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   FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15   

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https://dejure.org/2017,13141
FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15 (https://dejure.org/2017,13141)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.02.2017 - 1 K 841/15 (https://dejure.org/2017,13141)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 1 K 841/15 (https://dejure.org/2017,13141)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 15 Abs 2 EStG 2009, § 12 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2012
    Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    20 Jahre als maßgeblicher Beurteilungszeitraum für die Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage - Anerkennung der mit der PV-Anlage erzielten Verluste trotz negativer Ertragsprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaik-Anlage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage können auch bei negativer Gewinnprognose steuerlich anzuerkennen sein

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anerkennung von Verlusten beim Betrieb einer Photovoltaikanlage

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Auch dauernde Verluste aus einer Photovoltaikanlage können steuerlich anzuerkennen sein

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen

  • fg-baden-wuerttemberg.de PDF (Pressemitteilung)

    Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage können auch bei negativer Gewinnprognose steuerlich anzuerkennen sein

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Verlustanerkennung trotz negativer Ertragsprognose

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Verlusten bei negativer Gewinnprognose

  • datev.de (Kurzinformation)

    Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage können auch bei negativer Gewinnprognose steuerlich anzuerkennen sein

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 913
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
    Darüber hinaus erzielt der Kläger aus seiner nichtselbständigen Tätigkeit keine hohen Einkünfte, die steuerlich in besonderem Maße durch eine Verlustberücksichtigung entlastet werden; seine einkommensteuerliche Grenzbelastung liegt bei 28, 92% (anders BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl. II 2005, 392 bei erheblichen anderweitigen Einkünften).

    bb) Des Weiteren hat der Kläger die Verluste nicht einfach hingenommen und Maßnahmen zur Verbesserung des betrieblichen Ergebnisses ergriffen (Wacker in Schmidt, 35. Aufl., 2016, § 15 Rn. 32 - sog. Reaktionspflicht; BFH-Urteil vom 14.12.2004 XI R 6/02, BFHE 2008, 557, BStBl. II 2005, 392).

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
    Denn Unternehmen dieser Art sind nach der Lebenserfahrung -anders als Tätigkeiten im Hobbybereich- typischerweise nicht dazu bestimmt und geeignet, der Befriedigung persönlicher Neigungen des Steuerpflichtigen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289 für Großhandelsunternehmen; BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663 für freiberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt).

    Denn auch dann, wenn die Ergebnisprognose negativ ist, kommt eine Liebhaberei nur in Betracht, wenn die Tätigkeit auf einkommensteuerrechtlich unbeachtlichen Motiven beruht und sich der Steuerpflichtige nicht wie ein Gewerbetreibender verhält, z.B. wenn die verlustbringende Tätigkeit aus dem Bereich der allgemeinen Lebensführung und persönlichen Neigungen liegenden Gründen (weiter) ausgeübt wird (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289; Wacker in Schmidt, 35. Aufl., 2016, § 15 Rn. 31 m.w.N.).

  • BFH, 02.06.1999 - X R 149/95

    Liebhaberei nicht allein aufgrund von Verlustperioden

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
    Die Verhältnisse bereits abgelaufener Zeiträume können hierfür wichtige Anhaltspunkte bieten (BFH-Urteil vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23).

    Wird das steuerliche Ergebnis bereits abgelaufener Veranlagungszeiträume zur Bestimmung der Gewinnerzielungsabsicht herangezogen (so BFH-Urteil vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23), ergibt sich kein anderes Bild, denn statt eines für 2013 erwarteten Verlustes i.H. von x.xxx Euro entstand in diesem Veranlagungszeitraum ein Verlust von x.xxx,xx Euro.

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
    Seine tatsächlich durchgeführte Entscheidung ist der Besteuerung zugrunde zu legen (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, GrS 1/95, GrS 2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193).
  • BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95

    Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
    Seine tatsächlich durchgeführte Entscheidung ist der Besteuerung zugrunde zu legen (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, GrS 1/95, GrS 2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193).
  • BFH, 12.03.2014 - XI B 97/13

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Sachverhaltswürdigung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
    Es handelt sich deshalb um einen unsubstantiierten Beweisausforschungsantrag (BFH-Beschluss vom 12. März 2014 XI B 97/13, BFH/NV 2014, 1062).
  • BFH, 08.12.1997 - GrS 2/95

    Betriebsausgaben - Abzug von Schuldzinsen - Betriebliches Kontokorrentkonto

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
    Seine tatsächlich durchgeführte Entscheidung ist der Besteuerung zugrunde zu legen (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, GrS 1/95, GrS 2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193).
  • BFH, 31.07.2002 - X R 48/99

    Betriebsübertragung bei Ehescheidung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
    a) Ergebnisprognose Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht setzt eine Prognose über den während der gesamten betrieblichen Tätigkeit (sog. Totalperiode) erzielbaren Totalgewinn voraus (BFH-Urteil vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282).
  • BFH, 12.09.2002 - IV R 60/01

    Architektentätigkeit als Liebhaberei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
    Bei anderen Tätigkeiten müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (BFH-Urteil vom 12. September 2002 IV R 60/01 juris Rn. 15, BFHE 200, 284, BStBl II 2003, 85).
  • BFH, 09.12.1999 - III R 74/97

    Wirtschaftliches Eigentum bei Kfz-Leasing

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
    Sie berücksichtigen nämlich sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Abnutzung eines unter üblichen Bedingungen arbeitenden Betriebs (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311).
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97

    Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit

  • BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86

    Bei Verlustzuweisungsgesellschaften wird Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 28.04.1977 - IV R 98/73

    Zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Gelegenheitsgeschäften

  • BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75

    Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens -

  • BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85

    Unmögliche Feststellung von Verlusten aus einer landwirtschaftlichen Betätigung

  • BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07

    Liebhaberei - Zurückstellung nachrangiger Ermittlungen bei vorläufiger

  • FG Thüringen, 11.09.2019 - 3 K 59/18

    Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage - Abgrenzung zur

    Der vom FG Baden-Württemberg entschiedene Fall (Urteil vom 09.02.2017, 1 K 841/15, EFG 2017, 913) sei nicht vergleichbar, denn dort sei es um eine Anlage in einem Solarpark gegangen und die Steuerpflichtigen seien betrogen worden.

