, 561, BStBl II 1978, 661) und in der Literatur (Schmidt/Loschelder, EStG, § 9 Rz 185; HHR/Bergkemper, § 9 Anm. 457 unter "Für jeden Arbeitstag", Oertel in Kirchhof, EStG, 16. Aufl. 2017, § 9 Rz. 67) wird vertreten, dass für den Fall, dass ein Arbeitnehmer an einem Tag nur einen Hinweg zur ersten Tätigkeitsstätte zurücklegt, dort übernachtet und erst einen Tag später den Rückweg von der ersten Tätigkeitsstätte zur Wohnung antritt, diesem nur eine hälftige Entfernungspauschale für jeden einzelnen Weg zusteht.
  • BFH, 27.09.1973 - IV R 212/70

    Vorläufige Veranlagung - Betriebsprüfung - Bescheide nach Betriebsprüfung -

    Auszug aus FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 3009/15
    Da nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen zugunsten des Klägers statt des bisher vom Beklagten für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Ansatz gebrachten Betrages i. H. v. 3.984,00 EUR lediglich Aufwendungen i. H. v. 3.495,90 EUR anzusetzen gewesen wären, kann der Senat es wegen des im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Verbots der reformatio in peius, der sogenannten Verböserung (vgl. dazu etwa BFH-Beschluss vom 27.09.1973 IV R 212/70, BFHE 110, 453, BStBl II 1974, 123, Rn. 38) dahingestellt sein lassen, inwieweit die vom Beklagten bisher als Werbungskosten berücksichtigten Mehraufwendungen für Verpflegung (1.163,00 EUR) und die Aufwendungen für den Koffer (127,42 EUR) sowie die Fachliteratur (55,20 EUR) mit geringeren Beträgen oder gar nicht als Werbungskosten in Ansatz zu bringen wären.
  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 7 K 4440/10

    Abziehbarkeit der Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei

    Auszug aus FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 3009/15
    (1) In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteile des FG Baden-Württemberg vom 20.06.2012 7 K 4440/10, EFG 2013, 114 und vom 24.06.2014 4 K 3997/11, juris; BFH-Urteil vom 26.07.1978 VI R 16/76, BFHE 125, 561, BStBl II 1978, 661) und in der Literatur (Schmidt/Loschelder, EStG, § 9 Rz 185; HHR/Bergkemper, § 9 Anm. 457 unter "Für jeden Arbeitstag", Oertel in Kirchhof, EStG, 16. Aufl. 2017, § 9 Rz. 67) wird vertreten, dass für den Fall, dass ein Arbeitnehmer an einem Tag nur einen Hinweg zur ersten Tätigkeitsstätte zurücklegt, dort übernachtet und erst einen Tag später den Rückweg von der ersten Tätigkeitsstätte zur Wohnung antritt, diesem nur eine hälftige Entfernungspauschale für jeden einzelnen Weg zusteht.
  • BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

    Auszug aus FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 3009/15
    Dieses Auslegungsergebnis entspricht nicht nur dem Wortlaut und dem Vereinfachungsgedanken der Vorschrift (siehe dazu BFH-Urteile vom 19.05.2015, a.a.O. und vom 20.03.2014 VI R 29/13, BStBl II 2014, 849 sowie BFH-Beschlüsse vom 11.09.2012 VI B 43/12, BFH/NV 2012, 2023 und vom 11.09.2003 VI B 101/03, BStBl II 2003, 893).
  • BFH, 10.07.2008 - VI R 21/07

    Betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige

    Auszug aus FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 3009/15
    Sie führt auch zu einer sachgerechten Abbildung der wirtschaftlichen Belastung des Klägers, denn der Beschränkung des Abzugs der tatsächlichen Fahrtkosten durch die Entfernungspauschale liegt u.a. der Gedanke zugrunde, dass sich der Arbeitnehmer auf die immer gleichen Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einstellen und so auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken kann (siehe dazu etwa BFH-Urteil vom 10.07.2008 VI R 21/07, BStBl II 2009, 818).
  • BFH, 12.02.2020 - VI R 42/17

    Berechnung der Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14.07.2017 - 6 K 3009/15 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1582 veröffentlichten Gründen ab.

  • FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1218/17

    Zur Berücksichtigung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

    1 stationiert (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 14.07.2017 6 K 3009/15 E, Rn. 25, juris).
  • FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1031/17

    Mehraufwendungen für Verpflegungskosten bei Einkommensteuer nicht zu beachten

    Aufgrund dessen stellt der Zustellstützpunkt nach Auffassung des Gerichts eine erste Tätigkeitsstätte dar (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 14.07.2017 6 K 3009/15 E, Rn. 25, juris).
  • FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1033/17

    Berücksichtigung der Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten

    Aufgrund dessen stellt der Zustellstützpunkt nach Auffassung des Gerichts eine erste Tätigkeitsstätte dar (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 14.07.2017 6 K 3009/15 E, Rn. 25, juris).
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