Rechtsprechung
   FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 1419/16 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51913
FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 1419/16 U (https://dejure.org/2017,51913)
FG Münster, Entscheidung vom 26.01.2017 - 5 K 1419/16 U (https://dejure.org/2017,51913)
FG Münster, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 5 K 1419/16 U (https://dejure.org/2017,51913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,51913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Leitender Angestellter der Konzernmutter, der als Aufsichtsratsmitglied in eine Tochter-AG entsandt wird, als Unternehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Frage der Unternehmereigenschaft einer Aufsichtsratstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Leitender Angestellter der Konzernmutter, der als Aufsichtsratsmitglied in eine Tochter-AG entsandt wird, als Unternehmer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Unternehmereigenschaft eines Angestellten als Aufsichtsratsmitglied der Tochtergesellschaft

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Update: Unternehmereigenschaft eines Angestellten als Aufsichtsratsmitglied der Tochtergesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 150
  • EFG 2018, 323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 20.08.2009 - V R 32/08

    Aufsichtsratstätigkeit für eine Volksbank ist nicht als ehrenamtliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 1419/16
    Aufsichtsratstätigkeiten stellen nach bisheriger Rechtsprechung sonstige Leistungen dar, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht betrieben werden (im Ergebnis ebenso: BFH-Urteile vom 20.8.2009, V R 32/08, BStBl II 2010, 88; FG Hamburg, Urteil vom 25.7.2006, 3 K 66/06, EFG 2007, 453).

    Darüber hinaus ist die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied in einer Aktengesellschaft weder in einem Gesetz als ehrenamtlich benannt, noch im allgemeinen Sprachgebrauch herkömmlicherweise als ehrenamtlich bezeichnet (sh. dazu: BFH Urteil vom 20.8.2009, V R 32/08, BStBl II 2010, 88, zur Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Volksbank).

  • BFH, 14.12.1988 - X R 34/82

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Vermittler von Warentermingeschäften -

    Auszug aus FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 1419/16
    Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr wurde ferner bejaht bei der Tätigkeit als Pilot für eine Fluggesellschaft (BFH-Urteil in DStR 2002, 1389), bei der Arbeit als Rundfunkermittler für einen Auftraggeber (BFH-Urteil vom 02.12.1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534), beim Abschluss eines Montagevertrages mit einem einzigen Geschäftsherrn (BFH-Urteil vom 24.01.1990 X R 44/88, BFH/NV 1990, 798), bei der gewerblichen Tätigkeit als Werbedame (BFH-Urteil vom 14.06.1985 VI R 150152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661), als Bauleiter (BFH-Urteile vom 22.01.1988 III R 43-44/85, BFHE 152, 345, BStBl II 1988, 497; vom 12.10.1989 IV R 118-119/87, IV R 118/87, IV R 119/87, BFHE 158, 413, BStBl II 1990, 64), als Software-Berater (BFH-Urteil vom 24.08.1995 IV R 60-61/94, BFHE 178, 364, BStBl II 1995, 888) oder als Telefonverkäufer (BFH-Urteil vom 14.12.1988, X R 34/82, BFH/NV 1989, 541).
  • FG Nürnberg, 08.06.2010 - 2 K 1121/09

    Keine Berichtigung wegen Forderungsausfalls nach § 17 UStG bei Nichtversteuerung

    Auszug aus FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 1419/16
    Er hat für den Leistungszeitraum 2013 bis 16.12.2014 aber gar keinen zu hohen Umsatz versteuert, so dass für eine "Berichtigung" kein Raum ist (im Ergebnis ebenso: FG Nürnberg, Urteil v. 8.6.2010, 2 K 1121/2009, juris, für Berichtigung wegen Forderungsausfalls eines gar nicht versteuerten Umsatzes).
  • BFH, 27.11.2019 - V R 23/19

    Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedernd

    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26.01.2017 - 5 K 1419/16 U und die Einspruchsentscheidung vom 04.04.2016 sowie die Umsatzsteuerfestsetzung 2013 vom 08.12.2014 in der berichtigten Fassung vom 19.03.2016, die Umsatzsteuerfestsetzung 2014 vom 20.05.2015 in der berichtigten Fassung vom 19.03.2016 und die Umsatzsteuerfestsetzung 2015 vom 31.07.2015 aufgehoben.

    Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 323 veröffentlichten Urteil des FG ist auch ein Aufsichtsratsmitglied, das leitender Angestellter der Konzernmutter ist und in den Aufsichtsrat einer Tochter-AG entsandt wird, mit seiner Aufsichtsratstätigkeit Unternehmer nach § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ergebe.

  • FG Köln, 26.11.2020 - 8 K 2333/18

    Aufsichtsratsvergütung eines Sportvereins unterliegt nicht der Umsatzsteuer

    Zwar erfüllt der Kläger die nach der bisherigen nationalen Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 27.07.1972 - V R 136/71, juris; BFH, Urteil vom 02.10.1986 - V R 68/78, juris; BFH, Urteil vom 20.08.2009 - V R 32/08, juris, zuletzt noch FG Münster, Urteil vom 26.01.2017 - 5 K 1419/16 U, juris; s. auch Abschn.22 Abs. 2 Satz 7 UStAE und § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG, dazu Vobbe/Stelzer, DStR 2020, 1089, 1094ff, Heuermann, DStR 2020, 279, 281) bestimmten Voraussetzungen für die Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsratsmitglieds und für die Umsatzsteuerpflicht seiner Leistungen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht