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   FG Düsseldorf, 14.03.2017 - 13 K 1216/16 E   

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FG Düsseldorf, 14.03.2017 - 13 K 1216/16 E (https://dejure.org/2017,10228)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.2017 - 13 K 1216/16 E (https://dejure.org/2017,10228)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. März 2017 - 13 K 1216/16 E (https://dejure.org/2017,10228)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinzurechnung der Aufwendungen für die notwendige Einrichtung einer Wohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung zu den Unterkunftskosten

  • Betriebs-Berater

    Unterkunftskosten im Rahmen der doppelten Haushalsführung

  • steuerberater-schulze.de

    Angemessene Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat der Unterkunft am Beschäftigungsort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzurechnung der Aufwendungen für die notwendige Einrichtung einer Wohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung zu den Unterkunftskosten

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Hinzurechnung der Aufwendungen für die notwendige Einrichtung einer Wohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung zu den Unterkunftskosten

  • datenbank.nwb.de

    Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat - Zugehörigkeit zu den auf 1.000 Euro monatlich begrenzten Unterkunftskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kosten für die Einrichtung der Wohnung stellen keine nur begrenzt abzugsfähigen Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung dar

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Doppelte Hauhaltsführung: Kosten für die Einrichtung sind nicht begrenzt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kosten für die Einrichtung der Wohnung stellen keine nur begrenzt abzugsfähigen Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung dar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung: Kosten für die Einrichtung der Wohnung stellen keine nur begrenzt abzugsfähigen Unterkunftskosten dar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kosten für die Einrichtung der Wohnung stellen keine nur begrenzt abzugsfähigen Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung dar

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Bei doppelter Haushaltsführung sind auch Kosten für Einrichtungsgegenstände unbeschränkt abzugsfähig

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kosten für die Einrichtung der Wohnung stellen keine nur begrenzt abzugsfähigen Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit doppelter Haushaltsführung soll erhöht werden

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kosten für die Einrichtung der Wohnung stellen keine nur begrenzt abzugsfähigen Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung dar

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 1510
  • EFG 2017, 721
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.11.2012 - VI R 50/11

    Stellplatz- und Garagenkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.03.2017 - 13 K 1216/16
    Zu den notwendigen Mehraufwendungen, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, zählen insbesondere Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten, zeitlich befristete Verpflegungsmehraufwendungen, Kosten für die Unterkunft am Beschäftigungsort sowie sonstige notwendige Mehraufwendungen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13.11.2012 VI R 50/11, BStBl II 2013, 286, unter II.1.a).

    b) Zu den sonstigen Kosten gehören nach der ständigen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, u.a. Anschaffungskosten für die erforderliche Wohnungseinrichtung (Möbel, Lampen, Gardinen usw.), soweit sie nicht überhöht sind (BFH in BStBl II 2013, 286, unter II.1.a, m.w.N.; Thürmer in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 9 EStG Rz. 405).

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.03.2017 - 13 K 1216/16
    Die Einführung von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts erfolgte als Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des BFH zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG a.F., nach der Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nur notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG waren, soweit sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschritten (BFH-Urteil vom 09.08.2007 VI R 10/06, BStBl II 2007, 820).
  • BFH, 18.12.2014 - IV R 22/12

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.03.2017 - 13 K 1216/16
    Zur Erfassung des Inhalts der Norm darf sich das Gericht dieser verschiedenen Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander bedienen (BFH-Urteil vom 18.12.2014 IV R 22/12, BStBl II 2015, 606, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 14/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berücksichtigung des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.03.2017 - 13 K 1216/16
    Im Übrigen ist auch im Sozialrecht in der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts gem. § 20 SGB II ein Anteil für Möbel und Haushaltsgeräte enthalten (Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.05.2009 B 14 AS 14/08 R, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2010, 406, unter 2.b aa (1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - L 7 AS 19/07

    Fehlende Kostensenkungsaufforderung des Grundsicherungsträgers vor Versagung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.03.2017 - 13 K 1216/16
    (4) An diesem Auslegungsergebnis vermag auch der Hinweis des FA in der mündlichen Verhandlung, das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) habe im Urteil vom 13.12.2007 L 7 AS 19/07 (Juris) entschieden, die Wohnungseinrichtung stelle im Sozialrecht einen Teil der Unterkunftskosten dar, nichts zu ändern.
  • BFH, 25.09.2014 - IV R 44/11

    Berücksichtigung einer Versicherungsentschädigung als Sondergewinn bei der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.03.2017 - 13 K 1216/16
    Maßgebend für die Interpretation eines Gesetzes ist der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (BFH-Urteil vom 25.09.2014 IV R 44/11, BStBl II 2015, 470, unter II.1.a aa).
  • BFH, 04.04.2019 - VI R 18/17

    Zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat im

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. März 2017  13 K 1216/16 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage, mit der die Kläger den Abzug weiterer Werbungskosten wegen der doppelten Haushaltsführung in Höhe von 1.747 EUR begehrten, mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 721 veröffentlichten Gründen statt.

  • FG Saarland, 20.05.2020 - 2 K 1251/17

    Umfang der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in doppelter Haushaltsführung

    vorübergehend wohnt (FG Düsseldorf vom 14. März 2017 13 K 1216/16 E, EFG 2017, 721 ).

    Auch eine teleologische und historische Auslegung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG ergeben, dass die Vorschrift sich nur auf unmittelbare Aufwendungen für die Unterkunft erstreckt (FG Düsseldorf vom 14. März 2017 13 K 1216/16 E, EFG 2017, 721 und nachfolgend BFH vom 4. April 2019 VI R 18/17, BStBl II 2019, 449 ).

    Es sollten durch diese Vorschrift hingegen nicht die von der Rechtsprechung stets als "sonstige notwendige Aufwendungen" angesehenen Einrichtungskosten nun erstmalig den Kosten für die Unterkunft am Beschäftigungsort zugeordnet werden (FG Düsseldorf vom 14. März 2017 13 K 1216/16 E, EFG 2017, 721 und nachfolgend BFH vom 4. April 2019 VI R 18/17, BStBl II 2019, 449 ).

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