    Die Solarrenditen sind angesichts dessen zwar ordentlich, aber nicht üppig (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.02.2017, 1 K 841/15, EFG 2017, 913).

    Denn Unternehmen dieser Art sind nach der Lebenserfahrung - anders als Tätigkeiten im Hobbybereich - typischerweise nicht dazu bestimmt und geeignet, der Befriedigung persönlicher Neigungen des Steuerpflichtigen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (vgl. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.02.2017, 1 K 841/15 aaO.).

    Der Senat hält es, obwohl bei der Frage der Gewinnerzielungsabsicht regelmäßig die Tatsachenwürdigung im Einzelfall maßgeblich ist, wegen der Vielzahl vergleichbarer Fälle für sachgerecht, die Revision zuzulassen, zumal auch das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 09.02.2017, 1 K 841/15) die jedoch nicht eingelegte Revision zugelassen hatte.

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - 5 K 1120/22

    Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage - Teilwert für

    Überdies habe der Beklagte seinen Verweis auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 09.02.2017, 1 K 841/15 und das Urteil des Finanzgerichts Thüringen vom 11.09.2019, Az. 3 K 59/18 ignoriert.

    Der Kläger macht geltend, in dem Urteil vom 09.02.2017, Az. 1 K 841/15 habe sich das Finanzgericht Baden-Württemberg mit dem maßgeblichen Beurteilungszeitraum für die Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb einer PV-Anlage sowie mit der Anerkennung der mit der PV-Anlage erzielten Verluste trotz negativer Ertragsprognose auseinandergesetzt.

    Entgegen der Auffassung des Klägers könne die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 09.02.2017 - 1 K 841/15, juris, seinem Begehren schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil in dem diesem Urteil zugrundeliegenden Sachverhalt die PV-Anlage im Rahmen eines Solarparks betrieben worden sei, bei dem naturgemäß kein Eigenverbrauch anfalle.

    Dies ergibt sich aus der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der PV-Anlage als wesentlicher Grundlage des klägerischen Gewerbebetriebs (vgl. BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2000, IV D 2-S 1551-188/00, BStBl I 2000, 1532 Tz. 3.1.6; z.B. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 09.02.2017 1 K 841/15, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2017, 913).

    Insofern ist davon auszugehen, dass die PV-Anlage eine objektive Nutzbarkeit von 20 Jahren aufweist, während für die Annahme einer längeren Nutzbarkeit keine derzeit gesicherten Erkenntnisse vorliegen (so auch Urteil FG Baden-Württemberg vom 09.02.2017 1 K 841/15, EFG 2017, 913).

    cc) Den vorgenannten Erwägungen stehen die Entscheidungen des Finanzgerichts Thüringen vom 11.09.2019, 3 K 59/18 und des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 09.02.2017, 1 K 841/15 nicht entgegen.

  • FG Nürnberg, 01.03.2024 - 5 V 1163/23

    Einkommenssteuer bei Betrieb einer PV-Anlage unter Investitionsabzug

    Das Finanzgericht Thüringen habe im Verfahren 3 K 56/18 vom 11.09.2019 entschieden, dass bei dem Betrieb einer PV-Anlage der Beweis des ersten Anscheins dafür spreche, dass diese in der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werde (so auch FG Baden-Württemberg vom 09.02.2017 1 K 841/15).

    Zudem wären in diesem Fall auch noch Deinstallationskosten der Anlage zu berücksichtigen, die die Ausgabenseite zusätzlich erhöhen würden (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 09.02.2017 1 K 841/15, EFG 2017, 913, m.w.N.).

    Denn Unternehmen dieser Art sind nach der Lebenserfahrung - anders als Tätigkeiten im Hobbybereich - typischerweise nicht dazu bestimmt und geeignet, der Befriedigung persönlicher Neigungen des Steuerpflichtigen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (vgl. auch Urteil des FG Baden-Württemberg vom 09.02.2017, 1 K 841/15, EFG 2017, 913).

  • BFH, 16.11.2022 - X B 46/22

    Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage

    Die vom Kläger behauptete Divergenz der angefochtenen Entscheidung zu denjenigen des FG Baden-Württemberg vom 09.02.2017 (1 K 841/15, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2017, 913, rechtskräftig) sowie des Thüringer FG vom 11.09.2019 (3 K 59/18, EFG 2021, 32, rechtskräftig) besteht nicht.
  • FG Baden-Württemberg, 13.11.2023 - 10 K 646/22

    Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem

    Eine längere Nutzbarkeit - wie vom Kläger behauptet 30 bis 40 Jahre - ist rein spekulativ und stützt sich nicht auf derzeit gesicherte Erkenntnisse (so auch Urteil FG Baden-Württemberg vom 9. Februar 2017 1 K 841/15, EFG 2017, 913).
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