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   FG München, 26.07.2017 - 1 K 2510/14   

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https://dejure.org/2017,55170
FG München, 26.07.2017 - 1 K 2510/14 (https://dejure.org/2017,55170)
FG München, Entscheidung vom 26.07.2017 - 1 K 2510/14 (https://dejure.org/2017,55170)
FG München, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - 1 K 2510/14 (https://dejure.org/2017,55170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel in der Rentenbesteuerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel in der Rentenbesteuerung - Berücksichtigung rentenrechtlich möglicher Nachzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 300
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

    Auszug aus FG München, 26.07.2017 - 1 K 2510/14
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 19. Januar 2010 X R 53/08 (BFH/NV 2010, 986 ) sei auf die Bayer. Ärzteversorgung nicht übertragbar.

    Dabei kommt es nicht allein darauf an, in welchem Jahr, sondern auch darauf, für welche Jahre die Beiträge geleistet worden sind (vgl. auch BFH in BFH/NV 2010, 986 ).

    Sinn und Zweck der sog. Öffnungsklausel ist allein die Vermeidung einer möglichen verfassungswidrigen Doppelbesteuerung, die sich daraus ergeben kann, dass ein Steuerpflichtiger eine Altersrente als Einnahme versteuern muss, obwohl er die von ihm getragenen Beiträge, aufgrund derer er die Rente erhält, gerade wegen der Höhe nicht oder nicht vollständig als Sonderausgabe abziehen konnte (vgl. auch BFH in BFH/NV 2010, 986 ).

    Denn es geht hier nicht darum, in welchem Jahr die Vorsorgeaufwendungen einkommensteuermindernd geltend gemacht werden können, sondern um die Vermeidung einer möglichen verfassungswidrigen Doppelbelastung (vgl. auch BFH in BFH/NV 2010, 986 ).

    Die einzige zeitliche Begrenzung ist der 31. Dezember 2004, bis zu dem sich Zahlungen für die Öffnungsklausel qualifizieren konnten (vgl. auch BFH in BFH/NV 2010, 986 ).

  • BFH, 17.11.2015 - X R 40/13

    Öffnungsklausel gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG

    Auszug aus FG München, 26.07.2017 - 1 K 2510/14
    Der Steuerpflichtige muss nachweisen, dass der Betrag des Höchstbeitrages mindestens zehn Jahre überschritten wurde (vgl. auch BFH-Urteil vom 17. November 2015 X R 40/13, BFH/NV 2016, 388 ).
  • BFH, 04.09.2019 - X R 43/17

    Berücksichtigung von Beitragsnachzahlungen für Vorjahre im Rahmen der

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 26.07.2017 - 1 K 2510/14 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 300 veröffentlichtem Urteil statt.

  • BFH, 28.12.2021 - X B 135/20

    Zum Nachweis der Voraussetzungen der Öffnungsklausel bei Geltung des (quasi)

    Im 1. Rechtsgang gab das Finanzgericht (FG) der Klage mit der Begründung statt, dass nicht nur diejenigen Jahre, in denen Einzahlungen oberhalb des Höchstbeitrags vom Kläger vorgenommen wurden, als Beitragsjahre im Sinne der Öffnungsklausel zu berücksichtigen seien, sondern auch das Jahr 2002, für das erst im Folgejahr 2003 freiwillige Mehrzahlungen geleistet worden seien (Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 300).
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