Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 7 K 7228/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 44 EGRL 112/2006, Art 45 EGRL 112/2006, Art 59 EGRL 112/2006, § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 2005, § 10 UStG 2005
Abgrenzung eines Leistungsentgelts von dem Erhalt nicht steuerbarer echter Zuschüsse - Feste Niederlassung: Reichweite der notwendigen Verfügungsmacht an den Sach- und Personalmitteln - Leistungsortbestimmung für Beratungsleistungen mit Auslandsbezug in den ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 44 EGRL 112/2006, Art 45 EGRL 112/2006, Art 59 EGRL 112/2006, § 1 Abs 1 UStG, § 10 UStG, § 3a UStG
Umsatzsteuer 2008 bis 2010
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Betriebsstätte bzw. feste Niederlassung des leistenden Unternehmers durch vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte fremde Sach- und Personalmittel, wenn die Mittel dem leistenden Unternehmer vom Auftraggeber und Leistungsempfänger allein für Zwecke der an ihn zu ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Unternehmer
- Unternehmerbegriff
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 7 K 7228/15
- BFH, 29.04.2020 - XI R 3/18
Papierfundstellen
- EFG 2018, 500
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- EuGH, 28.06.2007 - C-73/06
Planzer Luxembourg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 und 4 - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 7 K 7228/15
Andere Elemente, wie der Wohnsitz der Hauptführungskräfte, der Ort, an dem die Gesellschafterversammlung zusammentritt, der Ort, an dem die Verwaltungsunterlagen erstellt und die Bücher geführt werden, und der Ort, an dem die Finanz- und insbesondere die Bankgeschäfte hauptsächlich wahrgenommen werden, können ebenfalls in Betracht gezogen werden (EuGH, Urteil vom 28.06.2007 C-73/06 - Planzer, Slg. I 2007, 5677, Rn. 60, 61; vgl. auch den seit 01.07.2011 gültigen Art. 10 Abs. 1, Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem - MwStVO -).Daher setzt er einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur voraus, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistungen ermöglicht (EuGH, Urteil vom 28.06.2007 C-73/06 - Planzer, Slg. I 2007, 5677, Rn. 54).
Daher setzt er einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur voraus, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistungen ermöglicht (EuGH, Urteil vom 28.06.2007 C-73/06 - Planzer, Slg. I 2007, 5677, Rn. 54).
- EuGH, 16.10.2014 - C-605/12
Welmory - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 7 K 7228/15
Der EuGH geht davon aus, dass die heute in Art. 11 Abs. 1 MwStVO normierte Definition den Rechtsprechungsgrundsätzen entspricht, die auch schon für die vor dem 01.01.2010 geltenden Ortsregelungen galten (EuGH, Urteil vom 16.10.2014 C-605/12 - Welmory, BFH/NV 2014, 2029, Rn. 58).Der Bezug einer Leistung für eine feste Niederlassung des Leistungsempfängers setzt voraus, dass der Leistungsempfänger an dem Ort, dessen Eigenschaft als feste Niederlassung zu beurteilen ist, zumindest eine Struktur mit einem hinreichenden Grad an Beständigkeit aufweisen muss, die ihrer personellen und technischen Ausstattung nach in der Lage ist, Dienstleistungen, die an sie erbracht werden, dort für ihre wirtschaftliche Tätigkeit zu empfangen und zu verwenden (EuGH, Urteil vom 16.10.2014 C-605/12 - Welmory, BFH/NV 2014, 2029, Rn. 59).
Die Berücksichtigung einer anderen Niederlassung ist nur dann von Interesse, wenn die Anknüpfung an den Sitz nicht zu einer steuerlich sinnvollen Lösung führt oder wenn sie einen Konflikt mit einem anderen Mitgliedstaat zur Folge hat (EuGH, Urteil vom 16.10.2014 C-605/12 - Welmory, BFH/NV 2014, 2029, Rn. 53).
- BFH, 26.02.2014 - III B 123/13
Zuständigkeit zum Erlass einer Prüfungsanordnung vor Wohnsitzwegverlegung vom …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 7 K 7228/15
Nicht maßgeblich ist dagegen u. a., wem die empfangene Leistung wirtschaftlich zuzuordnen ist oder wer sie bezahlt hat (BFH, Beschluss vom 30.04.2014 XI R 33/11, BFH/NV 2014, 824, II. 2. a) der Gründe m. w. N.).
- FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 5 K 5270/15
Umsatzsteuer 2007
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 7 K 7228/15
M. a. W. kommt eine an eine feste Niederlassung des Leistungsempfängers erbrachte sonstige Leistung i. S. d. Art. 56 Abs. 1 MwStSystRL nicht in Betracht, wenn die Leistung nicht für den unternehmerischen Bereich des Leistungsempfängers erbracht wurde und an dem betreffenden Ort auch keine wirtschaftliche Tätigkeit des Leistungsempfängers i. S. d. MwStSytRL ausgeübt wird (wobei jedenfalls letzteres allerdings nicht unumstritten ist, vgl. Haller, Mehrwertsteuerrecht -MwStR- 2015, 7 m. w. N.; für das Erfordernis einer wirtschaftlichen Tätigkeit des Leistungsempfängers am Ort der Betriebsstätte jüngst Finanzgericht - FG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.07.2017 5 K 5270/15, BeckRS 2017, 126798, Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH anhängig zum Az. XI B 77/17). - BFH, 10.12.2009 - XI R 62/06
Leistungsort bei Bezug von sog. Katalogleistungen i. S. des § 3a Abs. 4 UStG 1999 …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 7 K 7228/15
Dies bedeutet, dass eine Nutzung der Dienstleistungen durch ihren Empfänger für nichtunternehmerische Tätigkeiten der Anwendung der Bestimmung nicht entgegenstand, vorausgesetzt der Empfänger war überhaupt Unternehmer (BFH, Urteil vom 10.12.2009 XI R 62/06, BFH/NV 2010, 781, II. 1. b) bb) (1) der Gründe). - BFH, 30.06.2011 - V R 37/09
Ort der Leistung bei Schönheitsoperationen ohne eigene Praxis - Sitz der …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 7 K 7228/15
Der Unternehmer muss eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die von ihm genutzte Geschäftseinrichtung haben (BFH, Urteil vom 30.06.2011 V R 37/09, BFH/NV 2011, 2129, II. 2. a) dd) der Gründe m. w. N.). - BFH, 30.04.2014 - XI R 33/11
Zum Vorsteuerabzug bei Kostentragung einer KG für Beurkundungs- und …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 7 K 7228/15
Nicht maßgeblich ist dagegen u. a., wem die empfangene Leistung wirtschaftlich zuzuordnen ist oder wer sie bezahlt hat (BFH, Beschluss vom 30.04.2014 XI R 33/11, BFH/NV 2014, 824, II. 2. a) der Gründe m. w. N.). - BFH, 12.04.2016 - V B 3/15
Zum Leistungsaustausch bei Verträgen mit Körperschaften des öffentlichen Rechts
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 7 K 7228/15
Dabei ist es ohne Bedeutung, ob es sich bei der übernommenen Tätigkeit um eine grundsätzlich der betreffenden Körperschaften des öffentlichen Rechts obliegende Pflichtaufgabe handelt (BFH, Beschluss vom 12.04.2016 V B 3/15, BFH/NV 2016, 1184, II. 2. a) der Gründe m. w. N.). - BFH, 15.02.2017 - XI R 21/15
Zur Steuerbarkeit der Umsätze eines selbständigen Sportwettvermittlers an einen …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 7 K 7228/15
Ein Steuerpflichtiger kann zwar nicht als solcher eine feste Niederlassung eines anderen Steuerpflichtigen darstellen; dies schließt aber nicht aus, dass ein Steuerpflichtiger engen und beständigen Zugriff auf die personelle und technische Ausstattung eines anderen Steuerpflichtigen hat, der auch gleichzeitig für die dadurch begründete feste Niederlassung in anderer Hinsicht ein Dienstleistungserbringer sein kann (BFH, Beschluss vom 15.02.2017 XI R 21/15, BFH/NV 2017, 769, II. 1. b) cc) (3), (4) der Gründe m. w. N.). - BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 7 K 7228/15
Dabei bestimmt sich in erster Linie nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis, ob die Leistung des Unternehmers derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet (BFH, Urteil vom 21.12.2016 XI R 27/14, BFH/NV 2017, 866, II. 1. a) der Gründe m. w. N.). - EuGH, 16.09.1997 - C-145/96
von Hoffmann
- BFH, 29.04.2020 - XI R 3/18
Begriff der Betriebsstätte bzw. festen Niederlassung im Umsatzsteuerrecht
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29.11.2017 - 7 K 7228/15 aufgehoben.Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 500 veröffentlichtem Urteil vom 29.11.2017 - 7 K 7228/15 als unbegründet ab.
Der Kläger beantragt sinngemäß, unter Aufhebung des Urteils des FG Berlin-Brandenburg vom 29.11.2017 - 7 K 7228/15 sowie der Einspruchsentscheidung vom 09.09.2015 die Umsatzsteuerbescheide vom 02.08.2013 dahin zu ändern, dass die Umsatzsteuer für 2008 um ... EUR, die Umsatzsteuer für 2009 um ... EUR und die Umsatzsteuer für 2010 um ... EUR herabgesetzt wird.
- FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7306/17
Umsatzsteuer 2011, 2012 und 2013
Auch wenn eine feste Niederlassung nicht zwingend eigenes Personal und eigene technische Ausstattung erfordert, muss dem Steuerpflichtigen jedoch - aufgrund des Erfordernisses eines hinreichenden Grads an Beständigkeit der Niederlassung - eine vergleichbare Verfügungsgewalt über das Personal (z.â??B. durch Mitspracherechte bei der Auswahl der Mitarbeiter) und die Sachmittel zustehen (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2017 - 7 K 7228/15, EFG 2018, 500, Revision anhängig unter XI R 3/18).